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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1994 - V R 27/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9300
BFH, 08.09.1994 - V R 27/93 (https://dejure.org/1994,9300)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1994 - V R 27/93 (https://dejure.org/1994,9300)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1994 - V R 27/93 (https://dejure.org/1994,9300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umgeheung der Steuergesetze bei einem Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.02.1994 - V R 80/92

    Vorsteuerabzug bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb auch dann nicht …

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 27/93
    Verzichtet der Grundstücksveräußerer auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung (§§ 9, 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980), ist der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich; vielmehr soll der Verzicht dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. Juni 1991 V R 70/89, unter 4., BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866; vom 18. Juni 1993 V R 6/91, unter II. 2. c, BFHE 172, 172, BStBl II 1993, 854, und vom 24. Februar 1994 V R 80/92, unter II. 1. b, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 420 mit Anm. ).

    Danach ist für die Frage, ob dem Kläger eine mißbräuchliche Gestaltung mit der sich aus § 42 Satz 2 AO 1977 ergebenen Rechtsfolge entgegengehalten werden kann, auf die Verhältnisse in der Person des Klägers abzustellen; denn § 42 AO 1977 betrifft nach Wortlaut und systematischer Stellung (im Abschnitt Steuerschuldverhältnis, §§ 37 bis 50 AO 1977) den Steueranspruch aus dem konkreten Steuerschuldverhältnis des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. Senats urteil in BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, unter II. 1. b).

    Maßgebend ist im Streitfall allein, daß ein verbleibender Vorteil des Klägers weder festgestellt noch erkennbar ist, weil der Vorteil des Vorsteuerabzugs, den er durch den Verzicht der Veräußerer auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferungen erlangt hat, durch den Nachteil einer entsprechenden Erhöhung der Kaufpreisschuld ausgeglichen wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, unter II. 1. b).

  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks …

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 27/93
    Verzichtet der Grundstücksveräußerer auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung (§§ 9, 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980), ist der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich; vielmehr soll der Verzicht dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. Juni 1991 V R 70/89, unter 4., BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866; vom 18. Juni 1993 V R 6/91, unter II. 2. c, BFHE 172, 172, BStBl II 1993, 854, und vom 24. Februar 1994 V R 80/92, unter II. 1. b, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 420 mit Anm. ).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 6/91

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 27/93
    Verzichtet der Grundstücksveräußerer auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung (§§ 9, 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980), ist der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich; vielmehr soll der Verzicht dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. Juni 1991 V R 70/89, unter 4., BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866; vom 18. Juni 1993 V R 6/91, unter II. 2. c, BFHE 172, 172, BStBl II 1993, 854, und vom 24. Februar 1994 V R 80/92, unter II. 1. b, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 420 mit Anm. ).
  • BFH, 23.09.1993 - V R 3/93

    Umsatzsteuer; Umsatzsteueroption als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 27/93
    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber nur für den Fall bejaht, daß der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer dem Grundstückslieferer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen notleidenden Gegenforderungen verrechnet (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 3/93, unter II. 1. c, Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 191).
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