Rechtsprechung
| BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirken eines Versprechensempfängers gegen ein den Versprechenden wirkendes Urteil beim Vertrag zugunsten Dritter hinsichtlich eines Dritten - Auswirkungen der Rechtskraft der im Vorprozess ergangenen Entscheidung auf einen neuen Kläger - Vermeidung einer wiederholten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 3, 385
- NJW 1952, 178
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- RG, 30.06.1921 - VI 76/21
Offene Handelsgesellschaft; Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51
Dagegen hat das Urteil des Gläubigers gegen eine Offene Handelsgesellschaft nach § 129 HGB Rechtskraft auch gegenüber den für die Gesellschaftsschulden haftenden Gesellschaftern (Baumbach, Anm. 1 A zu § 129 HGB; RGZ 102, 301 [302]; 124, 146 [149]; RG LZ 08, 60; DR 44, 665). - RG, 19.02.1929 - II 296/28
1. Welchen Einfluß hat die Vollbeendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die …
Auszug aus BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51
Dagegen hat das Urteil des Gläubigers gegen eine Offene Handelsgesellschaft nach § 129 HGB Rechtskraft auch gegenüber den für die Gesellschaftsschulden haftenden Gesellschaftern (Baumbach, Anm. 1 A zu § 129 HGB; RGZ 102, 301 [302]; 124, 146 [149]; RG LZ 08, 60; DR 44, 665). - RG, 30.11.1927 - V 135/27
Miteigentum. ; Zurückbehaltungsrecht.
Auszug aus BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51
So tritt eine Erstreckung der Rechtskraft nicht ein, wenn mehrere Gläubiger eine ungeteilte Leistung zu fordern haben, ohne Gesamtgläubiger zu sein, sodass der Schuldner nur an alle gemeinsam zu leisten hat und jeder Gläubiger Leistung an alle fordern kann (§ 432 Abs. 1 Satz 1 BGB); auch in diesem Falle wirkt eine Tatsache, die nur in der Person eines Gläubigers eintritt, nicht für und gegen die übrigen Gläubiger (Palandt § 432 Anni 2 c; RGZ 119, 163 [169] für den nach § 1011 BGB in Anwendung von § 432 BGB zu behandelnden Anspruch eines Miteigentümers; vgl auch KG in HRR 36, 1452). - RG, 08.10.1928 - IV 105/28
Bürgschaft
Auszug aus BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51
Die Fälle, in denen nicht Gesamtschuld vorliegt, sondern neben einem Hauptschuldner ein Dritter haftet, werden nicht einheitlich entschieden: Dem Bürgen gegenüber hat das Urteil zwischen Gläubiger und Hauptschuldner keine Rechtskraft, wenn auch der Bürge sich auf ein dem Hauptschuldner günstiges Urteil berufen kann (RGZ 122, 146 [148]).
- BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04
Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten …
Denn eine solche Rechtskrafterstreckung findet beim Vertrag zugunsten Dritter nicht statt (vgl. dazu BGHZ 3, 385, 388 ff.). - BGH, 11.03.1983 - V ZR 287/81
Zahlung einer Leibrente bei Eintritt einer Ertragsverschlechterung des …
- BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 250/73
Kauf von Straßendeckenfertigern - Übergang vom Urkundenprozess zum ordentlichen …
Grundsätzlich bewirkt das den Hauptschuldner verurteilende Urteil - anders als die Abweisung der Klage - allerdings keine Rechtskraft gegenüber dem Bürgen (vgl. BGH Urt. v. 16. November 1951 - V ZR 17/51 = BGHZ 3, 385/390; Senatsurteil vom 10. Februar 1971 - VIII ZR 144/69 = WM 1971, 614).
- BVerwG, 04.03.1998 - 7 B 408.97
Eigentum nach Bruchteilen; Antrag auf Rückgabe eines Miteigentumsanteils; Antrag …
- KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16
Grundbuchverfahren: Bewilligung einer zusätzlichen Vormerkung zur Absicherung …
Der Schuldner ist beim Vertrag zugunsten eines Dritten nur zur Leistung an diesen verpflichtet, §§ 328 Abs. 1, 335 BGB, eine Ausgleichungspflicht zwischen Versprechensempfänger und dem Dritten besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1951 - V ZR 17/51 - juris) und der Anspruch des Dritten bleibt bei Vereinigung des Versprechensempfängers und des Versprechenden in einer Person bestehen (…Jagmann, in: Staudinger, BGB, 2015, § 335, Rdn. 21). - OLG Hamburg, 27.10.2011 - 6 U 190/09
Schadensersatzansprüche nach Verletzung von Pflichten aus einem …
Im Verhältnis zum Schuldner ist die Interessenlage in beiden Fällen gleichartig (BGHZ 3, 385, 389;… vgl. auch Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 335, Rn. 1). - BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77
Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden …
Für eine - auf die Berufsgenossenschaft beschränkte - Einzelwirkung der unterlassenen Anfechtung der Entschließung spricht ferner, daß auch die Rechtskraft eines Urteils, durch das die Regreßklage der Berufsgenossenschaft gegen die Beklagte abgewiesen worden wäre, sich nur auf den prozeßbeteiligten Gesamtgläubiger, nicht aber auf die Klägerin erstreckt, deren Ansprüche gegen die Beklagte mithin nicht berührt hätte (BGHZ 3, 385, 388 ff;… BGB-RGRK a.a.O. § 429 Rdn. 7;… Staudinger/Kaduk BGB 10./H. Aufl. § 429 Rdn. 41).
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