Rechtsprechung
| BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schuldhafte Fristversäumung wegen mangelnder Postausgangskontrolle im Büro des Prozessbevollmächtigten; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 516 § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsschrift; Anforderungen an die Ausgangskontrolle - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
Die Kläger haben nämlich nicht dargelegt, daß in dem Büro ihres zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten die notwendige Ausgangskontrolle hinsichtlich der Absendung fristwahrender Schriftsätze, auch bei der Übermittlung per Telefax, organisatorisch gesichert ist (…vgl. nur BGH, Beschl. v. 3. April 2001, XI ZB 2/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 15; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f.). - BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
Auch ist nicht dargelegt, in welcher Weise die Ausführung mündlich erteilter Anweisungen kontrolliert wird (vgl. BGH, Beschl. v. 5. November 2002, VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436). - BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
Dazu war er jedoch verpflichtet (siehe nur BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2000, XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 6). - BGH, 03.04.2001 - XI ZB 2/01
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
Die Kläger haben nämlich nicht dargelegt, daß in dem Büro ihres zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten die notwendige Ausgangskontrolle hinsichtlich der Absendung fristwahrender Schriftsätze, auch bei der Übermittlung per Telefax, organisatorisch gesichert ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 3. April 2001, XI ZB 2/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 15; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f.).
- BGH, 15.05.2006 - II ZB 18/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
Erst wenn das geschehen und die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet ist, darf die Frist im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden (BGH, Beschl. v. 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; v. 10. März 1987 - VI ZB 14/86, VersR 1987, 769; v. 13. Oktober 1993 - XII ZB 48/93, NJW-RR 1994, 565, 566; v. 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312; v. 9. September 1997 - IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446; v. 15. Juli 1998 - IV ZB 8/98, NJW-RR 1998, 1443, 1444; v. 2. Juni 2005 - V ZB 49/04).
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