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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,7027
BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57 (https://dejure.org/1959,7027)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1959 - V ZR 112/57 (https://dejure.org/1959,7027)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1959 - V ZR 112/57 (https://dejure.org/1959,7027)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.10.1948 - II ZS 4/48
    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Es bestehen ferner keine rechtlichen Bedenken gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger habe, wenn er sich auf die wiederholten Zusagen der Beklagten verlassen habe, ihm die Grundstückshälfte ordnungsgemäß zu übertragen, auf eigene Gefahr gehandelt (OGHZ 1, 217, 220).

    Bei dem vom Berufungsgericht hiernach unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände ohne Rechtsverstoß festgestellten Sachverhalt kann nicht gesagt werden, daß die Berufung der Beklagten auf die Formnichtigkeit der Überlassung der Grundstückshälfte an den Kläger nicht etwa nur zu einem harten, sondern zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde, wie es unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zur Rechtfertigung des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen Nichterfüllung erforderlich wäre (OGHZ 1, 217, 219; BGHZ 23, 249, 255; BGH Betrieb 1955, 479; LM § 313 Nr. 13 = DNotZ 1958, 21; in dem der letzteren Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde mit Rücksicht auf den auch, bei nichtigen Verträgen gewährten Rechtsschutz ein schlechthin untragbares Ergebnis auch nicht darin gesehen, daß ein formnichtig erworbenes Waldgrundstück durch den Fleiß des Käufers und seiner Familie in ein vollwertiges landwirtschaftlich nutzbares Grundstück umgewandelt und dadurch dessen Wert erheblich erhöht wurde).

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Dieser Anspruch geht, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum ausführt, nicht auf Ersatz des Wertes der einzelnen zur Errichtung des Hauses erbrachten wirtschaftlichen Leistungen, sondern auf Ersatz des Wertes, den das Haus als wirtschaftliche Einheit für die Beklagten bei seiner Vollendung gehabt hat (BGHZ 10, 171, 179/180; BGH NJW 1954, 265 und 1957, 827 Nr. 4).
  • RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38

    Rittergut - Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Der Anspruch der Beklagten auf Nutzungsentschädigung ergibt sich, wie auch das Berufungsgericht ausführt, für die Zeit ab Rechtshängigkeit (9. Januar 1954) aus § 987 BGB für die Zeit vorher aus § 988 BGB, weil der Kläger die Grundstückshälfte ohne rechtlichen Grund erworben hat und deshalb dem Besitzer, der den Besitz unentgeltlich erlangt hat, gleichzustellen ist (RGZ 163, 348; OGH JR 1949, 347; BGH NJW 1952, 778 = JZ 1952, 527).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Der Bereicherungsanspruch soll nämlich nicht eine Verminderung im Vermögen des Benachteiligten rückgängig machen, sondern eine Vermögensvermehrung im Vermögen des Bereicherten, auf deren Erhaltung oder Behaltung dieser dem Entreicherten gegenüber kein Recht hat; zu seiner Entstehung genügt, daß derselbe Umstand den Verlust auf der einen Seite und den Gewinn auf der anderen Seite bewirkt hat (BGHZ 17, 236, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Bei dem vom Berufungsgericht hiernach unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände ohne Rechtsverstoß festgestellten Sachverhalt kann nicht gesagt werden, daß die Berufung der Beklagten auf die Formnichtigkeit der Überlassung der Grundstückshälfte an den Kläger nicht etwa nur zu einem harten, sondern zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde, wie es unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zur Rechtfertigung des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen Nichterfüllung erforderlich wäre (OGHZ 1, 217, 219; BGHZ 23, 249, 255; BGH Betrieb 1955, 479; LM § 313 Nr. 13 = DNotZ 1958, 21; in dem der letzteren Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde mit Rücksicht auf den auch, bei nichtigen Verträgen gewährten Rechtsschutz ein schlechthin untragbares Ergebnis auch nicht darin gesehen, daß ein formnichtig erworbenes Waldgrundstück durch den Fleiß des Käufers und seiner Familie in ein vollwertiges landwirtschaftlich nutzbares Grundstück umgewandelt und dadurch dessen Wert erheblich erhöht wurde).
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Der das Bereicherungsrecht beherrschende Grundsatz, daß sich der Bereicherungsanspruch auf den Betrag beschränkt, der sich bei einer Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile als Überschuß zugunsten des Empfängers ergibt (BGHZ 1, 75, 81 mit weiteren Nachweisen), stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Leistung, welche die grundlose Bereicherung herbeigeführt hat, bewirkt wurde (BGHZ 5, 197, 200).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Es ist von der Entscheidung BGHZ 16, 334, 338 ausgegangen, in welcher der Berufung einer Siedlungsgesellschaft auf die Formnichtigkeit des sogenannten Träger-Siedlervertrags mit Rücksicht auf die ihr obliegende Betreuungspflicht und auf das Vertrauen der Siedler in die Erfüllung dieser Pflicht der Erfolg versagt wurde, und hat lediglich das Bestehen eines derartigen Vertrauensverhältnisses verneint.
  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Dieser Anspruch geht, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum ausführt, nicht auf Ersatz des Wertes der einzelnen zur Errichtung des Hauses erbrachten wirtschaftlichen Leistungen, sondern auf Ersatz des Wertes, den das Haus als wirtschaftliche Einheit für die Beklagten bei seiner Vollendung gehabt hat (BGHZ 10, 171, 179/180; BGH NJW 1954, 265 und 1957, 827 Nr. 4).
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51

    Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Der das Bereicherungsrecht beherrschende Grundsatz, daß sich der Bereicherungsanspruch auf den Betrag beschränkt, der sich bei einer Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile als Überschuß zugunsten des Empfängers ergibt (BGHZ 1, 75, 81 mit weiteren Nachweisen), stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Leistung, welche die grundlose Bereicherung herbeigeführt hat, bewirkt wurde (BGHZ 5, 197, 200).
  • BGH, 28.03.1952 - I ZR 111/51

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei gestohlener Kaufsache

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
    Der Anspruch der Beklagten auf Nutzungsentschädigung ergibt sich, wie auch das Berufungsgericht ausführt, für die Zeit ab Rechtshängigkeit (9. Januar 1954) aus § 987 BGB für die Zeit vorher aus § 988 BGB, weil der Kläger die Grundstückshälfte ohne rechtlichen Grund erworben hat und deshalb dem Besitzer, der den Besitz unentgeltlich erlangt hat, gleichzustellen ist (RGZ 163, 348; OGH JR 1949, 347; BGH NJW 1952, 778 = JZ 1952, 527).
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
    Hinsichtlich der Frage, ob unter besonderen Umständen der Verkäufer eines Grundstücks an einen wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben gebunden ist, geht die ständige Rechtsprechung des Senats dahin, daß dies nur dann der Fall ist, wenn die Nichtanerkennung des Vertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht etwa nur zu einem harten Ergebnis führen würde (Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM § 313 BGB Nr. 13 = DNotZ 1958, 21; vom 3. Dezember 1958, V ZR 28/57, BGHZ 29, 6, 10; vom 1. Januar 1959, V ZR 112/57, S. 14; vom 23. Mai 1960, V ZR 63/59, S. 9 und vom 25. Mai 1960, V ZR 2/59, S. 13).
  • BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59

    Streit um die Berechtigung zur Berufung auf die Formnichtigkeit eines …

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht und dem Obersten Gerichtshof für die britische Zone (RGZ 170, 203; OGHZ 1, 217) ständig vertreten, und er hat Ausnahmen hiervon nur in ganz besonders liegenden Fällen zugelassen (vgl. außer den im Berufungsurteil angeführten beiden Entscheidungen ferner BGHZ 23, 254, 249, 254; 29, 6, 10; Beschluß vom 9. Februar 1955, V BLw 59/54, NJW 1955, 1065; Urteile vom 23. April 1958, V ZR 115/57, S. 13, vom 7. Januar 1959, V ZR 112/57, S. 14, und vom 18. Februar 1959, V ZR 179/57, S. 8).
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