Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13084
BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04 (https://dejure.org/2005,13084)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - V ZB 49/04 (https://dejure.org/2005,13084)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - V ZB 49/04 (https://dejure.org/2005,13084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Fristversäumung wegen mangelnder Postausgangskontrolle im Büro des Prozessbevollmächtigten; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsschrift; Anforderungen an die Ausgangskontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
    Die Kläger haben nämlich nicht dargelegt, daß in dem Büro ihres zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten die notwendige Ausgangskontrolle hinsichtlich der Absendung fristwahrender Schriftsätze, auch bei der Übermittlung per Telefax, organisatorisch gesichert ist (…vgl. nur BGH, Beschl. v. 3. April 2001, XI ZB 2/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 15; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f.).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
    Auch ist nicht dargelegt, in welcher Weise die Ausführung mündlich erteilter Anweisungen kontrolliert wird (vgl. BGH, Beschl. v. 5. November 2002, VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436).
  • BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
    Dazu war er jedoch verpflichtet (siehe nur BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2000, XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 6).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZB 2/01

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04
    Die Kläger haben nämlich nicht dargelegt, daß in dem Büro ihres zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten die notwendige Ausgangskontrolle hinsichtlich der Absendung fristwahrender Schriftsätze, auch bei der Übermittlung per Telefax, organisatorisch gesichert ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 3. April 2001, XI ZB 2/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 15; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht