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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1972 - V ZR 112/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4710
BGH, 18.02.1972 - V ZR 112/70 (https://dejure.org/1972,4710)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1972 - V ZR 112/70 (https://dejure.org/1972,4710)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1972 - V ZR 112/70 (https://dejure.org/1972,4710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung von Briefgrundschulden in ein Grundbuch - Verkauf eines Wohngrundstücks und Geschäftsgrundstücks - Rückzahlung eines Darlehens - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1964 - VII ZR 225/62
    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - V ZR 112/70
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof zwar nur für die Vernehmung eines Zeugen ausgesprochen (NJW 1964, 2414).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 218/64

    Unentgeltliche Verfügung eines Testamentvollstreckers - Verrechnung von Schulden …

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - V ZR 112/70
    Soweit sie sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe sich in der Berufungsinstanz nicht mehr auf eine arglistige Täuschung durch den Beklagten zu 1 (§ 123 BGB) und auf das Vorliegen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) bezogen, mit der Begründung wendet, die Klägerin habe in der Berufungsinstanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht ihr gesamtes Vorbringen in der ersten Instanz aufrecht erhalten, ist ihr entgegenzuhalten, daß die angegriffene Auffassung des Berufungsgerichts tatsächliche Feststellungen zum Gegenstand hat, die zum Tatbestand im Sinne der §§ 314, 320 ZPO gehören, obwohl sie in den Entscheidungsgründen enthalten sind (Urteil des Senats vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 S. 14 unter Bezugnahme auf Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. - jetzt 30. Aufl. - § 320 Nr. 1 in Verbindung mit § 314 Anm. 2).
  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils - …

    Dabei ist es gleichgültig, ob der Partei vortrag formell im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils wiedergegeben ist (Senatsurteile vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 - und vom 18. Februar 1972 - V ZR 112/70; BAG MDR 1967, 954).
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