Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69
Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung in Form eines Wegerechts - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Der Senat hat schon wiederholt entschieden, daß ein Schuldner, der die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen vorgenommen hat, unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein kann, eine bereits abgegebene Erklärung zu wiederholen oder weitere Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Erfüllungserfolges notwendig und geeignet sind (Urteil vom 18. Juni 1971, V ZR 45/69, WM 1971, 1474, 1475; Urteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71, WM 1974, 17, 18). - BGH, 01.10.1970 - VII ZR 224/68
Bereicherungsanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer auf Rückgewähr …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Zwar wird, wenn eine unangemessen kurze Frist gesetzt worden ist, dadurch, was das Berufungsgericht S. 21 seiner Entscheidungsgründe selbst erwähnt, ohne weiteres eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (BGH Urteil vom 1. Oktober 1970, VII ZR 224/68, WM 1970, 1421), es sei denn, daß die Berechtigte zu erkennen gegeben hat, daß sie auch eine innerhalb angemessener Frist erbrachte - vollständige - Leistung nicht annehmen werde (RGZ 91, 204, 207; vgl. auch Senatsentscheidung vom 19. Mai 1967 LM BGB § 346 Nr. 6 Bl. 3 R). - BGH, 26.10.1973 - V ZR 204/71
Rücktrittsrecht eines Verkäufers bei mehrmaligem Verkauf eines Gründstücks - …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Der Senat hat schon wiederholt entschieden, daß ein Schuldner, der die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen vorgenommen hat, unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein kann, eine bereits abgegebene Erklärung zu wiederholen oder weitere Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Erfüllungserfolges notwendig und geeignet sind (Urteil vom 18. Juni 1971, V ZR 45/69, WM 1971, 1474, 1475; Urteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71, WM 1974, 17, 18).
- RG, 20.11.1917 - II 225/17
Wirksamkeit der Abgabe einer Rücktrittserklärung innerhalb einer zu kurz …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Zwar wird, wenn eine unangemessen kurze Frist gesetzt worden ist, dadurch, was das Berufungsgericht S. 21 seiner Entscheidungsgründe selbst erwähnt, ohne weiteres eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (BGH Urteil vom 1. Oktober 1970, VII ZR 224/68, WM 1970, 1421), es sei denn, daß die Berechtigte zu erkennen gegeben hat, daß sie auch eine innerhalb angemessener Frist erbrachte - vollständige - Leistung nicht annehmen werde (RGZ 91, 204, 207; vgl. auch Senatsentscheidung vom 19. Mai 1967 LM BGB § 346 Nr. 6 Bl. 3 R). - BGH, 25.10.1971 - VII ZR 65/69
Misstrauen gegen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit einer Firma und …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Der Senat hat schon wiederholt entschieden, daß ein Schuldner, der die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen vorgenommen hat, unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein kann, eine bereits abgegebene Erklärung zu wiederholen oder weitere Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Erfüllungserfolges notwendig und geeignet sind (Urteil vom 18. Juni 1971, V ZR 45/69, WM 1971, 1474, 1475; Urteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71, WM 1974, 17, 18). - BGH, 20.12.1968 - V ZR 96/67
Auszahlung eines Baudarlehens - Zahlung eines Restkaufpreises für ein Grundstück …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Dies gilt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB; auch ihre Wirksamkeit wird allenfalls bei Geringfügigkeit der Zuvielforderung nicht berühr (Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1968, V ZR 96/67, WarnRspr 1969 Nr. 7; Senatsentscheidung vom 22. Januar 1971, V ZR 179/69 vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 77, 145) Die Beklagte hat nach den vom Berufungsgericht gebilligten Fest Stellungen des Landgerichts mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 197 über 4.000 DM mehr gefordert, als ihr einschließlich Zinsen noch zustanden, und zwar ohne Substantiierung der aufgeführten Einzelansprüche. - BGH, 29.10.1976 - V ZR 123/75
Fälligkeit einer Nutzungsgebühr - Begründung einer Zwischenfinanzierungslast - …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Dies gilt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB; auch ihre Wirksamkeit wird allenfalls bei Geringfügigkeit der Zuvielforderung nicht berühr (Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1968, V ZR 96/67, WarnRspr 1969 Nr. 7; Senatsentscheidung vom 22. Januar 1971, V ZR 179/69 vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 77, 145) Die Beklagte hat nach den vom Berufungsgericht gebilligten Fest Stellungen des Landgerichts mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 197 über 4.000 DM mehr gefordert, als ihr einschließlich Zinsen noch zustanden, und zwar ohne Substantiierung der aufgeführten Einzelansprüche. - BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69
Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Kaufvertrags - Anfechtung eines …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
Dies gilt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB; auch ihre Wirksamkeit wird allenfalls bei Geringfügigkeit der Zuvielforderung nicht berühr (Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1968, V ZR 96/67, WarnRspr 1969 Nr. 7; Senatsentscheidung vom 22. Januar 1971, V ZR 179/69 vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 77, 145) Die Beklagte hat nach den vom Berufungsgericht gebilligten Fest Stellungen des Landgerichts mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 197 über 4.000 DM mehr gefordert, als ihr einschließlich Zinsen noch zustanden, und zwar ohne Substantiierung der aufgeführten Einzelansprüche.
- BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84
Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der …
Selbst wenn der Beklagte hiernach grundsätzlich berechtigt geblieben sein sollte, für die ihm verbliebene Forderung (40.000 DM) eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen, so wäre diese Erklärung schon deswegen wirkungslos gewesen, weil er allenfalls Gläubiger eines Teils der fälligen Kaufpreisrate geblieben und die Zuvielforderung erheblich gewesen ist (vgl. hierzu Senatsurt. v. 18. Dezember 1981, V ZR 121/80 sowie zur entsprechenden Frage bei der Mahnung Senatsurteile v. 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 1977, 145 und v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660). - OLG Celle, 19.10.1993 - 20 U 16/93
Herausgabeanspruch nach einem erfolglos durchgeführten Decksprung eines Pferdes; …
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Zuvielforderung ein erhebliches Gewicht hat und/oder wenn die Annahme gerechtfertigt ist, daß der Gläubiger die Leistung im tatsächlich rückständigen Umfang abgelehnt hätte (siehe die vorstehend zitierte Rechtsprechung und Literatur sowie BGH vom 18.12.1981 - V ZR 121/80, zitiert bei Hagen WM 1983, 638, 646).
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