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| BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 41
- MDR 1965, 32
- DNotZ 1965, 547
- DB 1964, 1697
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62
Die auf dem Pehlen der Wohnsiedlungsgenohmigung beruhen de schwebende Unv/irksamkeit des Vertrags vom 26. Oktober 1954 ist zwar dadurch behoben worden, daß die Genehnigungsbedürftigkeit mit dem Inkrafttreten des Bundosbaugecctzos vom 23c Juni I960 weggefallen ist (Urteil des Senats vom 20. Juni 1962, V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, 236).Dem steht das Urteil des Senats vom 20. Juni 1962 (aaO) nicht entgegen.
- BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62
Der Fartoiwille aber wird regelmäßig dahin gehen, daß das Rechtsgeschäft vom Zeitpunkt seines Abschlusses ab wirken soll (…Urteil des Senats vom 15" Juni I960 aaO S. 389/390 unter Bezugnahme auf KGZ 123, 327, 33t; vgl. auch BGHZ 1, 294, 302)" Hat aber die behördliche Genehmigung nur den vor stehend aufgeführten Zweck, dann kann es für die privat rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten, jeden falls soweit es sich um die bisherige Wohnsiedlungsgonohmigung handelt, keinen Unterschied ausmachen, daß der von ihnen abgeschlossene, wegen Pehlens der erforderlichen Genehmigung zunächst schwebend unwirksame Grundstücksvertrag nicht durch die Erteilung der Genehmigung, sondern durch den Wegfall der Genehmigungsbedürftigkeit voll wirksam geworden ist. - BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
Zulässigkeit einer Potestativbedingung
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62
Dem steht jedoch die in dem ersten Revisionsurteil nicdorgolegte und auch näher begründete Auffassung des Senats entgegen, daß es sich bei dem Vertrag vom 26. Oktober 1954 um einen bedingt abgeschlossenen Kaufvertrag handelt, und zwar bedingt durch die Erklärung des Klägers, daß er das ihm in dem Vertrag eingeräumte Ankaufs recht ausübo (vgl. Urteil des Senats vom 28. September 1962, V ZR 8/61, WM 1962, 1399). - BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62
Bei der Entscheidung dieser Präge ist davon auszugehen, daß Genehmigungen von Grundatücksvcrträgen allgemein dahin beurteilt werden, daß der bis zur Genehmigung schwebend unwirksame Vortrag vom Zeitpunkt seines Abschlusses an voll wirksam wird (Urteil des Senats vom 15" Juni I960, V ZR 105/59, BGHZ 32, 383, 389)" Diese Ansicht ergibt sich weniger aus einer entsprechenden Anwendung der in § 184 BGB niedergelegten privatrechtlichen Regelung, die über dies nur gelten soll, wenn von den Beteiligten nichts anderes bestimmt ist. - BGH, 22.04.1960 - V ZR 187/58
Rechtliche Ausgestaltung der wirksamen Ausübung eines im Grundbuch im Wege der …
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62
Wogen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils de3 Senats vom 22" April I960, V ZR 187/58, Bezug genommen, durch das auf die Revisionen beider Parteien das Urteil des Berufungsgerichts vom 12. August 1958 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde« Nach weiterer Beweisaufnahme hat das Berufungsgericht mit Urteil vom 28« Februar 1962 die Berufung der Beklagten erneut zurückgewieson und auf die Anschlußberufung des Klägers die Zug-um-Zug-Leistung des Klägers auf 15 000 DM herabgesetzt".
- OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 71/13
Zur Wirksamkeit der Übernahme eines GmbH-Gesellschaftsanteils im Wege der …
- BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93
Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages …
Ob unabhängig davon die volle Wirksamkeit des Vertrages jedenfalls nach dem 3. Oktober 1990 eingetreten wäre, weil durch die Herstellung der Einheit Deutschlands die alliierten Devisenbewirtschaftungsgesetze gegenstandslos wurden, kann dahinstehen (dazu, daß ein schwebend unwirksames Geschäft grundsätzlich nicht nur dann rechtswirksam wird, wenn die erforderliche Genehmigung erteilt wird, sondern auch dann, wenn die Genehmigungspflicht nach neuen gesetzlichen Vorschriften entfällt, vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1964 - V ZR 142/62 - NJW 1965, 41; Senatsurteil vom 23. Oktober 1980 - WM 1981, 189, 190; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Mai 1993 - V ZR 66/92 - WM 1993, 1759, 1760) [BGH 28.05.1993 - V ZR 66/92]. - BGH, 17.12.1965 - V ZR 115/63
Genehmigungsbedürftigkeit einer Wohnsiedlungsgenehmigung - Anwendbarkeit von …
Dies hätte aber, wie auch die Revision nicht verkennt, nur die schwebende Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge gehabt, die dadurch behoben worden wäre, laß die Genehmigungsbedürftigkeit nach dem Wohnsiedlungsgesetz mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 weggefallen ist (Urteile des Senats vom 20. Juni 1962, V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, 236 und vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62, LM § 4 WohnsiedlG Nr. 8).
- FG München, 07.11.2019 - 10 K 2075/18
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften
Die Rückwirkung der nachträglichen behördlichen Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts wird dabei nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 184 Abs. 1 BGB abgeleitet, sondern in erster Linie aus dem mit der Zustimmungsbedürftigkeit verfolgten Zweck (BGH-Urteile vom 15. Juni 1960 V ZR 191/58, BGHZ 32, 383; vom 7. Oktober 1964 V ZR 142/62, NJW 1965, 41). - BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung
Dieser Wegfall der Genehmigungspflicht (zur Frage der Berücksichtigung in der Revisionsinstanz vgl. § 183 a Abs. 1 BBauG n.F. i.V.m. BGH Urteil vom 14. Juni 1951, III ZR 97/50 = NJW 1951, 922; BGHZ 9, 101; 36, 348 ) hat hier jedoch nicht zur Folge, daß die zunächst schwebend unwirksame Auflassung voll wirksam wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62 = NJW 1965, 41;… Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 925 Rdn. 65 i m.w.N.), denn vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes war die Auflassung endgültig unwirksam geworden. - BGH, 03.03.1995 - V ZR 266/93
Zulässigkeit eines obligatorischen Rechts auf Errichtung eines Wohnhauses nach …
Das Rechtsgeschäft der Klägerin wäre mithin, auch wenn es nach der bei seinem Abschluß geltenden Fassung der Grundstücksverkehrsverordnung der Genehmigung bedurft hätte, mit dem Wegfall des Genehmigungserfordernisses wirksam geworden (vgl. BGHZ 37, 233, 236 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]; Urt. v. 7. November 1964, V ZR 142/62, NJW 1965, 41); denn es wäre nicht von Anfang an nichtig gewesen, sondern bis zur, nicht erfolgten, Versagung der Genehmigung in der Schwebe geblieben (Kollektivkommentar zum ZGB, herausgegeben vom Ministerium der Justiz der DDR, § 68 Anm. 1.2.4). - BGH, 06.12.1968 - V ZR 92/65 Im übrigen wäre die auf dem Fehlen der Wohnsiedlungsgenehmigung beruhende schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrags dadurch behoben worden, daß seine Genehmigungsbedürftigkeit mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 29. Juni 1961 entfallen ist (vgl. BGHZ 37, 233, 236 sowie Urteil des Senats vom 7. Oktober 1964 - V ZR 142/62, WM 1964, 1247, 1248).
- OLG München, 15.03.1996 - 21 U 5382/95
Wirksamkeit der Wertsicherungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag
Der Senat schließt sich dieser in der Rechtsprechung und in der Literatur überwiegend vertretenden Ansicht an (…vgl. insbesondere Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB , 55. Aufl., Rdnr. 20 zu § 245, Rdnr. 6 zu § 182 ;… Rdnr. 28 und 33 zu § 275 BGB ; BGHZ 32, 383/389; BGH NJW 1965, 41). - BGH, 30.10.1968 - V BLw 14/68
Bestimmung der gesetzlichen Hoferbfolge bei einer fortgesetzten westfälischen …
Mit der Aufhebung des Erbhofrechts (24. April 1947) war das Zustimmungserfordernis entfallen und der Übergabevertrag ebenso, wie dies beim Wegfall einer behördlichen Genehmigung der Fall ist, rückwirkend vom Zeitpunkt seines Abschlusses ab, voll wirksam geworden (vgl. dazu Urteil des Senates vom 7. Oktober 1964 - V ZR 142/62, LM WohnsiedlG § 4 Nr. 8).
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