Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages - Beweislast für die Zahlung des Teilkaufpreises - Entkräftung eines in einer erteilten Quittung liegenden außergerichtlichen Geständnisses durch eine Gegenerklärung - Tragweite der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 Abs. 1
Umfang des Beurkundungszwangs hinsichtlich einer Abrede über die Anrechnung einer Vorauszahlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vermutung der vollständigen und richtigen Beurkundung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Streit über erfolgte Zahlung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1470
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77
Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung - …
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nicht zu beanstanden sind auch die Erwägungen des Berufungsgerichts dazu, daß das in der erteilten Quittung liegende außergerichtliche Geständnis des Klägers, die Zahlung erhalten zu haben, durch die "Gegenerklärung" vom gleichen Tage entkräftet werde (vgl. z.B. Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39;… BGH, Urt. v. 23. März 1983, IVa ZR 120/81, NJW 1983, 1740).Anders als die Revisionserwiderung meint, entfällt die Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung nicht schon durch das in der Erklärung vom 8. Juli 1993 liegende außergerichtliche Anerkenntnis der Beklagten, die Leistung nicht erhalten zu haben (vgl. dazu Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39).
- BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81
Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317).Dementsprechend erstreckt sich, wenn der Vertrag beurkundet worden ist, die Vermutung auf die vollständige (und richtige) Wiedergabe der getroffenen Vereinbarungen, also auf alle Erklärungen in der Urkunde, die eine Regelung enthalten, d.h. Rechtswirkungen erzeugen (BGHZ 85, 315, 317 m.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317).
- BGH, 23.09.1977 - V ZR 90/75
Nichtbeurkundung der Baubeschreibung im Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317). - BGH, 20.09.1985 - V ZR 148/84
Beurkundungspflicht der Anrechnung von Kaufpreisvorauszahlungen
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt in diesem Sinne auch eine Abrede über die Anrechnung einer Vorauszahlung auf die beurkundete Kaufpreisforderung dem Beurkundungszwang nach § 313 Satz 1 BGB, weil sie eine Rechtsgrundabrede für die vor Vertragsschluß erbrachte Teilleistung enthält und eine der Erfüllung gedanklich vorausgehende Verpflichtung begründet (Senatsurt. v. 20. September 1985, V ZR 148/84, NJW 1986, 248 m.N.). - BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74
Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317). - BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81
Widerlegung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Nicht zu beanstanden sind auch die Erwägungen des Berufungsgerichts dazu, daß das in der erteilten Quittung liegende außergerichtliche Geständnis des Klägers, die Zahlung erhalten zu haben, durch die "Gegenerklärung" vom gleichen Tage entkräftet werde (vgl. z.B. Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39; BGH, Urt. v. 23. März 1983, IVa ZR 120/81, NJW 1983, 1740).
- BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14
Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch …
Es reicht nicht, dass die Beweiswirkung erschüttert ist (Senat, Urteil vom 19. Juni 1998 - V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470). - BGH, 14.06.2024 - V ZR 8/23
Grundstückskaufvertrag: Widerlegung der wegen des Formmangels einer …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Einigung über die Anrechnung einer Vorauszahlung auf die Kaufpreisforderung dem Beurkundungszwang nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt, weil sie konstitutive rechtliche Bedeutung hat (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 1985 - V ZR 148/84, NJW 1986, 248; Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 108/92, NJW 1994, 720, 721; Urteil vom 19. Juni 1998 - V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470; Urteil vom 17. März 2000 - V ZR 362/98, DNotZ 2000, 931, 932). - OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
Vorkaufsrecht: Unterscheidung von dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht
Rn. 26 Der Wortlaut von § 14.2 und 14.3 des Notarvertrages vom 22. September 1999, für dessen vollständige und richtige Wiedergabe der zwischen der Klägerin und ihrer Streithelferin dazu getroffenen Vereinbarung eine tatsächliche Vermutung streitet (BGH NJW-RR 1998, 1470), spricht ganz eindeutig für die Abrede eines dinglichen (sachenrechtlichen) Vorkaufsrechtes.
- BGH, 17.03.2000 - V ZR 362/98
Umfang der Beurkundungsbedürftigkeit eines Grundstückskaufvertrages
a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß deshalb auch die Einigung über die Anrechnung einer Vorauszahlung auf die Kaufpreisforderung dem Beurkundungszwang nach § 313 Satz 1 BGB unterliegt, weil sie konstitutive rechtliche Bedeutung hat; insbesondere aber auch deshalb, weil damit zugleich eine Einigung über die vorgeordnete Frage getroffen wird, wie der Kaufpreis erbracht werden soll (Senat, Urteile v. 11. November 1983, V ZR 150/82, NJW 1984, 954 = WM 1984, 170; v. 20. September 1985, V ZR 148/84, NJW 1986, 248 = WM 1985, 1452; v. 10. Dezember 1993, V ZR 108/92, WM 1994, 598, 600 und v. 19. Juni 1998, V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470). - OLG Hamm, 13.05.2024 - 22 U 95/23
Widerruf einer in einem Notarvertrag abgegebenen Löschungsbewilligung mit einer …
Rn. 188 Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsurkunde (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 19. Juni 1998 - V ZR 133/97 -, juris) spricht dafür, dass die Löschungsbewilligung in einer Leistungsbeziehung zwischen den Parteien des 2. Vertrages (N11/20) erfolgte. - BGH, 02.02.2007 - V ZR 34/06
Auslegung einer notariellen Vereinbarung im Hinblick auf eine …
Ist ein Vertrag beurkundet worden, so begründet das zwar eine Vermutung dafür, dass die Urkunde die getroffenen Abreden richtig und vollständig wiedergibt (Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470). - OLG Köln, 26.03.2019 - 3 U 30/18
Projekt "Herkules" - Bundesverteidigungsministerium unterliegt im Streit um …
Die für die Vollständigkeit und Richtigkeit der notariellen Urkunde streitende Vermutung ist von demjenigen zu widerlegen, der die Unrichtigkeit der darin niedergelegten Absprachen behauptet; dabei reicht es nicht, dass die Beweiswirkung erschüttert ist, sondern das Gericht muss die Überzeugung von der Richtigkeit der anderweitigen Absprache gewinnen (vgl. BGH, Urt. v. 19.06.1998, V ZR 133/97, juris, Rn. 13). - FG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 K 4386/08
Betriebsaufgabe aufgrund der Einlage eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft …
Rn. 44 Die notarielle Urkunde begründet eine Vermutung dafür, dass sie die getroffenen Abreden richtig und vollständig wiedergibt (BGH-Urteil vom 19. Juni 1998 V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470). - OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
Diese Urkunde hat aber die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (BGH NJW-RR 1989, 1323; BGH NJW-RR 1998, 1470). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2007 - 2 K 460/05
Keine Anspruch auf Investitionszulage bei Anschaffung eines Gebäudes nach dem …
Rn. 35 Das materiell-rechtliche Beurkundungserfordernis nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB steht im Zusammenhang mit der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung notarieller Urkunden (vgl. BGH-Urteil vom 19. Juni 1998, V ZR 133/97 NJW-RR 1998, 1470).Nach materiellem Recht unterliegen dem Beurkundungserfordernis alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH-Urteile vom 19. Juni 1998, V ZR 133/97, a. a. O.; vom 20. Dezember 1974, V ZR 132/73, BGHZ 63, 359).
- OLG Koblenz, 27.05.2004 - 5 U 1477/03
Umfang der Zuwendung eines Geschäftsbetriebes durch Erbvertrag; Zurückforderung …
- OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06
Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung
- OLG Dresden, 04.07.2006 - 2 U 66/04
Betriebliche Altersversorgung
- LG Berlin II, 30.10.2025 - 10 O 258/24
Freiwilligkeit einer Bürgschaftserklärung
- BayObLG, 17.12.2004 - 1Z BR 96/04
Absehen von Einreichung der Urkunde über Grundstückskaufvertrag bei Grundbuchamt …
- KG, 19.05.2003 - 8 U 37/01
Formbedürftigkeit der mit einem Grundstückskaufvertrag verbundenen Geschäfte
- OLG Brandenburg, 28.07.2002 - 9 WF 25/02
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Gewährung nachehelichen Unterhalts
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 3306/15
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