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   BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1265
BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79 (https://dejure.org/1980,1265)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1980 - V ZR 157/79 (https://dejure.org/1980,1265)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1980 - V ZR 157/79 (https://dejure.org/1980,1265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot einer unterirdischen Einwirkung auf ein Grundstück durch den Eigentümer bei Beeinträchtigung eines Nutzungsrechts für einen Dritten - Überprüfung der Duldungspflicht des Eigentümers bei einem Eingriff in sein Eigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot einer unterirdischen Einwirkung auf ein Grundstück durch den Eigentümer bei Beeinträchtigung eines Nutzungsrechts für einen Dritten; Überprüfung der Duldungspflicht des Eigentümers bei einem Eingriff in sein Eigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begrenzung des Grundstückseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 573
  • MDR 1981, 394
  • WM 1981, 98
  • BauR 1981, 207
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79
    Soweit sich das Berufungsgericht verfahrensrechtlich für befugt gehalten haben sollte, die Entscheidung auf einen Sachverhalt zu stützen, den keine der Parteien behauptet hat und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängt, verstieße das gegen § 286 ZPO (Senatsurteil vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM § 138 ZPO Nr. 15 = MDR 1978, 567; Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM § 1006 BGB Nr. 16 = MDR 1977, 661).
  • BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 42/75

    Voraussetzungen eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts im Falle eines auffälligen …

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79
    Soweit sich das Berufungsgericht verfahrensrechtlich für befugt gehalten haben sollte, die Entscheidung auf einen Sachverhalt zu stützen, den keine der Parteien behauptet hat und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängt, verstieße das gegen § 286 ZPO (Senatsurteil vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM § 138 ZPO Nr. 15 = MDR 1978, 567; Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM § 1006 BGB Nr. 16 = MDR 1977, 661).
  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75

    Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der …

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79
    Soweit sich das Berufungsgericht verfahrensrechtlich für befugt gehalten haben sollte, die Entscheidung auf einen Sachverhalt zu stützen, den keine der Parteien behauptet hat und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängt, verstieße das gegen § 286 ZPO (Senatsurteil vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM § 138 ZPO Nr. 15 = MDR 1978, 567; Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM § 1006 BGB Nr. 16 = MDR 1977, 661).
  • BGH, 15.05.1957 - V ZR 143/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79
    Dabei ist auch ein sich etwa erst in der Zukunft ergebendes Interesse des Eigentümers in Betracht zu ziehen (Senatsurteil vom 15. Mai 1957, V ZR 143/56, NJW 1957, 1396), ohne daß es darauf ankommt, ob sich dieses Interesse des Eigentümers aus der unmittelbaren eigenen Nutzung des Grundstücks oder aus der Nutzung durch einen von ihm dazu berechtigten Dritten ergibt; denn zu einer ungehinderten Ausnutzung des Eigentums (§ 903 BGB) gehört auch die Möglichkeit, das Grundstück einem anderen zur ungestörten Benutzung zu überlassen.
  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen …

    Denn diese Vorschrift schränkt lediglich das umfassende Abwehrrecht des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB ein, weil er nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer Beeinträchtigung verpflichtet ist, wenn und soweit er - wie hier - gemäß § 905 Satz 2 BGB an deren Ausschließung vernünftigerweise kein Interesse haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1980 - V ZR 157/79 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines …

    könne die Vorverhandlungen nur als "ermächtigter Vertreter" der Klägerinnen zu 1 und 2 geführt haben, wird unzulässig ein Sachverhalt unterstellt, den keine Partei vorgetragen hat und der sich auch nicht als allgemeiner Erfahrungssatz aufdrängt (vgl. Senatsurt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, LM BGB § 905 Nr. 6 = NJW 1981, 573, 574).
  • VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19

    Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die …

    Aufgrund der Tiefe von ca. 20 m der mit einem Durchmesser von 3 x 3, 5 m bzw. ca. 13 m² geplanten Untertunnelung und der nach Angaben der unteren Landwirtschaftsbehörde nicht zu gegenwärtigenden Beeinträchtigung des Rebenanwuchses ist ein Ausschließungsinteresse nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit anzunehmen (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.1987 - 15 O 264/87 - n. v. zu einem Tunnel in einer Tiefe von 15-20 m bei einem Durchmesser von Lw 6, 0 m; vgl. ferner BGH, Urteile vom 31.10.1980 - V ZR 157/79 - juris Rn. 6 f. …und vom 23.10.1980 - III ZR 146/78 - juris Rn. 22 f.).
  • VGH Bayern, 12.02.2025 - 4 B 24.1148

    Keine Grundstücksstörung durch Wasserversorgungsleitung als Scheinbestandteil iSd …

    Rn. 12 Die seinerzeit geäußerte Rechtsansicht beruhte auf einem Missverständnis einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (U.v. 31.10.1980 - V ZR 157/79 - NJW 1981, 573), der einen Unterlassungsanspruch eines Inhabers eines Geh- und Fahrtrechts gem. § 905 Satz 2 BGB lediglich deshalb ablehnte, weil im konkreten Fall keine Beeinträchtigung des Geh- und Fahrtrechts durch die geplante Untertunnelung ersichtlich war.
  • LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11

    Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung von Rückverankerungsarbeiten an einem …

    Als Einwirkende hätte die Beklagte aber, um den Anspruch der Klägerin gemäß § 905 S. 2 BGB zu Fall zu bringen, vortragen müssen, dass die von der Klägerin behaupteten Umstände für ihr Ausschließungsinteresse nicht bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1980 - V ZR 157/79 - NJW 1981, 573, 574;… Urt. v. 11.12.1980 - III ZR 45/79 - BeckRS 1980, 31071178;… MüKo-Säcker, BGB, 5. Auflage 2009, § 905 Rn. 12; Palandt-Bassenge, ebda.).
  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88

    Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag - Löschung einer Auflassungsvormerkung …

    Das Berufungsgericht durfte aber die von ihm festgestellte Äußerung von Rechtsanwalt H. nicht ohne jeden tatsächlichen Anhalt als unzuverlässige Schlußfolgerung oder bloßes Gerede ohne reale Grundlage abtun, weil es damit einen Sachverhalt als Möglichkeit berücksichtigte, den keine Partei behauptet hatte und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängte (vgl. Senatsurteile v. 11. November 1977, V ZR 405/75, WM 1978, 244, 245; v. 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98/99 und v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108, 1109).
  • BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung über die …

    Zuzugeben ist der Revision jedoch, daß nicht ersichtlich ist, in welchem Sachvortrag die Überlegungen eine Stütze finden, mit denen das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt beschieden hat, daß es nämlich dem Beklagten möglicherweise nicht darauf angekommen sei, ob gelegentlich und in begrenztem Umfang Feuchtigkeit auftrete, und er deshalb bei Abwägung des Risikos von Feuchtigkeitsschäden und der Kosten für zusätzliche Abdichtungsarbeiten auf eine wirksame Isolierung verzichtet habe (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM ZPO § 138 Nr. 15 = MDR 1978, 567 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, LM BGB § 905 Nr. 6 = NJW 1981, 573, 574 sowie BGH Urt. vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM BGB § 1006 Nr. 16 - MDR 1977, 661).
  • OLG Naumburg, 13.01.1998 - 9 U 504/97

    Ansprüche im Zusammenhang mit der Übernahme von Kiesabbauanlagen; Anspruch auf …

  • BVerwG, 06.10.1986 - 8 B 62.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von …

  • BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81
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