Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Vorlage eines Zeugnisses einer Gemeinde über einen Vorkaufsfall vor dem Grundbuchamt - Gründe für eine Grundbuchsperre - Erbringung eines Nachweises über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes einer Gemeinde - Antrag auf Durchführung einer ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 24 Abs. 5 Satz 2 und 3 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 24 Abs. 5 S. 2; BBauG § 24 Abs. 5 S. 3
Voraussetzungen für die Pflicht zur Vorlage eines Negativzeugnisses hinsichtlich der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 73, 12
- NJW 1979, 875
- MDR 1979, 390
- DNotZ 1979, 214
- Rpfleger 1979, 97
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78
Nach der rechtsbedenkenfreien Auffassung des Oberlandesgerichts ist dieser Vertrag kein Kauf, sondern ein Schenkungsvertrag, der einen Vorkaufsfall nicht auslöst (BGH Urt. v. 15. Juni 1957, V ZR 198/55 = LM BGB § 1098 Nr. 3).
- BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Kein gemeindliches Vorkaufsrecht bei Kaufvertrag über ein Aneignungsrecht des …
Sie bewirkt damit eine faktische Grundbuchsperre (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 15 f.) zur Sicherung des gesetzlichen Vorkaufsrechts aus §§ 24 f. BauGB, dem seit der Gesetzesnovelle im Jahr 1976 keine dingliche Wirkung mehr zukommt (vgl. BT-Drucks. 7/2496 S. 44 zur "Entdinglichung").Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattests insbesondere dann nicht verlangen, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag ergibt, dass ein Vorkaufsfall zweifelsfrei nicht vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 180; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 16).
Denn wenn der zu vollziehende Vertrag die notwendigen Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht erfüllt, mithin die Gemeinde ein Vorkaufsrecht nicht ausüben kann, entfällt auch ihr Sicherungsbedürfnis und die deshalb geschaffene Grundbuchsperre (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, aaO).
Rn. 9 b) Wie das Beschwerdegericht noch richtig sieht, erfasst § 24 Abs. 1 Satz 1 BauGB ("Kauf von Grundstücken") seinem Wortlaut nach lediglich Grundstückskaufverträge im Sinne des § 433 BGB, d.h. schuldrechtliche Verträge, bei denen die Parteien sich im Kern wechselseitig die Eigentumsverschaffung am Grundstück gegen Zahlung eines Kaufpreises versprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 15; zu Miteigentumsanteilen Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 178).
So lösen etwa - von Umgehungsgeschäften abgesehen - insbesondere Schenkungsverträge (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 16), Tauschverträge (vgl. Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541) und die Einbringungen eines Grundstücks in eine Gesellschaft den Vorkaufsfall nicht aus (…zusammenfassend Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, BauGB, 16. Aufl., § 24 Rn. 16).
- LG Gera, 26.09.2006 - 5 T 498/06
Kein Negativtestat bei Verkauf durch Insolvenzverwalter
Das Grundbuchamt kann die Vorlage eines solchen Zeugnisses der Gemeinde nicht verlangen, wenn sich aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag bereits ergibt, dass ein Vorkaufsfall nicht vorliegt (vgl. BGH, Rpfleger 1979, 97; LG Köln, Rpfleger 2003, 415;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 4130). - BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum
Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat, sind auch für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden drei Stufen zu unterscheiden, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, die Begründung des Rechte zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluß eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und schließlich die Ausübung dieses Rechts durch die Gemeinde (BGHZ 73, 12, 15).Von der grundsätzlich notwendigen Vorlage einer Negativbescheinigung der Gemeinde kann abgesehen werden, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden Vertrag ergibt, daß ein Vorkaufsfall zweifelsfrei ausscheidet (BGHZ 73, 12 ff).
- OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11
Freistellung der Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile einer …
Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag selbst ergibt, dass kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht; dann kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattestes der Gemeinde nicht verlangen (BGH NJW 1979, 875, 876; OLG Frankfurt NJW 1988, 271;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 4130). - BayObLG, 19.09.1985 - BReg. 2 Z 90/85
Verlangen der Vorlage einer sog. Negativbescheinigung der Gemeinde durch das …
Mit diesen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Negativzeugnisses dann für nicht gerechtfertigt erklärt, wenn sich aus den dem Grundbuchamt vorliegenden Urkunden ergibt, daß der zu vollziehenden Auflassung kein Kauf, sondern ein anderes Vertragsverhältnis (etwa ein Schenkungsversprechen) zugrunde liegt ( BGHZ 73, 12 ff. [= DNotZ 1979, 168]; ebenso Senatsbeschlüsse vom 22.2.1979 BReg. - OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07
Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen
b) Das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts kann nicht nur durch das Negativzeugnis der Gemeinde nachgewiesen werden, sondern sich auch aus dem sonstigen Inhalt der Kaufvertragsurkunde oder aus anderen Urkunden ergeben, soweit es nicht sogar offenkundig im Sinn von § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, d. h. zweifelsfrei bekannt ist (BGH Rpfleger 1979, 97; LG Bielefeld Rpfleger 1981, 297/298). - BGH, 14.02.1985 - V ZB 20/84
Nachweis der Unanfechtbarkeit der erteilten Genehmigung gegenüber dem …
Hat das Grundbuchamt grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob ein Rechtsvorgang überhaupt in den Bereich des Grundstückverkehrsgesetzes fällt (…vgl. Haegele, Beschränkungen im Grundstücksverkehr 3. Aufl. Rdn. 214; BayObLG DNotZ 1953, 438, 439; OLG Celle DNotZ 1967, 639), so wird ihm bei der Prüfung der hier entscheidungserheblichen Frage nicht mehr zugemutet (vgl. auch den vom Senat entschiedenen Fall zur Entbehrlichkeit eines Negativattestes der Gemeinde nach § 24 Abs. 5 Satz 3 BBauG, BGHZ 73, 12). - OLG München, 26.08.2024 - 34 Wx 126/24
Nachweis der Genehmigungsfreigrenze gem. § 250 BauGB im Eintragungsverfahren
Das Grundbuchamt konnte aus den ihm vorliegenden Urkunden - in der Form des § 29 GBO - ohne weiteres feststellen, dass keine Veräußerung an einen Dritten vorlag (vgl. auch BGHZ 73, 12 ff.; OLG Bremen MittBayNot 1978, 81; OLG Frankfurt MittRheinNot 1978, 54). - LG Aachen, 12.06.1995 - 3 T 225/94
Bescheinigung über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bei mehrmaligem
Es darf die Eintragung nicht von einem Negativzeugnis abhängig machen, wenn es aus dem vorgelegten Vertrag oder sonstigen Unterlagen selbst feststellen kann, daß kein Vorkaufsrecht oder kein Vorkaufsfall besteht oder die Ausübung ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 73, 12, 14 f; OLG Köln RPfleger 1982, 338; Bay0bLG Rpfleger 1986, 52 ); nur bei begründeten Zweifeln ist Aufklärung durch Zwischenverfügung geboten (…vgl. Kuntze/Herrmann/Ertl/Eickmann, Grundbuchrecht, 4. Aufl., § 20 Rdn. 227 ). - VG Ansbach, 17.02.2025 - AN 17 K 23.797
Gemeindliches Vorkaufsrecht: Niedriger Preis - Auftreten einer natürlichen Person …
Dem klägerischen Vortrag, dass es sich bei den streitgegenständlichen Verträgen aufgrund des niedrigen Kaufpreises nicht um Kaufverträge im eigentlichen Sinne handle, sondern um Schenkungen oder gemischte Schenkungen (die kein Vorkaufsrecht auslösen könnten, vgl. BGH, B.v. 24.11.1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12 (16); RGZ 101, 99), folgt die Kammer rechtlich nicht. - BGH, 24.11.1978 - V ZB 10/78
Rückgabe einer Sache an das vorlegende Gericht
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 15/78
Rückgabe einer Sache an das vorlegende Gericht
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 18/78
Rückgabe einer Sache an das vorlegende Gericht
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 21/78
Rückgabe einer Sache nach Vorlage vor dem BGH
- BayObLG, 25.02.1985 - BReg. 3 Z 201/83
Keine Hinweispflicht des Notars auf Vollzugsgebühren für Vorkaufsrechtseinholung
- OLG Köln, 28.05.1982 - 2 Wx 5/82
Negativzeugnis bezüglich Vorkaufsrecht
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