Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abschiebehaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Haftdauer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 1 S 2 AufenthG, § 26 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 Nr 3 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 Nr 4 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 Nr 5 FamFG
Abschiebehaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Haftdauer - IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 417 Abs. 2 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrages bei dem Amtsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5
Abschiebungshaft, Passbeschaffung, Passersatz, Haftdauer, Beschleunigungsgebot, Haft, Haftanordnung, Haftantrag - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrages bei dem Amtsgericht
- rechtsportal.de
AufenthG § 62 Abs. 3 S. 4
Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrages bei dem Amtsgericht - datenbank.nwb.de
Abschiebehaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Haftdauer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 02.11.2015 - 507b XIV (B) 4/15
- LG Köln, 29.01.2016 - 39 T 239/15
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels …
Auszug aus BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16
Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7 mwN).Rn. 6 aa) Er lässt unberücksichtigt, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten nur die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; siehe auch Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7).
- BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13
Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die …
Auszug aus BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16
Weder hat die Behörde ihre Darlegungen ergänzt noch hat das Amtsgericht das Vorliegen der an sich seitens der Behörde nach § 417 Abs. 2 FamFG vorzutragenden Tatsachen aufgrund eigener Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) in dem Beschluss festgestellt (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 22).
- BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
Darlegung und Begründung des Haftantrags i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft bei …
Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten nur die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat…, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9;… Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) aber unzureichend. - BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
Zulässigkeit eines Abschiebungshaftantrags bei Fehlen von konkreten Angaben zur …
- V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) unzureichend. - LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20
Abschiebung Sicherungshaft
Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 13.10.2016, V ZB 22/16, juris).
- LG Dortmund, 15.01.2018 - 9 T 370/17 Grundsätzlich müssen sich die Angaben zur Durchführbarkeit auf den konkreten Fall beziehen und erkennen lassen, innerhalb welchen Zeitraums eine Abschiebung in das betreffende Land möglich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27.10.2011, V ZB 311/10, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13.10.2016, V ZB 22/16, juris Rn. 4 ff.).
- LG Paderborn, 20.02.2018 - 5 T 32/18
Anordnung von Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen …
Ein unzulässiger Haftantrag wird durch den späteren tatsächlichen Geschehensablauf nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2016, V ZB 22/16, Orientierungssatz 3, nachgewiesen bei juris). - LG Essen, 19.07.2017 - 7 T 195/17
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft; Haftdauer von acht Wochen
Denn die Frist von drei Monaten bestimmt nur die obere Grenze einer möglichen Haft und nicht deren Normaldauer (BGH, Beschl. v. 13.10.2016 - V ZB 22/16).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".