Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft mangels Äußerung von Bedenken gegen die Abschiebung seitens der Staatsanwaltschaft bei fehlender Kenntnis dieser von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den abzuschiebenden Ausländer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft mangels Äußerung von Bedenken gegen die Abschiebung seitens der Staatsanwaltschaft bei fehlender Kenntnis dieser von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den abzuschiebenden Ausländer
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Buxtehude, 08.07.2011 - 7 XIV 8/11
- LG Stade, 08.09.2011 - 9 T 92/11
- BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
- BGH, 17.11.2011 - V ZB 212/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10
Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
Die dazu erforderliche Prognose hat der Haftrichter grundsätzlich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Gründe, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können, zu erstrecken (vgl. zu den Anforderungen Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 22).Zwar kann aus den späteren Abläufen grundsätzlich auf den mutmaßlichen Inhalt einer gebotenen, aber unterlassenen Prognose geschlossen werden (Senat…, Beschluss vom 11. August 2011 V ZB 178/11, Rn. 9 juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10 InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 24).
- BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10
Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne …
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (st. Rspr., siehe nur Senat…, Beschluss vom 14. April 2011 V ZB 76/11 Rn. 5, juris; Beschluss vom 18. August 2010 V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440) und zulässig.Bei der gebotenen summarischen Prüfung (Senat…, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440) ist davon auszugehen, dass die Rechtsbeschwerde Erfolg haben wird, weil die Haftanordnung auf einer rechtsfehlerhaften Anwendung der §§ 62 Abs. 2 Satz 4, 72 Abs. 4 AufenthG beruhen dürfte.
- BGH, 14.04.2011 - V ZB 76/11
Zulässigkeit der Verlängerung einer auf drei Monate befristeten Haftanordnung im …
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschluss vom 14. April 2011 V ZB 76/11 Rn. 5, juris; Beschluss vom 18. August 2010 V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440) und zulässig.Diese Prognose muss auch dann erfolgen, wenn der Betroffene wie hier bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht mitwirkt (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 139/11, Rn. 6 juris; Beschluss vom 14. April 2011 - V ZB 76/11, Rn. 8 juris).
- BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die …
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
Bei der gebotenen summarischen Prüfung (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440) ist davon auszugehen, dass die Rechtsbeschwerde Erfolg haben wird, weil die Haftanordnung auf einer rechtsfehlerhaften Anwendung der §§ 62 Abs. 2 Satz 4, 72 Abs. 4 AufenthG beruhen dürfte. - BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10
Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten …
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
Auch bei einer von Anfang an angeordneten Haftdauer von weniger als drei Monaten ist eine Feststellung darüber zu treffen, ob die Abschiebung bei realistischer Betrachtung innerhalb dieser Zeit erfolgen kann (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 9). - BGH, 30.06.2011 - V ZB 139/11
Haftrichter hat i.R.d. Verlängerung einer auf drei Monate befristeten …
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
Diese Prognose muss auch dann erfolgen, wenn der Betroffene wie hier bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht mitwirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 139/11, Rn. 6 juris;… Beschluss vom 14. April 2011 - V ZB 76/11, Rn. 8 juris). - BGH, 11.08.2011 - V ZB 178/11
Erforderlichkeit von Feststellungen zu der üblichen Dauer der Abschiebung eines …
Auszug aus BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
Zwar kann aus den späteren Abläufen grundsätzlich auf den mutmaßlichen Inhalt einer gebotenen, aber unterlassenen Prognose geschlossen werden (Senat, Beschluss vom 11. August 2011 V ZB 178/11, Rn. 9 juris;… Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10 InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 24).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.11.2011 - V ZB 212/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Sicherungshaftantrags
- ra.de
- rechtsportal.de
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Sicherungshaftantrags
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Buxtehude, 08.07.2011 - 7 XIV 8/11
- LG Stade, 08.09.2011 - 9 T 92/11
- BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11
- BGH, 17.11.2011 - V ZB 212/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 212/11
a) Das Vorliegen eines solchen Antrags ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen; zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht; fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 8, juris).b) Den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung genügt ein Haftantrag nur dann, wenn die in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG genannten Punkte in dem Antrag behandelt werden (siehe eingehend Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 9, juris).
Diese muss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begründet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 7 und 14, juris;… Keidel/Budde, FamFG, 17. Aufl., § 417 Rn. 15).
- BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 212/11
Auf die mit dem Feststellungsantrag ohne Zulassung statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 9) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde ist festzustellen, dass der Betroffene durch die Haftanordnung des Amtsgerichts und ihre Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht in seinen Rechten verletzt worden ist.
- OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13
Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen …
Rn. 22 Auf der gleichen Linie liegt der Beschluss des BGH vom 17.11.2011 - V ZB 212/11 -, in dem die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung ausschließlich deshalb verneint wird, weil es an einem zulässigen Haftantrag fehlte; der vom Beschwerdegericht - LG Stade (Beschluss vom 08.09.2011 - 9 T 92/11 -, dort Rn.17) - ausdrücklich erörterte Umstand, dass der Betroffene eine Woche lang gemeinsam mit einem Strafgefangenen untergebracht war, blieb unerwähnt.Rn. 30 e) Hiernach kommt es schon nicht mehr darauf an, dass es selbst bei Annahme einer Unverhältnismäßigkeit einer weiteren Haftfortdauer im vorliegenden Fall genügt hätte, lediglich die Vollziehung der Sicherungshaft einstweilen auszusetzen (vgl. hierzu auch den Beschluss des BGH vom 19.09.2011 - V ZB 212/11 -).
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