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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14117
BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16 (https://dejure.org/2017,14117)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - V ZR 170/16 (https://dejure.org/2017,14117)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - V ZR 170/16 (https://dejure.org/2017,14117)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufung im Streit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Gehörsverletzung bei Ablehnung eines Antrags auf mündliche Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen; Arglistiganfechtung wegen Verschweigens von Sachmängeln durch den Verkäufer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 397 ZPO, § 402 ZPO, § 123 BGB
    Berufung im Streit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Gehörsverletzung bei Ablehnung eines Antrags auf mündliche Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen; Arglistiganfechtung wegen Verschweigens von Sachmängeln durch den Verkäufer

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 397, 402 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Ablehnung der ergänzenden Befragung der Sachverständigen; Beantragung der mündlichen Anhörung des Sachverständigen aus einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 397, 402
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung der von einer Partei geforderten mündlichen Anhörung eines (Bau-)Sachverständigen zur Aufklärung eines Sachmangels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Ablehnung der ergänzenden Befragung der Sachverständigen; Beantragung der mündlichen Anhörung des Sachverständigen aus einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Berufung im Streit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Gehörsverletzung bei Ablehnung eines Antrags auf mündliche Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen; Arglistiganfechtung wegen Verschweigens von Sachmängeln durch den Verkäufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer darf Fachfirma vertrauen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 273/13

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Anspruch auf mündliche Anhörung eines …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, VersR 2009, 1137 Rn. 2 und vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, RuS 2015, 44 Rn. 6).

    Auch wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht, dürfen diese Fragen nicht zurückgewiesen werden, da ansonsten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung vorliegt (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 2 f.; Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, RuS 2015, 44 Rn. 6; jeweils mwN).

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16
    Er handelt nur arglistig, wenn er konkrete Umstände kannte, die den Verdacht begründen, die Arbeiten hätten keinen Erfolg gehabt, und diese dem Käufer nicht mitteilt (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, WM 2016, 1755 Rn. 19 f.).
  • BGH, 16.07.2015 - V ZR 214/14

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung für Rissbildungen an der …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16
    Denn dieses Recht ist den Parteien nicht nur einfach-rechtlich nach §§ 397, 402 ZPO gewährt, sondern Teil ihres Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2015 - V ZR 214/14, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 19. November 2014 - IV ZR 47/14, NJW-RR 2015, 510 Rn. 8).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16
    Auch wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht, dürfen diese Fragen nicht zurückgewiesen werden, da ansonsten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung vorliegt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 2 f.;… Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, RuS 2015, 44 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14

    Rechtliches Gehör: Ablehnung einer mündlichen Anhörung des gerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16
    Denn dieses Recht ist den Parteien nicht nur einfach-rechtlich nach §§ 397, 402 ZPO gewährt, sondern Teil ihres Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juli 2015 - V ZR 214/14, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - IV ZR 47/14, NJW-RR 2015, 510 Rn. 8).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, VersR 2009, 1137 Rn. 2 …und vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, RuS 2015, 44 Rn. 6).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, die Vorschrift des § 286 ZPO und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, DWW 2017, 230 Rn. 5 f.;… Urteil vom 21. September 2018 - V ZR 68/17, juris Rn. 20 mwN, insoweit nicht abgedruckt in MDR 2019, 344).
  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17

    Verbilligter Verkauf eines Grundstücks der öffentlichen Hand zur Förderung eines …

    Rn. 20 (1) Nach ständiger Rechtsprechung verletzt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, die Vorschrift des § 286 ZPO und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat…, Beschluss vom 23. April 2015 - V ZR 200/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, DWW 2017, 230 Rn. 5 f.; BGH…, Beschluss vom 29. März 2017 - VII ZR 149/15, ZfIR 2017, 533 Rn. 10;… Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16, juris Rn. 7;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - VI ZR 106/17, NJW 2018, 2730 Rn. 15).
  • BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16

    Sachverständigenbeweis Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung des Antrags auf …

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16 Rn. 6 m.w.N., DWW 2017, 230).
  • BGH, 28.09.2023 - V ZR 3/23

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Mündliche Anhörung des gerichtlichen …

    Dazu gehört der Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen, und zwar auch des Sachverständigen aus einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 Rn. 2).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, juris Rn. 5 mwN; BGH…, Beschluss vom 20. November 2019 - VII ZR 204/17, NJW 2020, 1141 Rn. 15).

  • BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17

    Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen …

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, DWW 2017, 230; BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, r + s 2015, 44 Rn. 4).
  • BGH, 20.11.2019 - VII ZR 204/17

    Gehörsverletzung bei Ablehnung der von einer Partei beantragten mündlichen …

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16 Rn. 5 m.w.N., DWW 2017, 230 …sowie Beschluss vom 6. März 2019 - VII ZR 303/16 Rn. 7, BauR 2019, 1011).
  • OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14

    Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu …

    Weil weder nachgewiesen ist, dass der Zeuge Z. die Beklagten zu 1 und 2 explizit darauf hingewiesen hat, dass die eingebaute Folie nur ein kurzfristiges Provisorium darstellte, noch feststeht, dass der von dem Sachverständigen E. beschriebene Bauwerksmangel sich in der Zeit zwischen Fertigstellung des Innenausbaus im Dach im Jahr 2006 und Verkauf der Eigentumswohnung im Jahr 2012 für die Beklagten zu 1 und 2 durch äußere, für den Nutzer des Dachgeschosses erkennbare Symptome bemerkbar gemacht hat, greift im Ergebnis in Bezug auf den Mangel an der Unterspannbahn zu Gunsten der Beklagten zu 1 und 2 der Grundsatz, dass ein Verkäufer, der Sanierungs- oder Baumaßnahmen an einem Gebäude durch ein Fachunternehmen hat durchführen lassen, auf die Fachgerechtigkeit der Arbeiten vertrauen darf, solange er nicht konkrete Umstände kennt, die den Verdacht begründen, dass die Arbeiten unzulänglich waren (vgl. BGH…, Urteil vom 22.4.2016 - V ZR 23/15 bei Juris Rn. 30…, Urteil vom 19.2.2016 - V ZR 216/14, bei Juris Rn. 19 und Urteil vom 16.3.2017 - V ZR 170/16, bei Juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 24 U 44/18
    In einem solchen Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass er ein späteres Auftreten des Mangels billigend in Kauf nimmt, wenn er von einer Erfolgskontrolle absieht (…vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2002 - V ZR 302/00, Rz. 11;… vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, Rz. 19ff. mwN; vom 16. März 2017 - V ZR 170/16).
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