Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZVG § 27 Abs. 2; ; ZVG § 84 Abs. 1; ; ZVG § 100 Abs. 2; ; ZVG § 100 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Rechte Dritter gestützten Zuschlagsbeschwerde; Verspätete Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über den Antrag auf Zulassung des Beitritts zum Zwangsversteigerungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde des Schuldners wegen der Verletzung von Rechten eines Gläubigers
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 08.02.2008 - 42 K 127/04
- LG Hanau, 06.06.2008 - 3 T 133/08
- BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
- BGH, 25.03.2009 - V ZB 101/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 52/06
Wirksamkeit der Urteilszustellung an den unterbevollmächtigten Terminsvertreter
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Eine Zustellung unter Verstoß gegen diese Bestimmung ist unwirksam und setzt eine Rechtsmittelfrist nicht in Lauf (BGHZ 61, 308, 310 ; BGH, Beschl. v. 28. November 2006, VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356).Das gilt auch in Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner seinen Ehegatten für das Verfahren bevollmächtigt hat (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 558) und das dem Gericht zur Kenntnis gebracht worden ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28. November 2006, VIII ZB 52/06, aaO).
- BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05
Streitwert einer Zuschlagsbeschwerde
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Daran fehlt es, wenn nur die Rechte eines anderen beeinträchtigt worden sind, oder wenn feststeht, dass sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143).Dessen Wert ist nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG zu bemessen, der sich aus dem Bargebot und dem Wert des bestehen bleibenden Rechts ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100).
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 m.w.N.).
- BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05
Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Daran fehlt es, wenn nur die Rechte eines anderen beeinträchtigt worden sind, oder wenn feststeht, dass sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143). - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Daran ist auch unter Berücksichtigung des Hinweises der Rechtsbeschwerde festzuhalten, dass die Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes im Hinblick auf das Grundrecht des Schuldners aus Art. 14 Abs. 1 GG so auszulegen sind, dass das Verfahren fair zu führen und der Schuldner vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes zu schützen ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 333 ; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901, 902). - BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
Verfahrensregeln im Zwangsversteigerungsverfahren; Erteilung des Zuschlags bei …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Daran ist auch unter Berücksichtigung des Hinweises der Rechtsbeschwerde festzuhalten, dass die Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes im Hinblick auf das Grundrecht des Schuldners aus Art. 14 Abs. 1 GG so auszulegen sind, dass das Verfahren fair zu führen und der Schuldner vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes zu schützen ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 333 ; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901, 902). - BGH, 31.05.1988 - IX ZR 103/87
Beitritt eines Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über den ihm bereits lange vorliegenden Beitrittsantrag der Beteiligten zu 2 erst zwei Tage vor dem Versteigerungstermin hatte allerdings zur Folge, dass die Beteiligte zu 2 trotz des ergangenen Beitrittsbeschlusses in dem Termin nicht gemäß § 27 Abs. 2 ZVG dieselbe Rechtsstellung erlangt hatte, wie wenn die Versteigerung auch auf ihren Antrag rechtzeitig angeordnet worden wäre (vgl. dazu BGH, Urt. v. 31. Mai 1988, IX ZR 103/87, Rpfleger 1988, 543). - BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73
Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Eine Zustellung unter Verstoß gegen diese Bestimmung ist unwirksam und setzt eine Rechtsmittelfrist nicht in Lauf (BGHZ 61, 308, 310 ; BGH, Beschl. v. 28. November 2006, VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356). - OLG Zweibrücken, 26.06.2001 - 3 W 136/01
Zwangsvollstreckung - Rechtsmittelfrist - Vertretung des Schuldners durch Ehefrau …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Das gilt auch in Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner seinen Ehegatten für das Verfahren bevollmächtigt hat (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 558) und das dem Gericht zur Kenntnis gebracht worden ist (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28. November 2006, VIII ZB 52/06, aaO).
- BGH, 18.07.2024 - V ZB 43/23
Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden …
Sie erfordert eine faire Verfahrensführung und eine der Verschleuderung von Grundvermögen entgegenwirkende Auslegung der Verfahrensvorschriften (vgl. BVerfGE 51, 150, 156; Senat…, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - V ZB 188/05, WM 2007, 82 Rn. 23, insoweit in BGHZ 169, 305 nicht abgedruckt; Beschluss vom 22. Januar 2009 - V ZB 101/08, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, WM 2004, 901, 902; Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138).
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