Rechtsprechung
| BFH, 10.01.2013 - V R 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen - Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens bei Teilabhilfebescheid - Notwendigkeit einer Untätigkeitsrüge
- openjur.de
Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen; Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens bei Teilabhilfebescheid; Notwendigkeit einer Untätigkeitsrüge
- Bundesfinanzhof
FGO § 44 Abs 1, FGO § 46 Abs 1 S 1, AO § 367
Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen - Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens bei Teilabhilfebescheid - Notwendigkeit einer Untätigkeitsrüge - rechtsinformationen.bund.de
Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen - Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens bei Teilabhilfebescheid - Notwendigkeit einer Untätigkeitsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 1 FGO, § 46 Abs 1 S 1 FGO, § 367 AO
Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen - Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens bei Teilabhilfebescheid - Notwendigkeit einer Untätigkeitsrüge - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 44
Zulässigkeit der Klage bei nicht vollständig erledigtem Einspruchsbegehren - datenbank.nwb.de
Sachentscheidung des FG trotz fehlender Voraussetzungen für eine Sachentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klage nach Teilabhilfebescheid
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Statthaftigkeit einer Klage gegen den nach Einspruchseinlegung ergangenen Abhilfebescheid der Finanzbehörde
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 196/11
- BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Danach sei das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren auch dann i.S. des § 44 Abs. 1 FGO erfolglos geblieben, wenn die Einspruchsentscheidung der Sache nach unvollständig sei, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98 (BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176) ergebe.Rn. 12 Dagegen wird auch durch eine unvollständige Rechtsbehelfsentscheidung das außergerichtliche Vorverfahren in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise förmlich abgeschlossen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 2063; in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, m.w.N.).
Rn. 17 c) Dem steht auch nicht das vom FG für seine Auffassung angeführte BFH-Urteil in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176 entgegen, da dieses auf der Besonderheit beruht, dass die Behörde in diesem Fall während eines über zwei Jahre dauernden Beschwerdeverfahrens von der "Möglichkeit der Selbstkontrolle" keinen Gebrauch gemacht hat, so dass die Annahme, es fehle an einem förmlichen Abschluss des Verfahrens dazu geführt hätte, dass Rechtsschutz nur unter erschwerten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden könnte.
- BFH, 10.05.2007 - III R 67/06
Antrag auf schlichte Änderung; Bindung eines die Kindergeldfestsetzung …
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Diese Unvollständigkeit liege vor, wenn das Einspruchsbegehren teilweise übergangen werde, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 III R 67/06 (BFH/NV 2007, 2063) ergebe.Rn. 12 Dagegen wird auch durch eine unvollständige Rechtsbehelfsentscheidung das außergerichtliche Vorverfahren in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise förmlich abgeschlossen (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 2063; in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, m.w.N.).
Rn. 18 Gegenteiliges ergibt sich nicht aus dem vom FG für seine Auffassung angeführten BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 2063.
- BFH, 30.10.2003 - VI B 83/03
Teilabhilfe; Sprungklage
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Dabei ist der Antrag des Einspruchsführers im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abhilfebescheids maßgebend (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 VI B 83/03, BFH/NV 2004, 356).Rn. 13 b) Liegt nur ein Teilabhilfebescheid vor, der dem Antrag des Einspruchsführers nicht in vollem Umfang entspricht, bleibt das Einspruchsverfahren --entgegen der Auffassung des FG im Streitfall-- weiter anhängig (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 356, m.w.N.).
Bei einer Teilabhilfe ist jedoch über den nicht erledigten Teil des Einspruchs noch durch eine förmliche Einspruchsentscheidung zu entscheiden (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 356, m.w.N.).
- BFH, 24.04.2007 - I R 33/06
Ausländische PersG; Feststellungsverfahren
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Jedoch kann eine vor Abschluss des Vorverfahrens erhobene Klage nur dann nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO zulässig sein, wenn spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Untätigkeit der Finanzbehörde gerügt wird (BFH-Urteile vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521; vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236, unter II.5.).Versäumt das FG dies und erlässt es stattdessen eine Sachentscheidung, so ist sein Urteil wegen Verletzung des § 44 Abs. 1 FGO aufzuheben (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 2236, m.w.N.;… vom 21. Juli 1987 IX R 80/83, BFH/NV 1988, 213).
- BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99
Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Rn. 9 1. Ist gegen einen Steuerbescheid --hier den Bescheid über die Abzweigung von Kindergeld, für den als Entscheidung über eine Steuervergütung dieselben Vorschriften gelten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260, BStBl II 2002, 81)-- ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben, so ist eine Klage gegen den Bescheid vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist (§ 44 Abs. 1 FGO). - BFH, 17.05.1985 - III R 213/82
Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage - …
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Jedoch kann eine vor Abschluss des Vorverfahrens erhobene Klage nur dann nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO zulässig sein, wenn spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Untätigkeit der Finanzbehörde gerügt wird (BFH-Urteile vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521;… vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236, unter II.5.). - BFH, 21.07.1987 - IX R 80/83
Ergehen einer Einspruchsentscheidung nach dem Tod des Erblassers an dessen …
Auszug aus BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Versäumt das FG dies und erlässt es stattdessen eine Sachentscheidung, so ist sein Urteil wegen Verletzung des § 44 Abs. 1 FGO aufzuheben (…BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 2236, m.w.N.; vom 21. Juli 1987 IX R 80/83, BFH/NV 1988, 213).
- FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht
Rn. 28 Da der Senat vorliegend schon dem Grunde nach die Voraussetzungen eines Abzweigungsanspruches verneint, kann im Streitfall jedoch offen bleiben, ob die Klage auch deshalb abzuweisen wäre, weil der Beigeladene schon dadurch faktischen Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes leistet, da er X in seinen Haushalt aufgenommen hat (FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10. November 2011 5 K 196/11, "Juris" - Rev. anhängig, Az. V R 47/11).Rn. 33 Sofern der BFH von einer planwidrigen Gesetzeslücke ausgehen sollte und einen Abzweigungsanspruch dem Grunde nach bejahen würde, wäre die Revision außerdem auch im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren V R 47/11 zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 55/23
Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …
Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher das Gericht folgt, kann jedoch eine vor Abschluss des Vorverfahrens erhobene Klage nur dann nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO zulässig sein, wenn spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Untätigkeit der Finanzbehörde gerügt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17.05.1985 - III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521; vom 10.01.2013 - V R 47/11, BFH/NV 2013, 1101, unter II. 2. b;… Teller in Gräber, FGO, 9. Aufl., § 46 Rz 2). - FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 71/23
Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …
Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher das Gericht folgt, kann jedoch eine vor Abschluss des Vorverfahrens erhobene Klage nur dann nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO zulässig sein, wenn spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Untätigkeit der Finanzbehörde gerügt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17.05.1985 - III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521; vom 10.01.2013 - V R 47/11, BFH/NV 2013, 1101, unter II. 2. b;… Teller in Gräber, FGO, 9. Aufl., § 46 Rz 2).
- FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11
Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB - …
Rn. 31 c) Im Gegensatz hierzu ist der 5. Senat des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt in seinen Urteilen vom 10. November 2011 - 5 K 454/11 , EFG 2012, 629 (Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH V R 48/11); 5 K 33/11 , juris (rechtskräftig) und 5 K 196/11 , juris (Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH V R 47/11), jeweils Entscheidungsgründe unter 3.a), der Ansicht, dass die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne Prüfung der Unterhaltsleistungen der kindergeldberechtigten Eltern gewährt werde, so dass die Tatsache, dass Grundsicherungsleistungen erbracht würden, kein Indiz für das von § 74 Abs. 1 EStG vorausgesetzte Unterhaltsdefizit sei. - FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11
Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt …
Rn. 36 c) Im Gegensatz hierzu ist der 5. Senat des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt in seinen Urteilen vom 10. November 2011 - 5 K 454/11 , EFG 2012, 629 (Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH V R 48/11); 5 K 33/11 , juris (rechtskräftig) und 5 K 196/11 , juris (Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH V R 47/11), jeweils Entscheidungsgründe unter 3.a), der Ansicht, dass die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne Prüfung der Unterhaltsleistungen der kindergeldberechtigten Eltern gewährt werde, so dass die Tatsache, dass Grundsicherungsleistungen erbracht würden, kein Indiz für das von § 74 Abs. 1 EStG vorausgesetzte Unterhaltsdefizit sei. - FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 72/23
Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …
Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher das Gericht folgt, kann jedoch eine vor Abschluss des Vorverfahrens erhobene Klage nur dann nach § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO zulässig sein, wenn spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Untätigkeit der Finanzbehörde gerügt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17.05.1985 - III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521; vom 10.01.2013 - V R 47/11, BFH/NV 2013, 1101, unter II. 2. b;… Teller in Gräber, FGO, 9. Aufl., § 46 Rz 2). - FG Nürnberg, 23.09.2015 - 2 K 917/14
Erstreckung eines Einspruchs auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene …
Mit der ständigen Rechtsprechung des BFH ist dabei davon auszugehen, dass das Finanzamt auch über den Einspruch gegen die Ablehnung bzw. den Widerruf der Ist-Besteuerung entschieden hat, da auch durch eine unvollständige Rechtsbehelfsentscheidung das außergerichtliche Vorverfahren in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise förmlich abgeschlossen wird (BFH-Urteile vom 10.01.2013 V R 47/11, BFH/NV 2013, 1101;… vom 10.05.2007 III R 67/06, BFH/NV 2007, 2063;… vom 19.05.2004 III R 36/02, BFH/NV 2004, 1655 und vom 27.09.2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).
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