Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Unentgeltliches Wohnrecht an Räumen eines Gartenhauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1968, 37
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51
Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64
Die Frage, ob mit dem Abbruch des Gartenhauses das dingliche Wohnrecht der Kläger erlöschen würde (BGHZ 7, 268; 8, 58), [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52]ist nicht Gegenstand des gegenwärtigen Rechtsstreits. - BGH, 21.11.1952 - V ZR 49/51
Wohnrecht nach Zerstörung des Hauses
Auszug aus BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64
Die Frage, ob mit dem Abbruch des Gartenhauses das dingliche Wohnrecht der Kläger erlöschen würde (BGHZ 7, 268; 8, 58), [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52]ist nicht Gegenstand des gegenwärtigen Rechtsstreits. - BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52
Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten
Auszug aus BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64
Die Frage, ob mit dem Abbruch des Gartenhauses das dingliche Wohnrecht der Kläger erlöschen würde (BGHZ 7, 268; 8, 58), [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52]ist nicht Gegenstand des gegenwärtigen Rechtsstreits. - BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52
Kleinsiedlung
Auszug aus BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64
Inwiefern, wie die Revision unter Wiedergabe einer Bemerkung aus dem Urteil des Senats vom 20. März 1953 (V ZR 5/52, BGHZ 9, 138, 141) meint, die unterschiedlichen "wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Träger von Kleinsiedlungen und dem Siedler einerseits und dem Ausgeber von Kleingärten und dem Kleingärtner andererseits" bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts eine Rolle spielen sollen, ist nicht ersichtlich. - BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57
Dienstbarkeitsbestellungsanspruch
Auszug aus BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64
Die Beklagte ist infolgedessen Schuldnerin der von ihrem Ehemann eingegangenen Verpflichtung geworden (vgl. dazu auch BGHZ 28, 99, 103) [BGH 09.07.1958 - V ZR 116/57].
- FG München, 15.11.2017 - 4 K 3189/16
Erstattungszinsen für Einkommensteuer als Teil des erbschaftsteuerlichen Erwerbs
Damit genügt es für eine Haftung des Erben nach § 1967 Abs. 1 BGB, wenn der Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers entstanden ist, mag auch die Verpflichtung selbst erst nach seinem Tode durch Hinzukommen weiterer Umstände, beispielsweise durch den Eintritt einer Bedingung, in Kraft treten (vgl. Bundesgerichtshof -BGHUrteil vom 20. Oktober 1967 V ZR 130/64, WM 1968, 37). - BFH, 05.07.1978 - II R 64/73
Bewertung des Vermögensanfalles - Ertragsteuerbelastung - Erbfolge - Stille …
Hierzu gehören nicht nur die bereits zu Lebzeiten des Erblassers voll wirksam gewordenen Verpflichtungen, sondern auch die vom Erblasser begründeten, im Zeitpunkt des Erbfalles noch schwebenden Rechtsbeziehungen, wenn der Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers entstanden ist, mag auch die Verpflichtung selbst erst nach seinem Tode durch Hinzukommen weiterer Umstände, beispielsweise durch den Eintritt einer Bedingung, in Kraft treten (vgl. u. a. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1967 V ZR 130/64, Der Betriebs-Berater 1968 S. 152 - BB 1968, 152 - ferner Staudinger/Lehmann, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Aufl., § 1967 Anm. 4). - BGH, 04.12.1981 - V ZR 47/81
Unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter - Vererblichkeit einer Verpflichtung zum …
Zu den vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 Abs. 2 BGB) gehören neben den Schulden des Erblassers, die schon vor dem Erbfall in seiner Person entstanden waren, auch solche Verbindlichkeiten, deren Verpflichtungsgrund zu Lasten des Erben bereits bei Lebzeiten des Erblassers gegeben war, die aber erst nach dessen Tod durch Hinzukommen weiterer Umstände wie Erfüllung einer Bedingung, Eintritt einer Zeitbestimmung, Entstehung eines Schadens etc. zu Lasten des Erben in Kraft treten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1967, V ZR 130/64, WM 1968, 37;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 1967 Rdn. 5; Boehmer, Eintritt des Erben in pflichtbelastende Rechtslagen des Erblassers, JW 1938, 2634). - OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 3 Wx 171/96
Vormerkung zwecks Sicherung von Ansprüchen, die durch Rechtsgeschäft unter …
Es genügt deshalb für eine (Fort-)Haftung des Erben, wenn der Verpflichtungsgrund bereits in der Person des Erblassers entstanden war, mag auch die Verpflichtung selbst erst nach seinem Tode durch weitere Umstände, etwa durch den Eintritt einer Bedingung, in Kraft treten (vgl. u.a. BGH WM 1968, 37 f.; BGHZ 32, 367 ff.). - BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten …
Derartige bloße Erwerbsverpflichtungen fallen vielmehr nach dem inzwischen ergangenen Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1971 - V ZR 130/64 (BGHZ 57, 394) nicht unter das Beurkundungsgebot des § 313 BGB, das nach § 4 Abs. 3 WEG auch für das Wohnungseigentum gilt.
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