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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,4911
BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67 (https://dejure.org/1969,4911)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1969 - V ZR 188/67 (https://dejure.org/1969,4911)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1969 - V ZR 188/67 (https://dejure.org/1969,4911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung von Erbbaurecht an Grundstücken - Auslegung von Anpassungsklauseln in einem Vertrag - Änderung des Grundstückswerts infolge einer Veränderung der allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse bzw. Währungsverhältnisse als Voraussetzung einer Anpassung des Erbbauzinses - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1969, 1209
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67
    Diese auch von der Revision nicht beanstandete Auffassung des Berufungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 22, 220).
  • BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66

    Schiedsvertrag und Schiedsgutachtenabrede

    Auszug aus BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67
    Einem Schiedsgutachter kann auch eine rechtliche Beurteilung übertragen werden, von der die von ihm zu treffende Tatsachenfeststellung in der Weise abhängt, daß diese ohne vorherige Beantwortung der vorgreiflichen Rechtsfrage nicht erfolgen kann (BGHZ 48, 25, 30 f) [BGH 17.05.1967 - VIII ZR 58/66].
  • BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52

    Kleinsiedlung

    Auszug aus BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67
    Der Ausdruck "unter Ausschluß des Rechtswegs" soll nur besagen, daß Gerichte und Verwaltungsbehörden, die je nach der gesetzlichen Regelung zur Entscheidung berufen sind, an ein solches Schiedsgutachten gebunden sind (BGHZ 9, 138, 145) [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52].
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 129/67

    Dingliche Sicherung von Ansprüchen aus Ankaufsrecht durch Vorkaufsrecht - …

    Auszug aus BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei der Auslegung von Urkunden das gesamte Verhalten der Erklärenden einschließlich aller Nebenumstände, etwaiger Vorbesprechungen und des Zwecks der Erklärung zu berücksichtigen ist (Senatsurteil vom 26. April 1968, V ZR 67/65, WM 1968, 755, 756), daß es auf den Willen und die Vorstellungen der erklärenden Beteiligten ankommt (§ 133 BGB; Senatsurteil vom 28. Juni 1968, V ZR 129/67, WM 1968, 1087).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 67/65
    Auszug aus BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei der Auslegung von Urkunden das gesamte Verhalten der Erklärenden einschließlich aller Nebenumstände, etwaiger Vorbesprechungen und des Zwecks der Erklärung zu berücksichtigen ist (Senatsurteil vom 26. April 1968, V ZR 67/65, WM 1968, 755, 756), daß es auf den Willen und die Vorstellungen der erklärenden Beteiligten ankommt (§ 133 BGB; Senatsurteil vom 28. Juni 1968, V ZR 129/67, WM 1968, 1087).
  • BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68

    Belästigung durch von einer Heizanlage ausgestoßenen Abgasen und Ölgerüchen - …

    Denn was im Falle eines solchen Hinweises die Beklagten laut Behauptung der Revision noch vorgetragen haben würden, wäre nicht geeignet gewesen, ein anderes Ergebnis herbeizuführen: Ihrem alsdann gestellten Antrag auf Zuziehung noch eines weiteren Sachverständigen brauchte das Kammergericht, nachdem es bereits zwei umfangreiche Gutachten zum gleichen Problem eingeholt hatte, nicht mehr stattzugeben (urteil des Senats vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1211); daß es, wenn die Beklagten ihren Vortrag aus den Schriftsätzen vom 25. Juni 1964 (S. 2), 14. Februar 1966 und 27. Dezember 1967 nochmals wiederholt hätten, abweichend entschieden hätte, trifft aus dem Grunde nicht zu, weil das angefochtene Urteil keinen Anhaltspunkt für die Behauptung der Revision bietet, dieser Vortrag sei entgegen § 286 ZPO bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben; letzteres folgt insbesondere nicht daraus, daß das Urteil die Tages- und Jahreszeiten, zu denen die Heizung in Betrieb genommen wird, zwar bei Erörterung des § 1004, nicht aber bei der des § 906 BGB erwähnt hat, da keine Notwendigkeit bestand, eine Erwägung, die ersichtlich für die gesamte Urteilsbegründung gelten sollte, an späterer Stelle zu wiederholen, vielmehr die Entscheidungsgründe im Zusammenhang gelesen werden müssen (Urteil des Senats vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64, S. 9).
  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71

    Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung - …

    Das Senatsurteil vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67 (BB 1969, 1288) betrifft in seinen Beanstandungen nicht den Maßstab, sondern die Voraussetzungen der Neufestsetzung.
  • BGH, 13.02.1970 - V ZR 33/67

    Abschluss zur Erweiterung der Festlegung des Erbbauzinssatzes - Berechnung des …

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats und der im Schrifttum herrschenden Auffassung davon ausgegangen, daß § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVG, wonach der Zins nach Zeit und Höhe für die ganze Erbbauzeit im voraus feststehen muß, der Wirksamkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen über eine Anpassung des Erbbauzinses an geänderte Verhältnisse oder über eine Neufestsetzung nicht entgegensteht (vgl. u.a. BGHZ 22, 220; Senatsurteile vom 18. Oktober 1968 - V ZR 93/65, WM 1969, 62, 63 f mit weiteren Nachweisen, und vom 4. Juli 1969 - V ZR 188/67, WM 1969, 1209;… ferner Ripfel a.a.O. S 458 und Hönn, NJW 1968, 827 ff).
  • BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71

    Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge - …

    Mit dem Gutachten der Universitäts-Nervenklinik Köln vom 27. April 1964 hat der Tatrichter sich auseinandergesetzt; daß ihm, um daraus sowie aus der späteren Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen zu können, die nötigen Kenntnisse gefehlt hätten und er deshalb ein weiteres Sachverständigengutachten hätte einholen müssen, kann der Revision unter den hier vorliegenden Umständen nicht zugegeben werden (BGH Urteile vom 30. Mai 1969, VI ZR 201/68, NJW 1969, 1898, 1899, vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1210 f, und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, S. 14).
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