Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Verwaltungsbeirats
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Verwaltungsbeirats - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 49a GKG, § 29 Abs. 2 WEG, § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 49 a GKG
- Wolters Kluwer
Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Entlastung des Verwaltungsbeirats gerichteten Anfechtungsklage; Wertbemessung der künftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwalter
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; EGZPO § 26 Nr. 8
Zur Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei gegen Entlastung des Verwaltungsbeirats gerichteter Anfechtungsklage - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; EGZPO § 26 Nr. 8
Rechtsmittelbeschwer für Beschlussanfechtung über Beiratsentlassung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Entlastung des Verwaltungsbeirats gerichteten Anfechtungsklage; Wertbemessung der künftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwalter
- datenbank.nwb.de
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Verwaltungsbeirats
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten: Wert des Beschwerdegegenstands?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsmittelbeschwer für Beschlussanfechtung über Beiratsentlassung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten: Wert des Beschwerdegegenstands? (IMR 2017, 343)
Verfahrensgang
- AG Winsen, 29.02.2016 - 25 C 937/15
- LG Lüneburg, 10.06.2016 - 1 S 17/16
- BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
- BGH, 11.05.2017 - V ZB 113/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1099
- MDR 2017, 876
- NZM 2017, 531
- ZMR 2017, 13
- ZMR 2017, 904
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (11)
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Den Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, setzt der Senat, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 EUR an (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10 ff.).Rn. 12 (2) Ebenso wie bei dem Verwalter (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, WuM 2016, 312 Rn. 11 f.; Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10) treten etwaige Ersatzansprüche gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtungsklage gestützt wird, zu diesem Wert hinzu.
- BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Er tritt regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen den Verwalter hinzu (näher Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, WuM 2016, 312 Rn. 11 f.).Rn. 12 (2) Ebenso wie bei dem Verwalter (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, WuM 2016, 312 Rn. 11 f.;… Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10) treten etwaige Ersatzansprüche gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtungsklage gestützt wird, zu diesem Wert hinzu.
- LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15
Kostentragung des Verwalters nach fehlerhafter Verkündung eines Beschlusses
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Nach verbreiteter Auffassung soll dagegen nur ein Wert von 500 EUR anzusetzen sein, soweit besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen (jeweils zu § 49a GKG LG Berlin, ZWE 2015, 378; LG Lüneburg, ZMR 2012, 296, 297; AG Kassel…, Urteil vom 30. Juni 2016 - 800 C 4322/15, juris Rn. 38;… Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 49a GKG Rn. 18).Insoweit wird das klägerische Interesse teils ohne Rücksicht auf bestimmte Forderungen, wegen derer die Entlastung verweigert werden soll, pauschal mit 500 EUR veranschlagt (so zu § 49a GKG LG Berlin, ZWE 2015, 378), was offenbar das Berufungsgericht für richtig hält.
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des klagenden …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Maßgeblich ist insoweit der klägerische Anteil an dem Nennbetrag dieser Ansprüche (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 88/16, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Ob das Bestehen von Ersatzansprüchen möglich erscheint, so dass die Entlastung ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, ist dagegen eine Frage der Begründetheit und ggf. durch eine Sachentscheidung zu klären (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 8 ff.). - BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15
Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Dies wäre veranlasst gewesen, weil das Amtsgericht den Wert der auf TOP 4 bezogenen Anfechtungsklage mit 1.000 EUR bemessen hat, und daher aus seiner Sicht keinen Anlass hatte, gemäß § 511 Abs. 4 ZPO über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 15 mwN). - BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11
Wohnungseigentumsverfahren: Behandlung der Berufungseinlegung von Hauptpartei und …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 2). - BGH, 07.04.2011 - V ZB 301/10
Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3;… Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 2). - LG Düsseldorf, 02.10.2013 - 25 S 53/13
Entlastung des Verwaltungsbeitrags einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Andere Gerichte rechnen den Wert von 500 EUR zu dem klägerischen Anteil an möglichen Ersatzansprüchen gegen den Verwaltungsbeirat hinzu (so für die Rechtsmittelbeschwer LG Düsseldorf, ZMR 2014, 389 f.). - LG München I, 02.11.2015 - 1 S 19287/13
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Rn. 9 bb) Wird - wie hier - die Entlastung des Verwaltungsbeirats erfolglos angefochten, wird der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesem hat, teilweise ebenfalls mit 1.000 EUR bemessen (vgl. LG München I, Urteil vom 2. November 2015 - 1 S 19287/13 WEG, juris Rn. 14; AG Hamburg, ZMR 2012, 586). - AG Kassel, 30.06.2016 - 800 C 4322/15
Fehlt es an Anhaltspunkten für eine förmliche Beschlussfassung in der …
- BGH, 17.01.2019 - V ZB 121/18
Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelbeschwer des Wohnungseigentümers bei …
Den Wert von 500 EUR für das Interesse an der künftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat der Senat angesichts der unterstützenden Funktion des Beirats (vgl. § 29 Abs. 2 WEG) und des im Vergleich zu dem Verwalter, bei dem das Interesse insoweit mit 1.000 EUR angesetzt wird (Senat…, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10 ff.), geringeren Umfangs seiner Tätigkeit als angemessen angesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, ZWE 2017, 332 Rn. 10 f.). - LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20
Beschlussanfechtung einer WEG
Die Kammer lässt die Berufung zu (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), nachdem das Amtsgericht von seinem Standpunkt aus wegen des erstinstanzlich festgesetzten hohen Gesamtstreitwertes und des von ihm mit 1.500 EUR angenommenen Einzelstreitwertes für den Beiratsentlastungsbeschluss keinen Anlass gesehen hat, über die Zulassung der Berufung gemäß § 511 Abs. 4 ZPO zu entscheiden, die Beschwer der Beklagten für ihr im Berufungsverfahren weiterverfolgtes Begehren nicht mehr als 600 EUR beträgt und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 09.03.2017, V ZB 113/16, Rn. 14…, vom 21.01.2016, V ZB 66/15, Rn. 15…, vom 29.01.2015, V ZB 179/14, Rn. 7 …und vom 06.10.2011, V ZB 72/11, Rn. 6 f.).Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 500, 00 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 09.03.2017, V ZB 113/16).
- OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21
Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümer von Grundstücken im Gebiet eines …
Der Wert der mit der Entlastung verbundenen Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit beträgt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig 1.000 EUR (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, zitiert nach juris Rn. 8).
- LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
Beschlussanfechtungsklage: Wirtschaftliches Interesse am Beschluss über die …
Rn. 26 Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten hat, bemisst sich nach dem regelmäßig mit EUR 500, 00 anzusetzenden Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat, zuzüglich des klägerischen Anteils an etwaigen Ersatzansprüchen gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses gestützt wird (BGH, Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 113/16, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (BGH…, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, ZMR 2010, 300, Rn. 19, zitiert nach juris unter Hinweis auf Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, Rn. 23, zitiert nach juris [zur Verwalterentlastung]) vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 09.03.2017 - V ZB 113/16, Rn. 12, zitiert nach juris; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 29 Rdnr. 32).
- LG München I, 12.12.2024 - 36 S 4930/23
Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Beschlüsse der …
Rn. 144 aa) Für die Anfechtung des zu TOP 2 gefassten Beschlusses vom 23.11.2017 über die Entlastung des Verwaltungsbeirats ist regelmäßig ein Streitwert i.H.v. 500 EUR anzusetzen (vgl. BGH Beschluss vom 9.3.2017 - V ZB 113/16, BeckRS 2017, 112033). - LG München I, 09.10.2024 - 1 S 2535/24
Sondereigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft, Bauliche Veränderung, …
Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Entlastung des Verwaltungsbeirats im Grundsatz ein Interesse von 500 EUR anzusetzen ist (BGH ZMR 2017, 904), erscheint angesichts der kleinen WEG damit ein Gesamtinteresse von 750 EUR pro Verwaltungsbeiratsmitglied angemessen (…vgl. auch LG Frankfurt a.M. Beschl. v. 6.2.2018 - 2/13 T 18/18, BeckRS 2018, 3977 Rn. 4, beck-online). - LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs
Die Kammer hat im Ausgangspunkt die Angaben des Klägers mit folgenden Ausnahmen übernommen: Das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen im Sinne von § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG bemisst die Kammer in Abweichung zu den klägerischen Streitwertvorschlägen hinsichtlich der Entlastung der Verwaltung mit (1.000 Euro [einheitlich; vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10] x 50 Prozent =) 500 Euro und hinsichtlich der Entlastung des Beirats mit (500 Euro [einheitlich; BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16] x 50 Prozent =) 250 Euro. - BGH, 17.12.2020 - V ZB 36/19
Rechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei …
Bei Beschlüssen, die Beiträge der Wohnungseigentümer oder sonstige bezifferte oder bezifferbaren Ansprüche betreffen, entspricht die Beschwer in aller Regel dem Nennbetrag der im Streit befindlichen Positionen; dies hat der Senat angenommen bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung (Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 4 mwN), der im Hinblick auf Ersatzansprüche verweigerten Entlastung des Verwalters oder Verwaltungsbeirats (Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, NJW-RR 2017, 1099 Rn. 12) und dem Beschluss über Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (…Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9). - BGH, 06.06.2024 - V ZR 247/23 Hinzuzurechnen ist sein Interesse an der Anfechtung der drei Entlastungsbeschlüsse (Klageanträge zu 3 bis 5): Dieses bemisst sich unter Berücksichtigung seines Anteils an eventuellen Schadensersatzansprüchen auf 168, 86 EUR zuzüglich seines Interesses an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat, das mangels besonderer Anhaltspunkte mit je 1.000 EUR für die beiden den Verwalter betreffenden Beschlüsse und mit 500 EUR für den den Verwaltungsbeirat betreffenden Beschluss anzusetzen ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, NJW-RR 2016, 649 Rn. 10 f. mwN; Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, NJW-RR 2017, 1099 Rn. 10).
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 13 T 18/18
Zur Wertfestsetzung für die Anfechtung des Beschlusses über die Bestellung eines …
Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Entlastung des Verwaltungsbeirats im Grundsatz ein Interesse von 500 EUR anzusetzen ist (BGH ZMR 2017, 904), ist ein Gesamtinteresse von 1.000 EUR pro Verwaltungsbeiratsmitglied jedenfalls dann angemessen, wenn - wie hier - den Beiräten eine pauschale Aufwandsentschädigungsvergütung von 200 EUR im Jahr gewährt wird. - BGH, 25.02.2021 - V ZR 169/20
Festsetzung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens i.R.d. Beschlussfassung …
- BGH, 06.05.2021 - V ZR 196/20
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20
Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung
- LG Lüneburg, 10.10.2018 - 9 S 45/18
Anforderungen an Jahresabrechnung
- LG München I, 23.07.2025 - 36 T 3453/25
Streitwertbeschwerde, Wohnungseigentumsrecht, Anfechtung von Beschlüssen, …
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 13 T 115/17
Anfechtung einer Bestellung eines Verwaltungsbeirats: Wertfestsetzung?
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Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2017 - V ZB 113/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 319 Abs. 1 ZPO
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- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Winsen, 29.02.2016 - 25 C 937/15
- LG Lüneburg, 10.06.2016 - 1 S 17/16
- BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
- BGH, 11.05.2017 - V ZB 113/16
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