Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 4
Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.07.2021 - 7 O 433/19
- OLG Dresden, 18.11.2022 - 22 U 1797/21
- BGH, 16.02.2023 - V ZA 22/22
- BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Rn. 4 2. Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anhörungsrüge war ebenfalls zurückzuweisen, weil Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren nicht bewilligt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311; Beschluss vom 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263, 265) und damit auch nicht für eine Anhörungsrüge gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss. - BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Rn. 4 2. Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anhörungsrüge war ebenfalls zurückzuweisen, weil Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren nicht bewilligt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311; Beschluss vom 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263, 265) und damit auch nicht für eine Anhörungsrüge gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss. - BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
Anhörungsrüge: Substanziierungspflicht zum Vorliegen einer Gehörsverletzung
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Im Fall der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2;… Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I ZA 7/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16
Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Im Fall der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2;… Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I ZA 7/17, juris Rn. 2;… Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 13.12.2017 - I ZA 7/17
Prozesskostenhilfeverfahren: Antrag auf Beiordnung eines postulationsfähigen …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Im Fall der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2; Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I ZA 7/17, juris Rn. 2;… Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4 jeweils mwN).
- BGH, 30.09.2025 - II ZA 1/24 Rn. 1 Die Anhörungsrüge des Klägers, die im Prozesskostenhilfeverfahren ohne die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - V ZA 22/22, juris Rn. 2;… Beschluss vom 5. August 2025 - VIII ZA 7/24, juris Rn. 1), hat keinen Erfolg.
- BGH, 05.08.2025 - VIII ZA 7/24
Anhörungsrüge muss Gehörsverstoß darlegen!
Rn. 1 1. Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 13. Mai 2025 - welche sie im vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahren ohne die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einlegen konnten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. April 2023 - V ZA 22/22, juris Rn. 2;… vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4; jeweils mwN) - ist unzulässig. - BGH, 03.03.2026 - VIII ZA 18/25 Rn. 1 1. Die Anhörungsrüge der Beklagten - über welche der Senat in der nach seinen Mitwirkungsgrundsätzen gemäß § 21 GVG berufenen regulären Spruchgruppe und nicht in derselben Besetzung wie im angegriffenen Beschluss zu entscheiden hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2024 - VIII ZB 73/23, juris Rn. 1;… vom 10. Juli 2025 - I ZR 201/23, juris Rn. 1;… vom 27. Januar 2026 - VIII ZB 17/25, juris Rn. 3) - gegen den Beschluss des Senats vom 27. Januar 2026, welche sie im vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahren ohne die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einlegen konnte (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4; vom 19. April 2023 - V ZA 22/22, juris Rn. 2;… vom 5. August 2025 - VIII ZA 7/24, juris Rn. 1; jeweils mwN), ist unzulässig.
- BGH, 16.12.2025 - 5 ARs 9/25
Anhörungsrüge nach Verwerfung der Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidung
In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass diese Vorschrift Anhörungsrügen auch in Prozesskostenhilfeverfahren gestattet (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2025 - X ZB 1/25; vom 19. April 2023 - V ZA 22/22). - BGH, 18.03.2025 - II ZB 14/24 Rn. 1 Die vom Beklagten mit Schreiben vom 5. Februar 2025 persönlich erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 10. Dezember 2024 ist zwar statthaft und in der gesetzlichen Form und Frist gemäß § 321a Abs. 2 Satz 1 und 4 ZPO erhoben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - V ZA 22/22, juris Rn. 2 mwN), aber unbegründet.
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| BGH, 16.02.2023 - V ZA 22/22 |
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§ 114 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren
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ZPO § 114 Abs. 1 S. 1 Hs. 1-2
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.07.2021 - 7 O 433/19
- OLG Dresden, 18.11.2022 - 22 U 1797/21
- BGH, 16.02.2023 - V ZA 22/22
- BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des …
Auszug aus BGH, 16.02.2023 - V ZA 22/22
Wird Prozesskostenhilfe versagt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 5 f.). - BGH, 12.11.2020 - V ZB 32/20
Einlegen der Berufung durch einen Anwalt ohne Angabe der Person des …
Auszug aus BGH, 16.02.2023 - V ZA 22/22
Insbesondere ist der Zugang zur Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. November 2020 - V ZB 32/20, NJW-RR 2021, 506 Rn. 4 mwN).
- BVerfG, 02.07.2024 - 1 BvR 1543/23
Nichtannahme einer unzulässigen, da verfristeten Verfassungsbeschwerde - …
Rn. 2 Eine Partei, die um Prozesskostenhilfe nachsucht, ist bei noch laufendem Prozesskostenhilfeverfahren schuldlos verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten, wenn sie Anlass hat, auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu vertrauen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20 -, NJW 2021, S. 242 ; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2023 - V ZA 22/22 -, juris, Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 12 U 19/25
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist …
Wird hingegen Prozesskostenhilfe versagt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH, Beschl. v. 16.02.2023 - V ZA 22/22, Rn. 4).
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