Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
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Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung
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§ 76 FamFG, § 117 Abs 4 ZPO, § 1 PKHVV, § 2 PKHVV
Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung - IWW
- Wolters Kluwer
Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem festgelegten Vordruck oder einer gleichgestellten Unterlage im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfe durch einen Betroffenen auch nach seiner Abschiebung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FamFG § 76, ZPO § 115, ZPO § 117 Abs. 4, PKHVV § 1, ZPO § 1076, RL 2003/8/EG Art. 16
Abschiebungshaft, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Formular, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, gewöhnlicher Aufenthalt, EU-Ausland, Rechtsweggarantie - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 76; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 1076
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Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe nach erfolgter Abschiebung
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 87
- FGPrax 2011, 41
- FamRZ 2011, 104
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rn. 11 aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347). - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rn. 11 aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rn. 11 aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Der Zugang zu den Gerichten und zu den im Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsmittelverfahren darf ihm nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 81, 123, 129). - BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Dieses muss vollständig und so ausgefüllt werden, dass eine gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen möglich ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871). - BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04
Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Hat der Betroffene in der Beschwerdeinstanz das vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961). - BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Diese Anforderungen sind auch bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, die die Situation einer unbemittelten Person weitgehend der Situation eines Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes angleichen soll, zu beachten (vgl. BVerfGE 67, 245, 248). - BGH, 20.02.2008 - XII ZB 83/07
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit bei Beantragung von …
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Dieses muss vollständig und so ausgefüllt werden, dass eine gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen möglich ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871).
- BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang …
Der Rechtsweg darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118, 123, 124; NJW 1982, 2425, 2426; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 11). - BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: …
Die Beklagten müssen mithin einen in deutscher Sprache ausgefüllten Antrag nebst Übersetzung der Anlagen in deutscher Sprache entweder auf der Grundlage des Formulars gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO oder des Standardformulars nach Art. 16 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 einreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4, 8;… MünchKomm-ZPO/Rauscher, 4. Aufl. § 1078 Rn. 7). - BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10
Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde …
Hat ein Betroffener in der Beschwerdeinstanz das nach § 117 Abs. 4 ZPO, § 1 i.V.m. Anlage 1 PKHVV vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961).Eine Erklärung des Betroffenen hierzu, von der auch unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes zumindest grundsätzlich nicht abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 aaO Rn. 10 f), liegt nicht vor.
- BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des …
Rn. 24 3. Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe ist unbegründet, weil er seine persönlichen Verhältnisse nicht unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars oder in gleichwertiger Weise dargelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87, 88). - OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15
Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich …
Rn. 35 Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, genügt ein rein objektiver Verstoß gegen das Aufgabeverbot des § 67 Abs. 1 VVG a. F. nicht, der Versicherungsnehmer muss auch vorsätzlich gehandelt haben, da bereits eine Auslegung des Wortlauts "aufgeben" ein bewusstes und gewolltes Handeln voraussetzt (…vgl. Baumann, in: Berliner-Kommentar, VVG, 1. Aufl. 1998, § 67 Rn. 117 m. w. N.;… Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 67 Rn. 33;… Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 67 Rn. 44;… LG Köln, Urt. v. 07.10.2004, 24 O 516/03, RuS 2005 328, 329; AG Eckernförde, Urt. v. 19.08.2010, 6 C 228/10, juris, Rn. 25, JurBüro 2011, 95; Günther, VersR 2005, 72, 73). - BGH, 03.02.2011 - V ZB 292/10
Pflicht zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf …
Ein Betroffener muss grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10).Bisher nicht entschieden hat der Senat, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen der Betroffene in dem Staat, in welchen er abgeschoben worden ist, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, sich zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, Rn. 12).
- BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer …
Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41) entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss. - BGH, 21.05.2015 - V ZA 27/14
Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Einreichung dieser Erklärung (oder einer gleichwertigen Bescheinigung des Aufenthaltsstaats) grundsätzlich auch nach erfolgter Abschiebung erforderlich; die Bezugnahme auf die in der Beschwerdeinstanz eingereichte Erklärung reicht nicht aus, wenn sich - wie hier - infolge der Abschiebung die Verhältnisse geändert haben (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 7).Besondere Gründe, die den Betroffenen an dem Nachweis hindern könnten (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 12;… Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 11), hat dieser nicht dargelegt.
- BGH, 14.06.2012 - V ZA 2/12
Darlegung der Bedürftigkeit durch Bezugnahme auf eine frühere Erklärung zu den …
Eine solche Bezugnahme genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961, vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4 …und vom 9. Juni 2011 - V ZB 230/10, juris Rn. 11 insoweit nicht in NJW 2011, 3450).Eine Erklärung des Betroffenen hierzu, von der auch unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes zumindest grundsätzlich nicht abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 aaO Rn. 10 f.), liegt nicht vor.
- BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris).Sie stehen aber dem Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beteiligten mit Aufenthalt in einem anderen Staat nicht entgegen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, aaO).
- BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund
- OVG Thüringen, 28.10.2014 - 3 ZO 647/14
Ausschluss der Beschwerde bei Beschluss im Rahmen einer Klage auf Feststellung …
- OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 32 AS 255/20
Ermittlung des für den Hilfebedürftigen anzurechnenden Einkommens durch den …
- BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11
Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das …
- BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für einen Ausländer nach Abschiebung in sein …
- BGH, 12.03.2018 - V ZA 4/18
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- BGH, 20.01.2012 - V ZB 316/10
Aufrechterhaltung einer Haftanordnung bei fehlenden Ausführungen zu einem …
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 75/11
Notwendigkeit des Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft bzgl. der Abschiebung …
- BGH, 14.02.2012 - V ZA 5/12
Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe wegen Nichteinreichung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - L 20 AY 95/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
- BSG, 03.03.2026 - B 2 U 4/26 BH
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2013 - L 20 AY 96/12
Prozesskostenhilfe, Glaubhaftmachung, Bedürftigkeit, Formularzwang, …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2011 - 5 Ta 151/11
Sofortige Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Vordruck, …
- VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2017 - L 9 AS 2046/17
- LG Darmstadt, 24.06.2011 - 26 T 12/11
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
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- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung; Stützen der Aufhebung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung
- ra.de
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Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung; Stützen der Aufhebung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung
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Abschiebungshaftsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10
Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (…Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).Dies wirkt zugunsten des Betroffenen (Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5).
- BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien …
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
Ein solcher Feststellungsantrag kann aber wie entsprechende Anträge nach Erledigung gegen die Haftanordnung eingelegter Beschwerden analog § 62 Abs. 1 FamFG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden, ohne dass es einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, juris Rn. 8).Der Aufhebungsantrag führt dann aber nur zur Aufhebung der Haft für die Zukunft und zur Feststellung der Verletzung seiner Rechte seit dem Eingang seines Aufhebungsantrags, nicht hingegen zur Feststellung einer Rechtsverletzung auch für den Zeitraum davor (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, juris Rn. 17).
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der …
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
aa) Zwar ist ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, InfAuslR 2011, 205 f. Rn. 8 mwN).Dieses rechtliche Interesse muss der Betroffene jedoch im Rahmen der gegebenen Rechtschutzmöglichkeiten verfolgen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, InfAuslR 2011, 205 f. aaO).
- BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08
Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung …
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
aa) Die Aufhebung der Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft kann nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen ihre Anordnung gestützt werden (Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, NJW 2009, 299, 300).Deshalb hat das Gericht auch im Rahmen von § 426 Abs. 1 FamFG dem inhaltlich unveränderten Zweck des Aufhebungsverfahrens Rechnung zu tragen und eine rechtswidrige Inhaftierung zur Verwirklichung der Freiheitsgarantien des Art. 104 GG umgehend zu beenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2008 aaO).
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10
Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4). - BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei …
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. …und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).
- BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12
Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach …
Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (näher Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13).Die formelle Rechtskraft der Haftanordnung hat allerdings zur Folge, dass die Rechtswidrigkeit in dem Haftaufhebungsverfahren erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 15;… Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16).
- BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12
Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei …
Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (näher Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris;… Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13).Rn. 7 b) Die formelle Rechtskraft der Haftanordnung hat aber zur Folge, dass die Rechtswidrigkeit in dem Haftaufhebungsverfahren erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht - hier also ab dem 2. August 2010 - festgestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 15;… Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16).
- BVerfG, 16.04.2025 - 2 BvR 845/22
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 104 Abs. …
Die Vorschrift findet nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der Reziprozität nur im Verhältnis zu Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten des WÜK Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10 -, juris, Rn. 10;… Beschluss vom 19. September 2012 - V ZB 73/12 -, juris, Rn. 1).
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