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| BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52 |
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- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone hat der erkennende Senat diesen Gedanken bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52 (NJW 1953, 1342 = MDR 1955, 605, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehen; ebenso ein nicht veröffentlichtes Urteil vom 8. Mai 1953 - V ZR 50/52) abgelehnt. - RG, 11.05.1926 - III 265/25
Feststellungsklage
- RG, 25.08.1938 - V 32/38
1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen …
- RG, 20.10.1942 - VI 24/42
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Vorausgesetzt ist nur, daß das festzustellende Rechtsverhältnis mit dem, welches Gegenstand des Leistungsantrages ist, nicht zusammenfällt (RGZ 126, 234 [237]; 170, 328). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 50/52
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Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone hat der erkennende Senat diesen Gedanken bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52 (NJW 1953, 1342 = MDR 1955, 605, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehen; ebenso ein nicht veröffentlichtes Urteil vom 8. Mai 1953 - V ZR 50/52) abgelehnt. - RG, 05.07.1943 - III 37/43
Ist der Übergang vom Leistungs- zum Feststellungsbegehren bei gleichbleibendem …
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Verlangt der Kläger im ersten Rechtszuge Feststellung seines Eigentums, im zweiten Rechtszuge auf Grund desselben Sachverhalts die Bewilligung der Grundbuchberichtigung, so fällt dieser Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage unter § 268 Nr. 2 ZPO, er ist demzufolge nicht als Klagänderung anzusehen (RGZ 171, 202), und für eine Prüfung der Sachdienlichkeit der Einführung des neuen Antrages ist kein Raum. - RG, 03.02.1936 - IV 139/35
1. Kann ein gesetzlicher Miterbe gegen den Nachlaßverwalter auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Eine Zwischenfeststellungsklage kann aber trotz des gegenteiligen Wortlautes des § 280 ZPO in dieser Form gestellt werden (RGZ 113, 410; 150, 189; Stein-Jonas-Schönke § 280 II 3). - RG, 19.11.1929 - II 72/29
Ist Inzident-Feststellungswiderklage zulässig über einen bestimmten …
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Vorausgesetzt ist nur, daß das festzustellende Rechtsverhältnis mit dem, welches Gegenstand des Leistungsantrages ist, nicht zusammenfällt (RGZ 126, 234 [237]; 170, 328).
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Der Verfahrensverstoss hätte daher von der Revision ausdrücklich gerügt werden müssen (§ 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO); da dies nicht geschehen ist, kann er im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt werden (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52. - BGH, 04.07.1969 - V ZR 199/68
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Grundschulderwerb - Absehen von …
Zur Frage, in welcher Weise das Berufungsgericht, wenn es nach § 540 ZPO von einer Zurückverweisung absehen und selbst in der Sache entscheiden will, seinen Entschluß zu begründen hat (Ergänzung zum Urteil vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52, LM ZPO § 256 Nr. 16).Nach der Auffassung, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52 (LM ZPO § 256 Nr. 16) vertreten hat, bedarf der Entschluß des Berufungsrichters, von Zurückverweisung abzusehen und stattdessen selbst zu entscheiden, einer Begründung, aus der das Revisionsgericht zu ersehen vermag, ob die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens gewahrt worden sind; das Fehlen einer solchen Begründung stellt einen - mit der Revision angreifbaren - Verfahrensverstoß dar (ebenso BGHZ 23, 36, 50 f [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; anderer Meinung Wieczorek, ZPO § 540 Anm. A II; vgl. auch RGZ 61, 409, 413; 77, 132, 138 f; 93, 152, 155).
- OLG Köln, 26.03.2015 - 8 U 27/07
Pflichten und Haftung des Steuerberaters
Soweit die Feststellungsklage nicht zum "Abschneiden" von Gegenrechten dienen mag (BGH v. 16.10.1953 - V ZR 162/52, LM Nr. 16 zu § 256 ZPO zu Zurückbehaltungsrechten bei Leistungsanträgen;… allg. MüKo-ZPO/Becker-Eberhardt, a.a.O., § 256 Rn. 54), ist das zwar zutreffend, hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.
- BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Will nämlich das Berufungsgericht gemäß § 540 ZPO von einer Zurückverweisung absehen, weil es das für sachdienlich hält, so hat es dies zu begründen, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht die seinem Ermessen gezogenen Grenzen beachtet hat, wie das Urteil vom 16. Oktober 1953 - V ZR 162/52 (LM Nr. 16 zu § 256 ZPO) bereits dargelegt hat. - BGH, 13.07.1978 - III ZR 85/74
Entschädigungsansprüche auf Grund von Beeinträchtigungen durch die Anordnung des …
Das Revisionsgericht hat seine Entscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht die seinem Ermessen gezogenen Grenzen eingehalten hat (BGH Urteile vom 16. Oktober 1953 - V ZR 162/52 = LM § 256 ZPO Nr. 13; vom 4. Juli 1969 - V ZR 199/68 = LM § 540 ZPO Nr. 7). - BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und …
Macht der Berufungsrichter, wie im vorliegenden Fall, von seiner Befugnis nach § 540 ZPO Gebrauch, so sind die Gründe, aus denen er das Unterbleiben einer Zurückverweisung als sachdienlich ansah, in der Revisionsinstanz daraufhin nachprüfbar, ob er nicht den Begriff der Sachdienlichkeit verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52, LM ZPO § 256 Nr. 16; vgl. auch BGHZ 23, 36, 50 f) [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]. - BGH, 10.07.1959 - I ZR 73/58
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Dazu genügt zwar nicht schon die Erwägung, daß der Feststellungskläger bei Erhebung der Leistungsklage mit der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts zu rechnen hätte (BGH V ZR 162/52 vom 16.10.1953). - BGH, 18.02.1959 - V ZR 199/57
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Der Senat hat allerdings im Urteil vom 16. Oktober 1953 - V ZR 162/52 LM § 256 ZPO Nr. 16 - solche Begründung für erforderlich erachtet (so auch BGHZ 23, 36, 50). - BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
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Da jedoch keine Partei in dieser Richtung eine Verfahrensrüge erhoben hat, sind schon deshalb aus diesem Versäumnis keine Folgen herzuleiten (Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 16. Oktober 1953 V ZR 162/52, LM ZPO § 256 Nr. 16). - BGH, 26.03.1954 - V ZR 59/53
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Die Umdeutung des ursprünglichen Feststellungsantrags der Klage in einen Antrag aus § 280 ZPO entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 8. Juli 1953 - II ZR 178/52 - und vom 16. Oktober 1953 - V ZR 162/52 - S 8 der Entscheidungsgründe, noch zu veröffentlichen bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk zu ZPO § 280). - BGH, 12.06.1963 - Ib ZR 195/62
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- BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53
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