Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02 |
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BGB § 604 Abs. 4; ; BGB § ... 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 1004; ; BGB a.F. § 556 Abs. 3; ; AVBFernwärmeV § 8 Abs. 4; ; AVBFernwärmeV § 1 Abs. 1; ; AVBFernwärmeV § 8; ; GBBerG § 9
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beseitigung einer auf einem Grundstück installierten Fernwärmeleitung - Vorliegen einer Eigentumsbeeinträchtigung durch Behinderung bei Baumaßnahmen - Zum Nichtbestehen einer Duldungspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1, 2
Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entfernung von Fernwärmeleitungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fernwärmeleitung außer Funktion genommen: Grundeigentümer kann Entfernung verlangen! (IBR 2003, 276)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
a) Die für den Abwehranspruch erforderliche Eigentumsbeeinträchtigung ist bei einem dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechenden Zustand gegeben (Senat, BGHZ 66, 37, 39;… Urt. v. 22. September 2000, V ZR 443/99, NJW-RR 2001, 232).Sie war es, die eine von den Klägern nicht zu duldende - und damit erst für einen Abwehranspruch maßgebliche (vgl. Senat, Urt. v. 19. Dezember 1975, V ZR 38/74, NJW 1976, 416) - Eigentumsbeeinträchtigung herbeiführte.
Entscheidend ist insoweit nicht die Rechtswidrigkeit des Eingriffs, sondern der dem Inhalt des Eigentums widersprechende Zustand (Senat, Urt. v. 19. Dezember 1975, aaO).
- BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99
Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
a) Die für den Abwehranspruch erforderliche Eigentumsbeeinträchtigung ist bei einem dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechenden Zustand gegeben (Senat, BGHZ 66, 37, 39; Urt. v. 22. September 2000, V ZR 443/99, NJW-RR 2001, 232).aa) Neben demjenigen, der die Eigentumsbeeinträchtigung durch sein Verhalten adäquat verursacht hat, ist derjenige zur Beseitigung verpflichtet, durch dessen maßgebenden Willen der das Eigentum beeinträchtigende Zustand aufrechterhalten wird (Senat, BGHZ 49, 340, 347;… Urt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, WM 1983, 176, 177; Urt. v. 22. September 2000, V ZR 443/99, NJW-RR 2001, 232).
- BGH, 09.03.1960 - V ZR 189/58
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
Eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums der Kläger wäre nämlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich - was demnach keiner Klärung bedarf - ihr Eigentum auch auf die Leitung erstreckt (vgl. Senat, BGHZ 40, 18, 22; Urt. v. 9. März 1960, V ZR 189/58, WM 1960, 461, 463).Ist es - wie hier - eine Anlage, die fremdes Eigentum beeinträchtigt, so ist Störer nicht notwendig derjenige, in dessen Eigentum die störende Anlage steht oder der sie errichtet hat, sondern derjenige, der die Anlage hält und von dessen Willen die Beseitigung abhängt (Senat, BGHZ 41, 393, 397;… Urt. v. 17. September 1954, V ZR 33/54, LM § 1004 BGB Nr. 14; Urt. v. 9. März 1960, aaO).
- BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98
Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
(2) Auch die weitere Voraussetzung, wonach die Beeinträchtigung - wenigstens mittelbar - auf ihren Willen zurückgehen muß (vgl. Senat, BGHZ 142, 66, 69 m.w.N.), wird von der Beklagten verwirklicht. - BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Schuten im Fleet, Eigentumsverletzung, Verkehrssicherungspflicht des …
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
Zwar könnte dann mit der Demontage der Leitung eine Verletzung des fremden Eigentums - wegen einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung (BGHZ 55, 153, 159; 105, 346, 35) - verbunden sein. - BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87
Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter; …
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
Zwar könnte dann mit der Demontage der Leitung eine Verletzung des fremden Eigentums - wegen einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung (BGHZ 55, 153, 159; 105, 346, 35) - verbunden sein. - BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
aa) Ein solcher Zustand wird vorliegend durch die auf dem Grundstück befindliche Fernwärmeleitung verwirklicht; denn sie behindert die Kläger - insbesondere bei Baumaßnahmen - in der Nutzung ihres Eigentums (vgl. Senat, BGHZ 144, 200, 203 für eine Zugangsbehinderung). - BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96
Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
Das Verständnis des Berufungsgerichts, das meint, die gesetzliche Beseitigungspflicht der Hansestadt S. aus § 1004 Abs. 1 BGB sei Vertragsbestandteil geworden und später auf die Beklagte übergegangen, widerspricht den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB und ist daher für den Senat nicht bindend (vgl. BGHZ 135, 269, 273). - BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98
Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
Da sich auch aus dem Wortlaut der Vereinbarungen nichts für das Verständnis des Berufungsgerichts herleiten läßt, entbehrt seine Auslegung der Grundlage (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 2000, VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, 1003). - BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87
Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers
Auszug aus BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02
Hierfür fehlt es an der notwendigen Vergleichbarkeit der Sachverhalte (vgl. BGHZ 105, 140, 143). - BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88
Begriff der Fernwärme
- BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96
Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum …
- BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89
Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender …
- BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82
Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch …
- BGH, 24.11.1967 - V ZR 196/65
Schadenshaftung für Truppenübungsplatz
- BGH, 29.05.1964 - V ZR 58/62
Eigentumsstörung und Sicherungsübereignung
- BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
Rechtsmittel
- BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02
Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich nämlich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer als denjenigen, der die Nutzungsart dieses Grundstücks bestimmt (Senat, BGHZ 113, 384, 392;… Senat, Urt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029; Urt. v. 24. Januar 2003, V ZR 172/02, Umdruck S. 10;… Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 70;… Erman/Hagen/Lorenz, BGB, 10. Aufl., § 906, Rdn. 35).Denn Störer ist auch derjenige, der die Anlage hält, von der die Einwirkung ausgeht (Senatsurt. v. 24. Januar 2003, V ZR 172/02, Umdruck S. 10).
- OLG Hamm, 18.11.2021 - 24 U 74/16
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln?
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer als denjenigen, der die Nutzungsart dieses Grundstücks bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 37/02 - NJW 2003, 2377; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - V ZR 172/02 - zitiert nach juris), hier also den Beklagten zu 1), da das Feld B 14 von ihm bewirtschaftet wurde.
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