Rechtsprechung
| BGH, 01.06.2017 - V ZB 56/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 36 Abs. 3 GNotKG, § 79 Abs. 2 Nr. 2 GNotKG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Änderung der vorinstanzlich getroffenen Kostenentscheidungen; Erhebung von Dolmetscherkosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 36 Abs. 3; GNotKG § 79 Abs. 2 Nr. 2
Änderung der vorinstanzlich getroffenen Kostenentscheidungen; Erhebung von Dolmetscherkosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lippstadt, 23.03.2016 - 41 XIV 46/16
- LG Paderborn, 15.04.2016 - 5 T 113/16
- BGH, 01.06.2017 - V ZB 56/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 01.06.2017 - V ZB 56/16
Zudem haben die Vorinstanzen nicht von der Erhebung von Dolmetscherkosten abgesehen, was bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen regelmäßig - und auch hier - geboten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 f.).
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der …
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen regelmäßig geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 f.; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 56/16, juris Rn. 1).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.