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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7302
BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09 (https://dejure.org/2009,7302)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - V ZB 88/09 (https://dejure.org/2009,7302)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - V ZB 88/09 (https://dejure.org/2009,7302)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    BGB § 654; ; ZVG § 152a; ; ZwVwV § 1 Abs. 2; ; ZwVwV § 18; ; ZwVwV § 21; ; StGB § 132a Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung eines Zwangsverwalters bei eingewandter Verwirkung des Anspruchs wegen unbefugten Führens eines Doktortitels; Schwerwiegende, einen Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweisende Treuepflichtverletzung als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung eines Zwangsverwalters bei eingewandter Verwirkung des Anspruchs wegen unbefugten Führens eines Doktortitels; Schwerwiegende, einen Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweisende Treuepflichtverletzung als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Unbefugtes Führen eines Doktortitels - kein Vergütungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falscher Doktortitel führt zum Vergütungsverlust

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum …

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09
    Es macht sich dazu die Ausführungen des Amtsgerichts Duisburg in seinem - von dem Senat bestätigten (Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, zur Veröffentlichung best.) - Beschluss vom 2. Februar 2009 (NJW-RR 2009, 1137) zu eigen.

    Anders liegt es aber beim Einwand der Verwirkung (BGHZ 159, 122, 127; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 7).

    Der Vergütungsanspruch des Antragstellers nach § 152a ZVG i.V.m. §§ 18, 21 ZwVwV ist verwirkt (vgl. Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 11, 13).

    Zur Verwirkung führt eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung, die den Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweist (…BGH, Urt. v. 19. Mai 2005, III ZR 322/04, NJW-RR 2005, 1423, 1424; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 15).

    Ein solcher Treubruch liegt nicht nur bei strafbaren Handlungen (z.B. Unterschlagungen) zum Nachteil der Masse, sondern auch bei einer strafbaren Täuschung über die Qualifikation vor; auf eine materielle Schädigung der Gläubiger kommt es dafür nicht an (BGHZ 159, 122, 132 f.; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, aaO).

    Er hat, wie sich aus dem Verfahren V ZB 90/09, auf das sich das Beschwerdegericht bezogen hat, ergibt, in den Jahren 2004 und 2005 unbefugt den Titel eines Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geführt und sich nach § 132a StGB strafbar gemacht.

    Zu diesen Titeln gehört auch der Doktortitel (Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 19).

    Entsprechendes gilt für den Anspruch auf Ersatz von Auslagen (Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 31).

    In einem Rechtsbeschwerdeverfahren über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung ist eine Kostenentscheidung regelmäßig auch dann nicht veranlasst, wenn es um die Anspruchsverwirkung geht (Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 33).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09
    Anders liegt es aber beim Einwand der Verwirkung (BGHZ 159, 122, 127;… Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 7).

    Ein solcher Treubruch liegt nicht nur bei strafbaren Handlungen (z.B. Unterschlagungen) zum Nachteil der Masse, sondern auch bei einer strafbaren Täuschung über die Qualifikation vor; auf eine materielle Schädigung der Gläubiger kommt es dafür nicht an (BGHZ 159, 122, 132 f.;… Senat, Beschl. v. 23. September 2009, aaO).

    Diese Zuverlässigkeit setzt persönliche Integrität und insbesondere Ehrlichkeit voraus (…Senat, Beschl. v. 23. September 2009, Rdn. 22; BGHZ 159, 122, 128 f. für Insolvenzverwalter).

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09
    Zur Verwirkung führt eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung, die den Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweist (BGH, Urt. v. 19. Mai 2005, III ZR 322/04, NJW-RR 2005, 1423, 1424;… Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 15).
  • BGH, 18.01.2007 - V ZB 63/06

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Verwaltung mehrerer Grundstücke oder …

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09
    Materiellrechtliche Einwände gegen den Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters sind zwar im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 153 ZVG i.V.m. § 22 ZwVwV grundsätzlich nicht zu prüfen (Senat, Beschl. v. 18. Januar 2007, V ZB 63/06, ZfIR 2007, 249, 251).
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