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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1960 - V ZR 170/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6347
BGH, 03.02.1960 - V ZR 170/58 (https://dejure.org/1960,6347)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1960 - V ZR 170/58 (https://dejure.org/1960,6347)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1960 - V ZR 170/58 (https://dejure.org/1960,6347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Unfähigkeit zur Wahrnehmung besonders schwieriger und umfangreicher Geschäfte - Offenkundiges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Bewertung ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - V ZR 170/58
    Der weiteren Aussage des Zeugen, er sei der Ansicht, Sch. sei infolge seines Alters nicht mehr in der Lage gewesen, ein derart umfangreiches Projekt wie den Hausbau in B. geistig richtig zu verarbeiten, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (NJW 1953, 1342) mit der Begründung als unerheblich bezeichnet, daß die Unfähigkeit, besonders schwierige und umfangreiche Geschäfte wahrzunehmen, keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB darstelle.

    Da weiterhin die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit nicht als eine besonders schwierige Frage angesehen werden kann, es sich insoweit vielmehr um einen in der Gerichtspraxis alltäglichen Fall handelt (Urteil des Senats vom 20. Juni 1959, V ZR 44/58), waren die Voraussetzungen nicht gegeben, bei deren Vorliegen eine Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens besteht (Urteil des Senats vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, LM ZPO § 404 Nr. 2).

  • BGH, 20.06.1959 - V ZR 44/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - V ZR 170/58
    Da weiterhin die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit nicht als eine besonders schwierige Frage angesehen werden kann, es sich insoweit vielmehr um einen in der Gerichtspraxis alltäglichen Fall handelt (Urteil des Senats vom 20. Juni 1959, V ZR 44/58), waren die Voraussetzungen nicht gegeben, bei deren Vorliegen eine Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens besteht (Urteil des Senats vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, LM ZPO § 404 Nr. 2).
  • RG, 01.06.1934 - VII 92/34

    Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des …

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - V ZR 170/58
    Mit der Revision kann hinsichtlich der Vorschrift des § 448 ZPO nur gerügt werden, daß das Gericht sich der Möglichkeit, auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast eine Parteivernehmung anzuordnen, nicht bewußt war oder die Grenzen des ihm in dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens überschritten hat (vgl. LM § 448 ZPO Nr. 2; OGHZ 1, 226, 228; RGZ 144, 321, 323/324; RG HRR 1935 Nr. 689;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl. § 121 I 3 S. 574).
  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
    Es handelt sich bei der Beurteilung des Geisteszustands eines Menschen auch nicht um eine besonders schwierige Frage im Sinn des Senatsurteils vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52 (insoweit wohl nur in MDR 1953, 605 abgedruckt; Leitsatz in LI.I § 286 '/E/ ZPO Nr. 4), so daß aus diesem Grunde ein Obergutachten geboten gewesen wäre; die hier allerdings typischerwcise vorhandenen Schwierigkeiten betreffen die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson (unten 2), nicht dessen ärztliche Beurteilung (vgldie Senatsurteile vom 2Ö. Juni 1959, V ZR 44/58, vom 3" Februar I960, V ZR 170/58, vom 22. Februar I960, V ZR 179/58 und vom 1. Juni I960, V ZR 95/58).
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