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Rechtsprechung
   BFH, 15.01.2007 - V S 39/06 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15531
BFH, 15.01.2007 - V S 39/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,15531)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2007 - V S 39/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,15531)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - V S 39/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,15531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 133a; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 § 133a
    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de

    Keine außerordentliche Beschwerde gegen die Zurückweisung einer "Gegenvorstellung" durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde an das nächsthöhere Gericht (hier: den BFH) gegeben (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128;… vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).
  • BFH, 13.01.2005 - VII S 31/04

    Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen eine mit förmlichen Rechtsmitteln nicht angreifbare Entscheidung kann lediglich beim Ausgangsgericht (hier: dem FG) gemäß § 133a FGO zur Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs eine Anhörungsrüge sowie nach einem Teil der Rechtsprechung zur Beseitigung sonstigen schweren Verfahrensunrechts eine (fristgebundene) Gegenvorstellung mit dem Ziel erhoben werden, das erkennende Gericht zu einer Selbstüberprüfung seiner Entscheidung zu veranlassen (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898); weist dieses den Rechtsbehelf zurück, ist der Beschluss unanfechtbar (vgl. § 133a Abs. 4 Satz 3 FGO).
  • BFH, 23.02.2005 - IX B 177/04

    Gegenvorstellung; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde an das nächsthöhere Gericht (hier: den BFH) gegeben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128;… vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).
  • BFH, 11.05.2006 - IX B 33/06

    Zurückweisung Gegenvorstellung - außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde an das nächsthöhere Gericht (hier: den BFH) gegeben (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128; vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).
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