Rechtsprechung
| BFH, 20.01.1997 - V R 20/95 |
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Glücksspiel
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Umsatzsteuer: Glücksspiele
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Kurzfassungen/Presse
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Umsatzsteuer; Entgelt für Umsätze durch Glücksspiel
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Leistungsaustausch
- Fehlender Leistungsaustausch
- Fehlende Leistung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 19.01.1995 - 14 K 3611/91
- BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Papierfundstellen
- BFHE 182, 409
- BB 1997, 526
- BB 1997, 828
- DB 1997, 1164
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Dazu gelangte das FG durch Auslegung von § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 unter Berücksichtigung von Art. 11 Teil A Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) und der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in dem Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 - Glawe (Sammlung --Slg.-- 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548).Im Zusammenhang mit Geldspielautomatenumsätzen hat der EuGH in dem bezeichneten Urteil in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 dargelegt, daß der Anteil der Spieleinsätze, der als Gewinn wieder ausgeschüttet werde, sofern dies von vornherein zwingend feststehe, weder als Bestandteil der Gegenleistung für die Bereitstellung der Automaten noch als Entgelt für eine andere den Spielern erbrachte Leistung, wie die Gewährung der Gewinnmöglichkeit oder die Auszahlung der Gewinne selbst, angesehen werden könne.
Die Ausführungen des EuGH gehen über die Besonderheiten von Geldspielautomatenumsätzen hinaus; denn er hat sie aus einer in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG enthaltenen allgemeinen Regel --unter Einbeziehung von Rabatten und Rückvergütungen nach Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. b Richtlinie/77/388/EWG-- entwickelt (vgl. Generalanwalt Jacobs in den Schlußanträgen in der Rechtssache C-38/93, Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 178, Rdnr. 20 ff.).
- EuGH, 24.10.1996 - C-317/94
Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Besteuerungsgrundlage ist somit regelmäßig nur die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (…vgl. EuGH-Urteile vom 27. März 1990 Rs. C-126/88 - Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Rdnr. 19;… vom 23. November 1988 Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Rdnr. 16; vgl. auch EuGH-Urteil vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94 - Elida Gibbs Ltd., Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR 1996, 391, Rdnr. 28-31). - EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Fischer / Finanzamt Donaueschingen - Steuerrecht - Sechste …
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Der Senat hält es auch nicht für angebracht, den Ausgang des vom FG Baden-Württemberg durch Beschluß vom 21. August 1995 2 K 400/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 948) für illegales Roulette-Spiel beim EuGH anhängig gemachten Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-283/95) abzuwarten, weil das bezeichnete Verfahren mit dem Streitfall nicht vergleichbar ist.
- EuGH, 23.11.1988 - 230/87
Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Besteuerungsgrundlage ist somit regelmäßig nur die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (…vgl. EuGH-Urteile vom 27. März 1990 Rs. C-126/88 - Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Rdnr. 19; vom 23. November 1988 Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Rdnr. 16;… vgl. auch EuGH-Urteil vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94 - Elida Gibbs Ltd., Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR 1996, 391, Rdnr. 28-31). - BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
Unternehmereigenschaft eines Berufskartenspielers
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Der Kläger hat durch die Veranstaltung von Backgammon-Turnieren gegenüber den daran beteiligten Spielern steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen gegen Entgelt erbracht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54 - Berufskartenspieler). - EuGH, 27.03.1990 - 126/88
Boots / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Besteuerungsgrundlage ist somit regelmäßig nur die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. EuGH-Urteile vom 27. März 1990 Rs. C-126/88 - Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Rdnr. 19;… vom 23. November 1988 Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Rdnr. 16;… vgl. auch EuGH-Urteil vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94 - Elida Gibbs Ltd., Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR 1996, 391, Rdnr. 28-31). - BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des …
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Dementsprechend hat der Reichsfinanzhof (RFH) beim Roulette-Spiel als Bemessungsgrundlage nur die Summe der verlorenen Einsätze angesehen (RFH-Urteil vom 17. November 1933 V A 534/33, RStBl 1934, 174, m.w.N.; anders die Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516 zu II.c, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 2 K 400/94
Anfall von Umsatzsteuer für Umsätze aus dem Betreiben verbotener Glücksspiele
Auszug aus BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Der Senat hält es auch nicht für angebracht, den Ausgang des vom FG Baden-Württemberg durch Beschluß vom 21. August 1995 2 K 400/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 948) für illegales Roulette-Spiel beim EuGH anhängig gemachten Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-283/95) abzuwarten, weil das bezeichnete Verfahren mit dem Streitfall nicht vergleichbar ist.
- BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14
Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines …
Die Leistung des Veranstalters an die Spieler besteht in der Zulassung zum Spiel mit Gewinnchance (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1997 V R 20/95, BFHE 182, 409, BFH/NV 1997, 240, unter II.1., 2.a und b, Rz 8, 11, 12, betreffend Backgammon-Turnier). - BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18
Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
Rn. 21 d) Der BFH geht ungeachtet der beschriebenen Zufallsabhängigkeit in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass nach den unter II.1.b genannten Grundsätzen die Veranstaltung der unter II.1.c genannten Glücksspiele (als sonstige Leistung gegen Entgelt) umsatzsteuerbar ist und der hierfür erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 20.01.1997 - V R 20/95, BFHE 182, 409, unter II.1., Rz 8; vom 06.11.2002 - V R 7/02, BFHE 200, 149, unter III.2. - FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17
Umsätze mit Geldspielautomaten
Nach den Urteilen des EuGH vom 05.05.1994 (C-38/93) und des BFH vom 20.01.1997 (V R 20/95) erziele der Automatenbetreiber jedenfalls in Höhe der ihm nach Abzug der festgelegten Gewinnausschüttungen verbleibenden Einnahmen ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.aa) Die Leistung des Glückspielautomatenaufstellers bei Geldspielautomaten setzt sich aus dem Zurverfügungstellen des Geldspielautomaten für das jeweilige Spiel, der Zulassung zum Spiel mit Gewinnchance, der Einräumung der Gewinnchance und - bei Erzielung eines Gewinns - der Gewinnauszahlung zusammen (…vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 30.08.2017 XI R 37/14, BFH/NV 2017, 1689-1692 und vom 20.01.1997 V R 20/95, BFH/NV 1997, 240; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 1 Anm. 534, Stichwort "Geldspielautomat").
- BFH, 30.01.1997 - V R 27/95
Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt
Weil Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG ebenso wie § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1980 aber auf verwirklichte Sachverhalte abstellt und die verpflichtenden Bestimmungen nur Beweisanzeichen für den wirklichen Geschehensablauf sind, ist im Streitfall unerheblich, ob der Unternehmer durch Gesetz oder durch Vertrag verpflichtet wird, einen Teil der von den Empfängern seiner Dienstleistung aufgewendeten Einnahmen diesen wieder zuzuwenden (BFH-Urteil vom 20. Januar 1997 V R 20/95, zur Veröffentlichung bestimmt).Deshalb hat der Senat eine Aussetzung des Verfahrens auch bei einer Entscheidung über die Bemessungsgrundlage bei der Veranstaltung von Backgammon-Spielen (BFH-Urteil V R 20/95) nicht beschlossen.
- BFH, 18.08.2005 - V R 42/02
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
Es vertrat unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. März 1990 Rs. C-126/88, Boots Company (Slg. 1990, I-1235) und die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Januar 1997 V R 20/95 (BFHE 182, 409), vom 30. Januar 1997 V R 27/95 (BFHE 182, 416) und vom 15. April 1998 V B 148/97 (…BFH/NV 1998, 1274) die Auffassung, die Einsätze, die wieder als Gewinn ausgeschüttet würden, könnten nicht als Entgelt für die an die Wetter erbrachten Leistungen angesehen werden, sofern die Gewinnausschüttung von vornherein zwingend feststehe. - BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Bemessungsgrundlage bei Durchführung von Systemspielen mit Gewinnmöglichkeit
Das FG bezog sich auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 (Glawe, BStBl II 1994, 548) und auf die Urteile des Senats vom 20. Januar 1997 V R 20/95 (BFHE 182, 409) und vom 30. Januar 1997 V R 27/95 (BFHE 182, 416 [BFH 30.01.1997 - V R 27/95]).Der Senat hat in dem vom FG berücksichtigten Urteil in BFHE 182, 409 bereits dargelegt, daß es unerheblich ist, ob der Unternehmer durch Gesetz oder durch Vertrag verpflichtet wird, einen Teil der von den Empfängern seiner Dienstleistungen aufgewendeten Einnahmen diesen wieder zuzuwenden.
- FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227 …
Gegen die hinreichend bestimmte Vorschrift des § 10 Abs. 1 UStG sowie die - im Rahmen der Auslegung dieser Norm - in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH in der Sache "Glawe" (vgl. EuGH-Urteil vom 5.5.1994 C-38/93, Slg. 1994-I, 1679, BStBl. II 1994, 548) vorgenommene Ermittlung des Entgelts bei Umsätzen aus Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeiten anhand des Unterschiedsbetrags zwischen den vereinnahmten und den als Gewinn auszuschüttenden Beträgen bestehen nach Ansicht des Senats keine Bedenken (vgl. etwa auch BFH-Urteile vom 30.1.1997 V R 27/95, BFHE 182, 416, HFR 1997, 423 und vom 20.1.1997 V R 20/95, BFHE 182, 409, HFR 1997, 422;… Klenk, in: Rau/Dürwächer/Flick/Geist, UStG, § 4 Nr. 9 Rn 134.3;… Kraeusel, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 9 Rn 94). - FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
Einbeziehung eines automatischen Tronc-Einbehalts beim Automatenglücksspiel in …
b) Der Einbeziehung der Tronc-Zahlungen in das Entgelt stehen auch nicht die Entscheidungen des BFH zur Bestimmung des Entgelts im Spielbankbetrieb entgegen (vgl. Urteile vom 20. Januar 1997 V R 20/95, BFH/NV 1997, 240 …und vom 30. Januar 1997 V R 27/95, BFH/NV 1997, 527). - FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00
Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bei …
Eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG auf die Leistungskommission wird zu Recht (nahezu) einhellig abgelehnt (BFH-Urteile vom 25.10.1990 V R 20/95, BStBl II 1991, 193 (195); vom 15.12.1983 V R 169/75, BStBl II 1984, 388 (391);… Abschnitt 32 UStR 2000, Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch, I Rz. 782;… Giesberts, in: Rau/ Dürrwächter, UStG, § 3 Rz. 267;… Fritsch, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz. 98; a.A. Forgách, DStZ 1987, 575, der nachzuweisen versucht, dass § 3 Abs. 3 UStG keine Spezialregelung für die Lieferkommission, sondern als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens hinsichtlich der Besorgungsleistungen anzusehen sei). - OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Keine Haftung des Steuerberaters wegen Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus …
Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren. - FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
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