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| BGH, 09.12.1983 - V ZR 188/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Positive Verletzung des Vertrags über Übereignung eines Hausgrundstücks durch unvollständige Leistung der im Gegenzug geschuldeten Verpflegung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71
Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - V ZR 188/82
Denn wenn im Fall einer auf Lebenszeit geschuldeten Verköstigung (und auch Pflege) die auf einen bestimmten Zeitraum - etwa von einem Tag, jedenfalls aber von mehreren Tagen - entfallenden Einzelleistungen nicht erbracht werden, so sind diese Leistungen der Natur der Sache nach nicht mehr nachholbar und daher unmöglich geworden, da eine spätere Leistung den Leistungszweck nicht mehr verwirklichen könnte (…MünchKomm/Emmerich, BGB § 275 Rdn. 39 ff;… Palandt/Heinrichs a.a.O. § 284 Anm. 1 a und § 271 Anm. 2 b;… Staudinger/Löwisch a.a.O. Vorbem. zu §§ 284 bis 292 Rdn. 2; vgl. auch BGHZ 60, 14, 16; RGZ 88, 76, 78; OLG Braunschweig OLGE 22, 202; OLG Stuttgart BB 1977, 118, 119 a.E.). - BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81
Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - V ZR 188/82
Wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1982, V ZR 73/81, WM 1982, 517 = NJW 1982, 1278 ausgesprochen hat, hat bei Fehlen einer anderweitigen vertraglichen Absprache der Käufer eines Grundstücks die nach der Übergabe fällig werdenden Anliegerbeiträge zu tragen (§§ 446, 103 BGB). - BGH, 30.04.1980 - V ZR 7/79
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - V ZR 188/82
Es wird weiter zu überlegen sein, ob ein Rücktritt von dem Vertrag insgesamt gerechtfertigt ist oder ob etwa nur ein Anspruch des Klägers auf Geld in Betracht kommt, der ihn (abgesehen von der weiteren Frage der Kanalanschlußgebühr) instandsetzt, sich die von den Beklagten geschuldeten Leistungen auf Versorgung und Pflege anderweitig zu beschaffen und zu sichern (Senatsurteil vom 30. April 1980, V ZR 7/79, WM 1980, 826). - BGH, 11.02.1955 - V ZR 134/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - V ZR 188/82
Hierbei hat das Berufungsgericht schon von seinem rechtlichen Ausgangspunkt einer positiven Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung her gesehen die Beweislast verkannt, was keiner Rüge der Revision bedurfte (Senatsurteil vom 11. Februar 1955, V ZR 134/54, LM ZPO § 559 Nr. 8;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 282 Anm. IV 3). - RG, 04.02.1916 - II 378/15
Unmöglichkeit der Leistung
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - V ZR 188/82
Denn wenn im Fall einer auf Lebenszeit geschuldeten Verköstigung (und auch Pflege) die auf einen bestimmten Zeitraum - etwa von einem Tag, jedenfalls aber von mehreren Tagen - entfallenden Einzelleistungen nicht erbracht werden, so sind diese Leistungen der Natur der Sache nach nicht mehr nachholbar und daher unmöglich geworden, da eine spätere Leistung den Leistungszweck nicht mehr verwirklichen könnte (…MünchKomm/Emmerich, BGB § 275 Rdn. 39 ff;… Palandt/Heinrichs a.a.O. § 284 Anm. 1 a und § 271 Anm. 2 b;… Staudinger/Löwisch a.a.O. Vorbem. zu §§ 284 bis 292 Rdn. 2; vgl. auch BGHZ 60, 14, 16; RGZ 88, 76, 78; OLG Braunschweig OLGE 22, 202; OLG Stuttgart BB 1977, 118, 119 a.E.).
- BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87
Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten
Zwar habe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Hinweis auf die Senatsurteilev. 29. Januar 1982, V ZR 73/81, NJW 1982, 1278 undv. 9. Dezember 1983, V ZR 188/82, unveröffentlicht) der Käufer eines Grundstücks die nach der Übergabe fällig werdenden Anliegerbeiträge endgültig zu tragen, wenn die Parteien nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten. - OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 48/01
Vertragliche Übernahme der Erschließungskosten beim Grundstückskauf führt zu …
Allerdings ist die vertragliche Vereinbarung nicht ganz eindeutig formuliert (vgl. Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 119 mit Hinweis auf das Urteil des BGH vom 9. Dezember 1983 - V ZR 188/82 - nicht veröffentlicht).
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