Rechtsprechung
| BFH, 07.02.2007 - V S 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 § 133a
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
Außerordentliche Beschwerde und Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge nicht statthaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde gegeben (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128;… vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 des Gerichtskostengesetzes besteht bei einer unstatthaften Beschwerde nicht (BFH-Beschluss in BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188, m.w.N.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Mit der Regelung der Anhörungsrüge in § 133a FGO hat der Gesetzgeber dem Postulat der Rechtssicherheit und der Rechtsmittelklarheit (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 416) Rechnung getragen. - BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05
Keine fristwahrende Wirkung der Gegenvorstellung - Argentinien-Anleihen und …
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Zweifelhaft ist deshalb bereits, ob neben der in § 133a FGO geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung anzuerkennen ist (…BFH-Beschluss vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2907).
- BFH, 03.03.2006 - V S 1/06
Anhörungsrüge; Umdeutung
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Mit Beschluss vom 3. März 2006 V S 1/06 wies der erkennende Senat auch die Anhörungsrüge des P als unbegründet zurück. - BFH, 27.09.2006 - X S 13/06
NZB: unzulässiges Rechtsmittel, abgelehnter Antrag auf Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Zweifelhaft ist deshalb bereits, ob neben der in § 133a FGO geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung anzuerkennen ist (BFH-Beschluss vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2907). - BFH, 23.02.2005 - IX B 177/04
Gegenvorstellung; außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde gegeben (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128;… vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506). - BFH, 11.05.2006 - IX B 33/06
Zurückweisung Gegenvorstellung - außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde gegeben (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128; vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506). - BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Beiladungsprätendent - Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Mit Beschluss vom 9. August 2005 V B 84/05 hat der erkennende Senat die Beschwerde des P gegen die Ablehnung seines Antrages auf Akteneinsicht durch das Finanzgericht als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.
- BFH, 29.05.2008 - V S 43/07
Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer …
Mit Beschluss gleichen Datums V S 12/06 (BFH/NV 2007, 1148) verwarf der BFH die Beschwerde sowie die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss in BFH/NV 2006, 1314 als unzulässig.In dem Verfahren V S 12/06 habe keine Entscheidung ergehen dürfen, da das Verfahren wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen gewesen und anders als das auf Gewährung von PKH gerichtete Verfahren nicht wieder aufgenommen worden sei.
Er hat nicht hinreichend deutlich gemacht, warum es unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar sein soll, dass der Senat im Beschluss vom 7. Februar 2007 V S 13/06 (PKH) die hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verfahren V S 12/06 im Hinblick darauf verneint hat, dass er in diesem Verfahren die Beschwerde sowie die Gegenvorstellung des Antragstellers als unzulässig beurteilt und deshalb verworfen hat.
- BFH, 05.06.2007 - X B 54/07
Anhörungsrüge; unstatthafte Beschwerde
Einen solchen gibt es im Rahmen der FGO nicht, nachdem unbestritten ist, dass auch eine außerordentliche Beschwerde und eine Gegenvorstellung gegen den Beschluss über eine Anhörungsrüge nicht gegeben sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2007 XI B 141/06, BFH/NV 2007, 933;… vom 14. März 2007 IV S 13/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1041;… in BFH/NV 2006, 1879, und vom 7. Februar 2007 V S 12/06, BFH/NV 2007, 1148).
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