Rechtsprechung
| BFH, 23.08.2016 - V R 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 08. 2016 V R 19/15
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 64 Abs 2 S 1, EGV 883/2004 Art 67 S 1, EGV 987/2009 Art 60 Abs 1 S 2, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15 - rechtsinformationen.bund.de
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, Art 67 S 1 EGV 883/2004, Art 60 Abs 1 S 2 EGV 987/2009, EStG VZ 2010
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15 - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 64 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStG, § 32 Abs. 3 EStG, § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, Art. 67 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, VO Nr. 883/2004, Art. 3 Abs. 1 Buchst. j VO Nr. 883/2004, Art. 11 Abs. 3 Buchst. a VO Nr. 883/2004, Art. 67, 68 VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Verordnung (EG) Nr. 883/2004, VO Nr. 987/2009, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden Vaters eines in Großbritannien bei der von ihm geschiedenen Mutter lebenden Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden Vaters eines in Großbritannien bei der von ihm geschiedenen Mutter lebenden Kindes
- rechtsportal.de
Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden Vaters eines in Großbritannien bei der von ihm geschiedenen Mutter lebenden Kindes
- datenbank.nwb.de
Persönliche Kindergeldanspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeldberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 28.08.2013 - 12 K 1212/11
- BFH, 23.08.2016 - V R 40/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.10.2015 - C-378/14
Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) …
Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 40/13
Rn. 3 Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 23. September 2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Trapkowski C-378/14 ausgesetzt.Nach Veröffentlichung des EuGH-Urteils Trapkowski vom 22. Oktober 2015 C-378/14 (EU:C:2015:720, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2015, 1501) hat der Senat das Verfahren wiederaufgenommen und den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich zu dem EuGH-Urteil zu äußern.
Denn bei der Anwendung von Art. 67 und 68 VO Nr. 883/2004 ist nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO Nr. 987/2009) die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle Beteiligten --insbesondere was das Recht zur Erhebung eines Leistungsanspruchs anbelangt-- unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats (hier: Deutschland) fallen und dort wohnen (dazu eingehend EuGH-Urteil Trapkowski, EU:C:2015:720, DStRE 2015, 1501).
- BFH, 04.02.2016 - III R 17/13
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden …
Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 40/13
NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612) 11 12 .Rn. 12 Diese Fiktion führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00
Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 40/13
Durch zivilrechtliche Vereinbarungen, auch wenn sie durch gerichtlichen Vergleich bestätigt werden, kann § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht außer Kraft gesetzt werden (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425, unter II.3.). - BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98
Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten
Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 40/13
Bei mehreren Berechtigten (Eltern) ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, auch wenn die Berechtigten zivilrechtlich etwas anderes vereinbart haben (BFH-Beschluss vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137). - FG Köln, 28.08.2013 - 12 K 1212/11
Differenzkindergeld für ein Kind in Ausbildung und Rehabilitation in Polen
Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 40/13
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. August 2013 12 K 1212/11 aufgehoben.
- BFH, 08.03.2016 - V S 9/16
Prozesskostenhilfe - Abgabe einer vereinfachten Erklärung über die persönlichen …
Das Revisionsverfahren wird beim beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen V R 40/13 geführt. - FG Hamburg, 22.12.2016 - 6 K 144/16
Vorrangiger Kindergeldanspruch wegen fiktiver Übertragung der Wohnsituation des …
Rn. 11 Das Verfahren wurde zunächst unter den Aktenzeichen 6 K 192/12 bzw. 6 K 16/14 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof - EuGH - in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim Bundesfinanzhof - BFH - (III 1221/12, III R 4/12, III R 42/12, III R 73/11, V R 46/11, V R 26/12, V R 49/11, V R 40/13, VI R 73/11, XI R 23/12 und III R 17/13).
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