Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtungsbefugnis des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren hinsichtlich Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts bei Suizidgefahr des Schuldners
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
InsO § 80 Abs. 1; ZVG § 9; ZPO § 765 a Abs. 1
Insolvenzverfahren; Vollstreckungsgefahr; Suizidgefahr - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2; ZVG § 93
Befugnis des Schuldners zur Anfechtung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bottrop, 19.08.2008 - 16 K 40/05
- LG Essen, 02.10.2008 - 7 T 470/08
- BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08
- LG Essen, 08.12.2009 - 7 T 470/08
- BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08
Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08
Dem ist der Senat in dem nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts getroffenen Beschluss vom 18. Dezember 2008, V ZB 57/08, zur Veröffentlichung vorgesehen, entgegengetreten.Das gilt jedoch insoweit nicht, als mit dem Rechtsmittel die Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf die Gefahr der Selbsttötung des Schuldners oder eines nahen Angehörigen des Schuldners erstrebt wird, weil nur so dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Rechnung getragen werden kann (Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2008, aaO, Umdruck S. 6 f.; ferner BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2008, IX ZB 77/08, NJW 2009, 78 f.).
Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann (…Böttcher, ZVG 4. Aufl. § 93 Rdn. 2;… Stöber, ZVG 18. Aufl. § 93 Rdn. 2.1) und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 18. Dezember 2008, aaO, Umdruck S. 8).
- BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08
Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08
Das gilt jedoch insoweit nicht, als mit dem Rechtsmittel die Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf die Gefahr der Selbsttötung des Schuldners oder eines nahen Angehörigen des Schuldners erstrebt wird, weil nur so dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Rechnung getragen werden kann (Senat…, Beschluss vom 18. Dezember 2008, aaO, Umdruck S. 6 f.; ferner BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2008, IX ZB 77/08, NJW 2009, 78 f.). - BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08
Der mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbundene Verlust der Verfügungsbefugnis lässt zwar grundsätzlich die Befugnis des Schuldners entfallen, die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren anzufechten (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, ZinsO 2008, 741). - BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen …
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08
Der mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbundene Verlust der Verfügungsbefugnis lässt zwar grundsätzlich die Befugnis des Schuldners entfallen, die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren anzufechten (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, ZinsO 2008, 741). - AG Bottrop, 19.08.2008 - 16 K 40/05
Auszug aus BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08
Die Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 19. August 2008 (16 K 40/05) wird bis zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Schuldner gegen den Zuschlagsbeschluss eingestellt.
- BGH, 12.03.2009 - V ZB 155/08
Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung …
Der Senat hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2008 (V ZB 57/08, WM 2009, 358 ff.; ebenso: Beschl. v. 22. Januar 2009, V ZB 181/08, Rz. 5) entschieden, dass mit dem durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 80 Abs. 1 InsO eintretenden Verlust des Rechts des Schuldners, das zur Masse gehörende Vermögen zu verwalten, zwar auch dessen Befugnis erlischt, Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren anzufechten (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, WM 2008, 1789). - LG Essen, 08.12.2009 - 7 T 470/08
SonstigesZivilrecht, Zwangsvollstreckung
Durch Beschluss vom 22.01.2009 hob der Bundesgerichtshof (V ZB 181/08) den Beschluss der Kammer auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an die Kammer zurück.
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