Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2006 - V ZR 110/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SachenRBerG § 112 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
SachenRBerG § 112 Abs. 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
SachenRBerG § 112 Abs. 2
90-jährige Laufzeit für Erbbaurechte in ehemaliger DDR gilt nicht nur bei Bebauung, sondern auch bei Erwerb des Erbbaurechtes mit Gebäude nach dem 31.12.1975 - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung einer Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit eines Erbbaurechts; Entsprechende Anwendbarkeit von § 112 Abs. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) beim entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks nach dem 31. 12. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SachenRBerG § 112 Abs. 2
Verlängerung eines Erbbaurechts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbbaurecht - § 112 SachenRBerG: auch für Erwerb nach dem 31. Dezember 1975
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 13.07.2004 - 2 O 31/04
- OLG Naumburg, 19.04.2005 - 11 U 86/04
- BGH, 10.02.2006 - V ZR 110/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 886
- MDR 2006, 1161 (Ls.)
- NJ 2006, 311
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.02.2001 - 1 BvR 198/98
Erfolglose Vb gegen Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Auszug aus BGH, 10.02.2006 - V ZR 110/05
Die darin getroffenen Anordnungen sind Bestimmungen zum Inhalt und zu den Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die grundsätzlich verfassungskonform sind (BVerfG VIZ 2001, 330 f.). - BGH, 21.03.2003 - V ZR 290/02
Überlassung einer Reichsheimstätte
Auszug aus BGH, 10.02.2006 - V ZR 110/05
Die analoge Anwendung des Absatzes 2 ist deshalb geboten, weil hier eine dem Regelungsplan des Gesetzgebers nicht entsprechende Lücke vorliegt und davon ausgegangen werden kann, dass der Gesetzgeber die Lücke durch die Anordnung der Anwendbarkeit des Absatzes 2 auf den Erwerb eines Erbbaurechts geschlossen hätte, wenn er diesen Sachverhalt bei der Regelung zur Anpassung der alten Erbbaurechte erkannt hätte (vgl. dazu Senat, Urt. v. 21. März 2003, V ZR 290/02, WM 2003, 1908, 1910).
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Bewilligung der Löschung von Widersprüchen im Grundbuch
Rn. 12 cc) Die Möglichkeit, im Grundbuchverfahren nach § 22 GBO bzw. im Beschwerdeverfahren nach § 71 GBO eine Berichtigung ohne Bewilligung des Anspruchsgegners zu erreichen, steht selbständig neben einem Anspruch aus § 894 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2006 - V ZR 110/05, NJW-RR 2006, 886 Rn. 7).Davon zu trennen ist die Frage, inwieweit in Fällen, in denen das kostengünstigere Grundbuchverfahren zweifelsfrei zum Erfolg führen würde, das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines Anspruchs aus § 894 BGB im Klagewege entfallen kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2006 - V ZR 110/05, aaO Rn. 7).
- BGH, 17.02.2023 - V ZR 22/22
Bedeutung eines nichtigen Grundstückskaufvertrags für ein Berichtigungsverfahren
Davon zu trennen ist die Frage, inwieweit in Fällen, in denen das kostengünstigere Grundbuchverfahren zweifelsfrei zum Erfolg führen würde, das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines Anspruchs aus § 894 BGB im Klagewege entfallen kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2006 - V ZR 110/05, NJW-RR 2006, 886 Rn. 7;… Urteil vom 9. Dezember 2022 - V ZR 91/21, juris Rn. 12). - OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20
Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen …
Ist dies zweifelhaft, fehlt für eine Klage nach § 894 BGB nicht das Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urteil vom 10.02.2006 - V ZR 110/05, juris Rn. 7).
- BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
cc) Die Möglichkeit, im Grundbuchverfahren nach § 22 GBO bzw. im Beschwerdeverfahren nach § 71 GBO eine Berichtigung ohne Bewilligung des Anspruchsgegners zu erreichen, steht selbständig neben einem Anspruch aus § 894 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2006 - V ZR 110/05, NJW-RR 2006, 886 Rn. 7).Davon zu trennen ist die Frage, inwieweit in Fällen, in denen das kostengünstigere Grundbuchverfahren zweifelsfrei zum Erfolg führen würde, das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines Anspruchs aus § 894 BGB im Klagewege entfallen kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2006 - V ZR 110/05, aaO Rn. 7).
- OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 105/10
Fortbestand altrechtlicher Holzrechte bei Konkretisierung durch Rezessvertrag
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Berichtigungsklage fehlt nur dann, wenn das Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO zweifelsfrei zum Erfolg führen muss und dem Kläger damit ein einfacherer und kostengünstigerer, aber genauso sicherer Weg zur Durchsetzung des Klageziels zur Verfügung steht (…Gursky in Staudinger BGB, 2008, § 894 BGB Rn. 6, 161, BGH, Urteil vom 10.02.2006, Az.: V ZR 110/05, Rn. 7 zitiert nach juris). - OLG München, 12.12.2007 - 34 Wx 118/07
Unzureichender Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Ablösung eines …
Zudem ist zu berücksichtigen, dass, unterstellt man den Vortrag der Beteiligten zu 1 als richtig, dieser der Nachweis der Ablösung im Prozessverfahren nach § 894 BGB ohne Schwierigkeiten gelingen müsste (vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 886). - OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 132/10
Fortbestand von Holzbezugsrechten; Eintragungsfähigkeit dieser Rechte ins …
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Berichtigungsklage fehlt nur dann, wenn das Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO zweifelsfrei zum Erfolg führen muss und dem Kläger damit ein einfacherer und kostengünstigerer, aber genauso sicherer Weg zur Durchsetzung des Klageziels zur Verfügung steht (…Gursky in Staudinger BGB, 2008, § 894 BGB Rn. 6, 161, BGH, Urteil vom 10.02.2006, Az.: V ZR 110/05, Rn. 7 zitiert nach juris). - VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 15/19
Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; …
Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn - wie vorliegend - der Erfolg des auf den Unrichtigkeitsnachweis gestützten Berichtigungsantrags nach § 22 GBO zweifelhaft ist (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis BGH, Urteil vom 10. Februar 2006 - V ZR 110/05, Rn. 7, juris). - OLG Frankfurt, 28.02.2024 - 10 U 38/22
Grundbuchberichtigungsklage auf Zustimmung zur Löschung von Grunddienstbarkeit
Dies wäre hier der Fall, wenn die Klägerin ihr Ziel der Löschung der Dienstbarkeit auf einfacherem und zweifelsfrei erfolgsversprechendem Weg erreichen könnte (allgemein dazu BGH, Urt. vom 10.2.2006, Az. V ZR 110/05 in NJW-RR 2006, 886 Tz. 7; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 7.10.1981, Az. 9 U 205/80, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.4.1998, Az. 10 U 37/97, zitiert nach juris;… Erman/Artz, Komm. zum BGB, 16. Aufl. 2020, § 894 Rn. 2 f.).
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