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Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1985 - V R 11/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6459
BFH, 14.06.1985 - V R 11/78 (https://dejure.org/1985,6459)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1985 - V R 11/78 (https://dejure.org/1985,6459)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - V R 11/78 (https://dejure.org/1985,6459)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.02.1976 - V R 92/74

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Auftragsproduktion von Filmen

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
    Aufgrund derselben Erwägungen hat der erkennende Senat bei Vorgängen der Rechtseinräumung nach dem Urheberrecht, die mit der Überlassung von Werkoder Vervielfältigungsstücken verbunden ist, in der Rechtseinräumung den wesentlichen Charakter der Leistung gesehen, weil sich darin der eigentliche wirtschaftliche Wert verkörpert, hinter dem der Eigentumswechsel am Werk- oder Vervielfältigungsstück zurücktritt (Urteile vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - und BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videocassetten -).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 a.E., ausgeführt hat, lassen die tiefgreifenden Veränderungen der Rechtsstellung des Filmherstellers durch das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht zu, die - den Erkenntnissen dieses Urteils entgegenstehenden - Grundsätze der früheren Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei der sog. Auftragsproduktion weiterhin anzuwenden.

  • BFH, 29.11.1984 - V R 96/84

    Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Videokassetten zur privaten - …

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
    Die Überlassung des Werk- oder Vervielfältigungsstücks, d.h. des Filmträgers als dem körperlichen Substrat der aufgezeichneten Bild- und Tonfolge, folgt aus dieser Befugnis (vgl. das Urteil des Senats vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271).

    Aufgrund derselben Erwägungen hat der erkennende Senat bei Vorgängen der Rechtseinräumung nach dem Urheberrecht, die mit der Überlassung von Werkoder Vervielfältigungsstücken verbunden ist, in der Rechtseinräumung den wesentlichen Charakter der Leistung gesehen, weil sich darin der eigentliche wirtschaftliche Wert verkörpert, hinter dem der Eigentumswechsel am Werk- oder Vervielfältigungsstück zurücktritt (Urteile vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - und BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videocassetten -).

  • BFH, 25.11.1976 - V R 71/72

    Die Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial ist eine Lieferung

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
    Aufgrund derselben Erwägungen hat der erkennende Senat bei Vorgängen der Rechtseinräumung nach dem Urheberrecht, die mit der Überlassung von Werkoder Vervielfältigungsstücken verbunden ist, in der Rechtseinräumung den wesentlichen Charakter der Leistung gesehen, weil sich darin der eigentliche wirtschaftliche Wert verkörpert, hinter dem der Eigentumswechsel am Werk- oder Vervielfältigungsstück zurücktritt (Urteile vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - und BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videocassetten -).

    Der festgestellte Sachverhalt des vorliegenden Falles ist nicht mit der Fallgestaltung des Urteils vom 25. November 1976 V R 71/72 (BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270) vergleichbar, in dem der Senat die Überlassung von Offsetfilmen, die unmittelbar zum Druck von Reklamematerial verwendet wurden, als Lieferung beurteilte.

  • BFH, 28.05.1979 - I R 1/76

    Keine Aktivierung von Leistungsschutzrechten, wenn ein Schallplattenhersteller …

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
    Aufgrund dieser Rechtsgestaltungen des Urheberrechts hat der Bundesfinanzhof bereits im Urteil vom 20. November 1970 VI R 44/69 (BFHE 100, 555, BStBl II 1971, 186) zur Investitionszulage nach § 19 BHG 1964 erkannt, daß durch die Herstellung eines Spielfilms beim Filmhersteller ein immaterielles Wirtschaftsgut geschaffen wird; denn das Recht des Filmherstellers aus § 94 UrhG stellte den eigentlichen wirtschaftlichen Wert dar, der verwendet wird; ihm gegenüber tritt der Wert des Filmstreifens als körperlicher Gegenstand derartig in den Hintergrund, daß er bei der Bewertung außer Ansatz bleiben kann bzw. in der Bewertung der gesamten Herstellungskosten aufgeht (vgl. auch zur Beurteilung der in einem Unternehmen der Schallplattenindustrie hergestellten Tonträger als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: BFH-Urteil vom 28. Mai 1979 I R 1/76, BFHE 128, 367, BStBl II 1979, 734).
  • BFH, 20.11.1970 - VI R 44/69

    Körperliche Sachen - Immaterielle Wirtschaftsgüter - Herstellung eines Spielfilms …

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
    Aufgrund dieser Rechtsgestaltungen des Urheberrechts hat der Bundesfinanzhof bereits im Urteil vom 20. November 1970 VI R 44/69 (BFHE 100, 555, BStBl II 1971, 186) zur Investitionszulage nach § 19 BHG 1964 erkannt, daß durch die Herstellung eines Spielfilms beim Filmhersteller ein immaterielles Wirtschaftsgut geschaffen wird; denn das Recht des Filmherstellers aus § 94 UrhG stellte den eigentlichen wirtschaftlichen Wert dar, der verwendet wird; ihm gegenüber tritt der Wert des Filmstreifens als körperlicher Gegenstand derartig in den Hintergrund, daß er bei der Bewertung außer Ansatz bleiben kann bzw. in der Bewertung der gesamten Herstellungskosten aufgeht (vgl. auch zur Beurteilung der in einem Unternehmen der Schallplattenindustrie hergestellten Tonträger als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: BFH-Urteil vom 28. Mai 1979 I R 1/76, BFHE 128, 367, BStBl II 1979, 734).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
    Es ist von der maßgeblichen einkommensteuerrechtlichen Bestimmung des Wirtschaftsgutsbegriffs ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern - …

    Das ausschließliche Recht auf wirtschaftliche Auswertung, das nach § 94 UrhG dem Filmhersteller zusteht, stellt den eigentlichen und im Rechtsverkehr entscheidenden wirtschaftlichen Wert dar (vgl. im Einzelnen das zur Selbstverbrauchsteuer nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz 1967 ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH vom 14. Juni 1985 - V R 11/78, BFH/NV 1985, 58).

    Rn. 29 Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass die sich daraus ergebenden Konsequenzen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für die Einschätzung von Werbefilmen und -spots als immaterielle Wirtschaftsgüter gelten und dies auch für den streitgegenständlichen Imagefilm zutrifft (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 - V R 11/78, a.a.O.; FG Hamburg…, Urteil vom 04. Dezember 1989, a.a.O.; ebenso B. Depping, Der Betrieb 1991, 2048;… Blümich/Buciek, Kommentar zum EStG, § 5 Rn. 740 Stichwort "Filme";… Herrmann / Heuer / Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 5 EStG, Rz. 1734 Stichwort "Werkverträge").

    Auch der BFH hat in dem vom Beklagten angeführten Urteil vom 14. Juni 1985 (V R 11/78) zur Frage eines umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauchs ausgeführt, dass für die Frage der Herstellung eines Filmwerkes steuerlich auf den wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge, die insbesondere durch die Rechtsgestaltungen des Urheberrechts geprägt seien, abzustellen sei.

  • BFH, 20.09.1995 - X R 225/93

    1. In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle …

    b) Das Recht des Filmherstellers nach § 94 UrhG ist handelsrechtlich ein immaterieller Vermögensgegenstand (vgl. § 151 Abs. 1 II 8 AktG 1965, § 266 Abs. 2 A I 1 HGB) und steuerrechtlich ein immaterielles Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 20. November 1970 VI R 44/69, BFHE 100, 555, BStBl II 1971, 186, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, BFH/NV 1985, 58).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 82/06

    Datensätze --Geopunkte-- als immaterielle Wirtschaftsgüter - Kriterien zur …

    Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten, die nicht nur für die Investitionszulage, sondern z.B. auch für das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), für geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 EStG sowie die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen im Umsatzsteuerrecht von Bedeutung ist, wird vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse abgestellt, d.h. wofür der Kaufpreis gezahlt wird (Wertrelation) und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt ankommt (BFH-Urteile vom 20. November 1970 VI R 44/69, BFHE 100, 555, BStBl II 1971, 186, Filme; vom 22. Mai 1979 III R 129/74, BFHE 128, 289, BStBl II 1979, 634, Prototypen; vom 14. Juni 1985 V R 11/78, BFH/NV 1985, 58, Werbefilme; vom 2. September 1988 III R 38/84, BFHE 154, 573, BStBl II 1989, 160, Datenträger mit Adressen;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 27. Aufl., § 5 Rz 171).
  • BFH, 01.08.1986 - V B 79/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen …

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Verwertung von Filmwerken nach den Regelungen des UrhG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videokassetten -, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1985, 58 - Informations- oder Werbefilme -).
  • BFH, 23.05.1991 - V R 103/86

    Berliner Unternehmer - Berliner Film- und Fernsehatelier - Herstellung von …

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (…vgl. Urteil vom 7. Oktober 1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608, 609 zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei der Herstellung eines Films;… BFH-Beschluß vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335, 338 zur echten Auftragsproduktion; BFH-Urteile vom 14. Juni 1984 V R 11/78, BFH/NV 1985, 58 - Informations- und Werbefilm; vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 zur Filmherstellung in Auftragsproduktion).
  • BFH, 25.02.1987 - V B 56/84

    Aufhebung eines Beschlusses bezüglich der Umsatzsteuerfestsetzungen - …

    Diese Beurteilung beruht auf den Grundsätzen, die der Senat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Verwertung von Filmwerken nach den Regelungen des UrhG zunächst in seinem Urteil in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - und weiteren Entscheidungen (Urteile vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Video-Cassetten -, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, BFH/NV 1985, 58 - Informations- oder Werbefilme -) entwickelt hat.
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