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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50049
BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16 (https://dejure.org/2017,50049)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - V ZB 167/16 (https://dejure.org/2017,50049)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16 (https://dejure.org/2017,50049)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des Bevollmächtigten an der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 425 Abs 3 FamFG
    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des Bevollmächtigten an der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 71 FamFG, § 425 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft; Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten zu der Anhörung des Betroffenen in einem Freiheitsentziehungsverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Abschiebungshaft, Terminsladung, Prozessbevollmächtigte, Ladungsfrist, Haftverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft; Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten zu der Anhörung des Betroffenen in einem Freiheitsentziehungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8;… Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13;… Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13;… Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Rn. 9 2. Eine Heilung des Verfahrensfehlers - die mit Wirkung für die Zukunft möglich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 25) - ist auch in der Beschwerdeinstanz nicht eingetreten.
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des …

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der …

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19

    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch …

    Dies gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7).

    Rn. 9 3. Der Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist - mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9) - in der Beschwerdeinstanz geheilt worden.

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalt zu einer Anhörung in einem …

    Sie setzt eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen voraus (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Abschiebungshaftsache: Anhörung des Betroffenen und Haftanordnung ohne die …

    Sie setzt eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen voraus (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9, …und vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 79/18

    Zurückweisungshaftsache: Verlegung des Termins zur persönlichen Anhörung des …

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7).

    Rn. 8 c) Der Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist - mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9) - in der Beschwerdeinstanz geheilt worden.

  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter …

    Nachdem das nicht erfolgt war, hätte jedenfalls das Beschwerdegericht die Anhörung durchführen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 29 T 243/18
    Zwar muss einem Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilnehmen zu können (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445; BGH, Beschl. v. 31.1.2012 - V ZB 117/11, BeckRS 2012, 04656).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt daher vor, wenn der Verfahrensbevollmächtigte noch vor dem Anhörungstermin mit entsprechender Begründung die Terminsverlegung beantragt (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445) bzw. zumindest Umstände vorträgt, woraus das Amtsgericht bei verständiger Würdigung einen Verlegungsantrag ableiten hätte müssen (BGH, Beschl. v. 10.7.2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228).

  • LG Frankfurt/Main, 11.09.2019 - 21 T 31/19
    Zwar muss einem Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilnehmen zu können (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445; BGH, Beschl. v. 31.1.2012 - V ZB 117/11, BeckRS 2012, 04656).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt daher vor, wenn der Verfahrensbevollmächtigte noch vor dem Anhörungstermin mit entsprechender Begründung die Terminsverlegung beantragt (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445) bzw. zumindest Umstände vorträgt, woraus das Amtsgericht bei verständiger Würdigung einen Verlegungsantrag ableiten hätte müssen (BGH, Beschl. v. 10.7.2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228).

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19

    Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung …

    Sie setzt eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen voraus (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9), die nicht erfolgt ist.
  • LG Paderborn, 02.04.2026 - 5 T 99/26
    Rn. 97 Soweit die Beschwerde unter Bezugnahme auf Entscheidungen der Landgerichte Heilbronn und Bamberg meint, bei einem Verstoß im Zusammenhang mit der Bestellung des Pflichtanwalts liege ein Verfahrensfehler vor, aufgrund dessen die Haftanordnung umgehend zu beenden sei, übersieht sie, dass auch eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Rechtsanwalts durch eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen unter Beteiligung des gewünschten Rechtsanwalts mit Wirkung für die Zukunft heilbar ist (BGH…, Beschluss vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20 -, Rn. 18, juris; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 153/18

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde

    Insbesondere hat das Amtsgericht durch seine Verfahrensgestaltung die Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen an der Anhörung nicht vereitelt und deshalb auch nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7 f. mwN).
  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17

    Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft, Vorliegen der …

  • BGH, 15.02.2018 - V ZB 183/17

    Grundsatz des fairen Verfahrens durch Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten …

  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2020 - 21 T 191/19
  • LG Hamburg, 23.11.2021 - 329 T 33/18

    Ingewahrsamnahme im Dublin-Verfahren: Rechtsgrundlage vor dem Inkrafttreten des …

  • AG Mönchengladbach, 07.03.2023 - 65 XIV (B) 48/22
  • LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
  • AG Frankfurt/Main, 18.04.2018 - 934 XIV 65/18

    § 62 Abs. 1 und 2 FamFG, § 68 Abs. 3 FamFG

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