Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Bewilligung einer Auflassung und Eintragung eines Teilgrundstücks im Grundbuch - Beachtung des Formerfordernisses für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages bei Verlängerung der Annahmefrist - Berufung auf die Formnichtigkeit einer ...
Papierfundstellen
- WM 1963, 407
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es geht dabei zutreffend von der Rechtsprechung des Senats dahin aus, daß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 242 BGB nur gegeben sind, wenn nach dem bisherigen Verhalten des einen Vertragsteils (aber auch beider Vertragsteile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse eine befriedigende Regelung der Beziehungen der Beteiligten nur bei Bejahung rechtsgeschäftlicher Bindung erreichbar scheint und wenn weiter die Nichtanerkennung des wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht aber nur zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286, 304 [BGH 16.02.1954 - V BLw 60/53]; 16, 334, 336 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]/337; 20, 338, 344/345; 23, 249, 255; 29, 6, 10/11; LM BGB § 313 Nr. 13; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 mit weiteren Nachweisen).Die Revision meint ferner, der Senat habe in seinen Urteil vom 3. Dezember 1958, V ZR 28/57 (BGHZ 29, 6, 11) [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] auf den Unterschied hingewiesen zwischen den Verträgen, bei denen überhaupt keine notarielle Beurkundung erfolgt sei und denen, in welchen Formfehler der Beurkundung begangen worden seien; hier habe sich aber der Beklagte notariell zur Veräußerung des Grundstücks verpflichtet, und es sei nur die Aufhebung der Befristung nicht in der Form des § 313 BGB erfolgt; deshalb könne hier anders als in dem Fall, wo der Veräußerer sich überhaupt nicht zur Veräußerung des Grundstücks notariell verpflichtet habe, eine Untragbarkeit der Ablehnung einer Bindungswirkung bejaht werden.
- BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es geht dabei zutreffend von der Rechtsprechung des Senats dahin aus, daß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 242 BGB nur gegeben sind, wenn nach dem bisherigen Verhalten des einen Vertragsteils (aber auch beider Vertragsteile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse eine befriedigende Regelung der Beziehungen der Beteiligten nur bei Bejahung rechtsgeschäftlicher Bindung erreichbar scheint und wenn weiter die Nichtanerkennung des wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht aber nur zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286, 304 [BGH 16.02.1954 - V BLw 60/53]; 16, 334, 336 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]/337; 20, 338, 344/345; 23, 249, 255; 29, 6, 10/11; LM BGB § 313 Nr. 13; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 mit weiteren Nachweisen).Daß der Kläger sich darauf habe verlassen können, der Beklagte werde zu seinem Wort stehen, und daß der Kläger auch die Möglichkeit gehabt habe, selbst das Grundstück zu ersteigern, er aber darauf zugunsten des Beklagten verzichtet habe, könnte allenfalls dann von Bedeutung sein, wenn der Kläger die nicht formgerechte Vereinbarung vom 18. Februar 1959 als gültig angesehen und der Beklagte den Kläger in einen dahingehenden Irrtum versetzt oder in einem solchen Irrtum erhalten hätte (vgl. WM 1961, 1172).
- RG, 21.05.1927 - V 476/26
Edelmannswort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB …
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
In den von dem Kläger behaupteten Erklärungen des Beklagten kann jedenfalls dann kein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB gefunden werden, wenn sie in dem Zeitpunkt, in dem sie abgegeben wurden, von der ernstlichen Absicht getragen waren, sie zu erfüllen (RGZ 117, 121, 126).
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es geht dabei zutreffend von der Rechtsprechung des Senats dahin aus, daß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 242 BGB nur gegeben sind, wenn nach dem bisherigen Verhalten des einen Vertragsteils (aber auch beider Vertragsteile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse eine befriedigende Regelung der Beziehungen der Beteiligten nur bei Bejahung rechtsgeschäftlicher Bindung erreichbar scheint und wenn weiter die Nichtanerkennung des wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht aber nur zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286, 304 [BGH 16.02.1954 - V BLw 60/53]; 16, 334, 336 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]/337; 20, 338, 344/345; 23, 249, 255; 29, 6, 10/11; LM BGB § 313 Nr. 13; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Formlose Hoferbenbestimmung
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es geht dabei zutreffend von der Rechtsprechung des Senats dahin aus, daß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 242 BGB nur gegeben sind, wenn nach dem bisherigen Verhalten des einen Vertragsteils (aber auch beider Vertragsteile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse eine befriedigende Regelung der Beziehungen der Beteiligten nur bei Bejahung rechtsgeschäftlicher Bindung erreichbar scheint und wenn weiter die Nichtanerkennung des wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht aber nur zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286, 304 [BGH 16.02.1954 - V BLw 60/53]; 16, 334, 336 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]/337; 20, 338, 344/345; 23, 249, 255; 29, 6, 10/11; LM BGB § 313 Nr. 13; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55
Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es geht dabei zutreffend von der Rechtsprechung des Senats dahin aus, daß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 242 BGB nur gegeben sind, wenn nach dem bisherigen Verhalten des einen Vertragsteils (aber auch beider Vertragsteile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse eine befriedigende Regelung der Beziehungen der Beteiligten nur bei Bejahung rechtsgeschäftlicher Bindung erreichbar scheint und wenn weiter die Nichtanerkennung des wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht aber nur zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286, 304 [BGH 16.02.1954 - V BLw 60/53]; 16, 334, 336 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]/337; 20, 338, 344/345; 23, 249, 255; 29, 6, 10/11; LM BGB § 313 Nr. 13; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53
Kleinsiedlung. Formmangel
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es geht dabei zutreffend von der Rechtsprechung des Senats dahin aus, daß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 242 BGB nur gegeben sind, wenn nach dem bisherigen Verhalten des einen Vertragsteils (aber auch beider Vertragsteile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse eine befriedigende Regelung der Beziehungen der Beteiligten nur bei Bejahung rechtsgeschäftlicher Bindung erreichbar scheint und wenn weiter die Nichtanerkennung des wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht aber nur zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286, 304 [BGH 16.02.1954 - V BLw 60/53]; 16, 334, 336 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]/337; 20, 338, 344/345; 23, 249, 255; 29, 6, 10/11; LM BGB § 313 Nr. 13; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 mit weiteren Nachweisen). - RG, 12.11.1936 - IV 202/36
Über die Einrede unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Nichtigkeit eines …
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Es hat sich dabei zutreffend auf die Rechtsprechung dahin bezogen, daß keine Partei mit der Einrede der Arglist gehört werden kann, wenn weiter nichts vorliegt, als daß beide Parteien bewußt oder unbewußt gegen § 313 BGB verstoßen haben (…BGH Urt. vom 14. März 1955, II ZR 238/54, S. 6/7 und vom 25. Juni 1958, VIII ZR 262/56, S. 9 jeweils unter Hinweis auf RGZ 153, 59, 61). - RG, 14.10.1919 - II 117/19
Inwiefern erlischt eine feste Offerte, auch wenn sie ohne zeitliche Schranke …
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Selbst wenn der Beklagte nämlich, so führt das Berufungsgericht aus, mit Rücksicht auf Treu und Glauben an sein Verkaufsangebot gebunden gewesen wäre, so wäre ein Kaufvertrag deshalb nicht zustande gekommen, weil der Kläger das Angebot erst in der notariellen Urkunde vom 30. Januar 1960 und damit nicht innerhalb einer nach den Umständen zu bemessenden angemessenen Frist angenommen habe (RGZ 97, 2, 3/4). - BGH, 11.07.1962 - V ZR 45/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Daraus ergibt sich aber ohne weiteres, daß die Vereinbarung vom 18. Februar 1959 der Form des § 313 BGB bedurfte (RG JW 1928, 649 Nr. 20; vgl. auch Urteil des Senats vom 11. Juli 1962, V ZR 45/62 S. 8/9). - BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 262/56
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1955 - II ZR 238/54
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64
Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …
Sie stellt dabei auf die von dem Senat bestätigte Rechtsprechung des Reichsgerichts ab, daß keine Partei mit der Einrede der Arglist gehört werden kann, wenn weiter nichts vorliegt, als daß beide Parteien bewußt oder unbewußt gegen § 313 BGB verstoßen haben (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1962 - V ZR 111/61, WM 1963, 407 unter Bezugnahme auf RGZ 153, 59, 61). - BGH, 26.03.2004 - V ZR 90/03
Rechte des Eigentümers bei einem notariell beurkundeten unwiderruflichen …
Insoweit liegt der Fall anders als der durch das Senatsurteil vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407 f., entschiedene Fall. - BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Die Entscheidung BGH WM 1963, 407 steht mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch.
- BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …
Das Berufungsgericht setzt sich in Widerspruch mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen, die es in seinem Urteil zwar anführt, aber nicht richtig auf den zu entscheidenden Sachverhalt anwendet, Nach dieser Rechtsprechung müssen gesetzliche Formvorschriften, zu denen insbesondere auch der § 313 BGB gehört, im Interesse der Rechtssicherheit unbedingt eingehalten werden, und es geht nicht an, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen hiervon sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, sofern es nach den Beziehungen der Beteiligten und nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, vertragliche Vereinbarungen wegen Formmangels unausgeführt zu lassen; ein solcher Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem harten Ergebnis für den dadurch betroffenen Vertragsteil führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, WM 1957, 1440 = LM BGB § 313 Nr. 13, und vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81
Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten
Die erwähnten Umstände können allenfalls auf eine neue Fristvereinbarung und damit auf eine Erneuerung der Verpflichtung zur Grundstücksübereignung hindeuten (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408). - OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99
Grundstückskaufangebot: Formerfordernis für eine Annahmefristverlängerung
In diesem Fall gebietet es der Zweck der gesetzlichen Formvorschrift auch die Verlängerung der Annahmefrist dem Formerfordernis zu unterwerfen (vgl. BGH DNotZ 1966, 665; WM 1963, 407). - BGH, 22.10.1971 - V ZR 133/70
Anspruch eines Gesamtrechtsnachfolgers auf den Abschluss eines Kaufvertrages - …
Im Rahmen eines Vorvertrages der hier vorliegenden Art. durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an Grundstücken zu übertragen, stellt die Festsetzung der Zeit, zu welcher die Übertragung erfolgen soll, keine bloße Nebenabrede dar; sie hängt eng mit der Veräußerung zusammen und bildet einen wesentlichen Teil des Grundstücksgeschäfts (RGZ 76, 33; RG JW 1936, 800; BGH Urteile vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408, und vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, LM BGB § 313 Nr. 27 = WM 1966, 251, 252 f;… Palandt/Heinrichs, BGB 30. Aufl. § 313 Anm. 10, S. 302 unten; vgl. auch RG Recht 1924 Nr. 619). - BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61
Rechtsmittel
Für den Einwand ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuge en dieser Fall keinen Anlaß bietet, bei Nichteinhaltung der Form des § 313 BGB nur in Ausnahmefallen Raum, nämlich wenn die Rechtsfolgen des § 125 Satz 1 BGB - Nichtigkeit formloser Vereinbarungen - zu einem für den Betroffenen nicht nur harten, sondern schlechthin untragbaren Ergebnis führen würden (Urteil vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407 m.w.Nachw.). - BGH, 02.10.1970 - V ZR 15/68
Anspruch auf Löschung einer Grundschuld statt Umschreibung - Anspruch auf …
In einem solchen Fall kann aber nach der von dem Senat bestätigten Rechtsprechung des Reichsgerichts keine Partei mit dem Einwand der Arglist gehört werden (Urteile vom 12. Dezember 1962 V ZR 111/61, WM 1963, 407 …und vom 27. Oktober 1967 a.a.O. S. 397, jeweils unter Bezugnahme auf RGZ 153, 59, 61).
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