Rechtsprechung
| BFH, 23.07.1996 - V R 29/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 05.04.1995 - 7 K 321/89
- BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Die Geschäftsstelle des Senats wies auf den bereits eingetretenen Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) sowie auf den Beschluß des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85 (BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264) hin. - BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei …
Auszug aus BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95
Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als …
Auszug aus BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 20.10.1982 - I R 61/82
Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist - Unterschrift bei Antrag auf …
Auszug aus BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Auf den nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist am 7. Juni 1996 eingegangenen Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist ist diese nicht verlängert worden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1982 I R 61/82, BFHE 136, 575, BStBl II 1983, 134), weil dies nur auf einen vor Fristablauf gestellten Antrag hin möglich ist (§ 120 Abs. 1 Satz 2 FGO).
- BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125;… vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125;… vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 03.07.2003 - XI B 15/01
Wiedereinsetzung, Krankheit des Prozessbevollmächtigten
Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Beschwerdeführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…Beschlüsse des BFH vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257;… vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332, und vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125). - FG Düsseldorf, 05.04.1995 - 7 K 321/89
Aufteilung im grenzüberschreitenden Reiseverkehr erbrachter …
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