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| BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61 |
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Papierfundstellen
- MDR 1963, 579
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53
Preußisches Allgemeines Berggesetz
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Zu prüfen ist, ob die Vorschriften über das Vorkaufsrecht für sich allein oder etwa eine diese Vorschriften und einen weiteren Zusammenhang umfassende gesetzliche Regelung im Aufbaugesetz ein geschlossenes, begrifflich selbständiges Sachgebiet darstellen, auf das sich die konkurrierende Gesetzgebung im Sinn des Art. 74 GG erstreckt und ob durch dieses Recht früheres, im selben Sinn abgegrenztes Reichsrecht abgeändert worden ist (vgl. Urteile des Senats BGHZ 9, 242, 245; 11, 104, 117; LM HessAufbauG Nr. 3 und BVerfGE 4, 78, 84; BGH LM ZPO § 549 Nr. 44).Eine Vorlegung an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 126 GG i.V.m. § 86 Abs. 2 BVerfGG ist nicht zulässig, da die gegenteilige Ansicht weder von einer beachtlichen Stimme in der Literatur, noch von einem Verfassungsgericht vertreten wird und das erkennende Gericht selbst keine ernstlichen Zweifel darüber hat, daß die von der Revision gerügten Gesetzesbestimmungen nicht als Bundesrecht fortgelten (vgl. BGHZ 11, 104, 119; BVerfGE 11, 89, 92).
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
Bremisches Urlaubsgesetz
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Eine Vorlegung an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 126 GG i.V.m. § 86 Abs. 2 BVerfGG ist nicht zulässig, da die gegenteilige Ansicht weder von einer beachtlichen Stimme in der Literatur, noch von einem Verfassungsgericht vertreten wird und das erkennende Gericht selbst keine ernstlichen Zweifel darüber hat, daß die von der Revision gerügten Gesetzesbestimmungen nicht als Bundesrecht fortgelten (vgl. BGHZ 11, 104, 119; BVerfGE 11, 89, 92). - BVerfG, 19.03.1958 - 2 BvL 38/56
Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Steuerneuordnungsgesetzes
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Das Aufbaugesetz ist am 25. Juni 1949, also vor dem 7. September 1949 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein verkündet worden und hätte daher eine in diesem Zeitpunkt bestehende reichsrechtliche Regelung abändern können (BGHSt 7, 40; BVerfGE 7, 330).
- BGH, 27.04.1960 - V ZR 29/59
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Das Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinden ist in den Aufbaugesetzen der Länder nicht gleichartig ausgestaltet (vgl. BGHZ 32, 225, 231 und 383, 386; 36, 155, 160). - BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Das Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinden ist in den Aufbaugesetzen der Länder nicht gleichartig ausgestaltet (vgl. BGHZ 32, 225, 231 und 383, 386; 36, 155, 160). - BGH, 17.04.1953 - V ZR 116/52
Rechtsweg bei Enteignung
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Zu prüfen ist, ob die Vorschriften über das Vorkaufsrecht für sich allein oder etwa eine diese Vorschriften und einen weiteren Zusammenhang umfassende gesetzliche Regelung im Aufbaugesetz ein geschlossenes, begrifflich selbständiges Sachgebiet darstellen, auf das sich die konkurrierende Gesetzgebung im Sinn des Art. 74 GG erstreckt und ob durch dieses Recht früheres, im selben Sinn abgegrenztes Reichsrecht abgeändert worden ist (vgl. Urteile des Senats BGHZ 9, 242, 245; 11, 104, 117; LM HessAufbauG Nr. 3 und BVerfGE 4, 78, 84; BGH LM ZPO § 549 Nr. 44). - BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54
Auszug aus BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
Das Aufbaugesetz ist am 25. Juni 1949, also vor dem 7. September 1949 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein verkündet worden und hätte daher eine in diesem Zeitpunkt bestehende reichsrechtliche Regelung abändern können (BGHSt 7, 40; BVerfGE 7, 330).
- BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67
Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen …
Der Senat hat ferner die Vereinbarkeit solcher Vorkaufsrechte mit Art. 14 GG nicht in Zweifel gezogen, soweit es sich um folgende Gesetze handelt: das Rheinland-Pfälzische Aufbaugesetz vom 1. August 1949 (GVBl 317; BGHZ 36, 155; Senatsurteil von 27. Januar 1967 - V ZR 140/64) und das Schleswig-Holsteinische Aufbaugesetz vom 21. Mai 1949 (GVBl 93; Senatsurteil von 20. Februar 1963 - V ZR 182/61). - BGH, 28.05.1969 - V ZR 21/66
Voraussetzungen für die Entstehung und formgerechte und fristgerechte Ausübung …
Allerdings unterliegt auch das im Rahmen des Aufbaugesetzes geschaffene Vorkaufsrecht der Gemeinden der konkurrierenden Gesetzgebung (Senatsurteile vom 22. Februar 1961 - V ZR 187/59 (Hamb-AufbauG) und vom 20. Februar 1963 - V ZR 182/61 (SchlHolstAufbauG), MDR 1963, 579. - BGH, 01.07.1968 - III ZR 210/66
Kauf eines Grundstücks - Gebrauchmachen eines Vorkaufrechts - Anspruch auf …
Aufbau im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Aufbaugesetzes war der Wiederaufbau zerstörter Gemeinden, der Umbau, die Erweiterung und der Neuaufbau in Gemeinden oder Gemeindeteilen (§ 1), wobei §§ 10 ff die Aufstellung von Durchführungsplänen vorsahen und zu deren Verwirklichung nach § 15 ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden konnte, das mit der Erklärung zum Aufbaugebiet entstand (§ 60; Urteil vom 20. Februar 1963 - V ZR 182/61 = LM GG Art. 25 Nr. 6 = MDR 1963, 579). - BGH, 04.03.1964 - V ZR 136/63
Rechtsmittel
Der Senat hat zwar für das in dem Schleswig-Holsteinischen und dem Hamburgischen Aufbaugesetz normierte Vorkaufsrecht ausgesprochen (Urteil vom 20. Februar 1963, V ZR 182/61 S. 6 f; Urteil vom 31. Januar 1964, V ZR 28/62 S. 9 ff), daß sich das Gemeindevorkaufsrecht als ein begrifflich selbständiges Sachgebiet innerhalb der Aufbaugesetze darstellt, damit auch als selbständige Rechtsmaterie im Sinn des Art. 125 GG anzusehen ist und schließlich der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern unterliegt (Art. 74 Nr. 18 GG).
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