Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BGH, 27.02.1951 - I ZR 51/50
Störungen in der Ausübung eines Gewerbebetriebes - Verstoß gegen die Grundsätze …
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Daß § 287 ZPO nicht nur für die Höhe des Schadens selbst gilt, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhanges, ist seit jeher einhellige Meinung, die insbesondere das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (z.B. RGZ 98, 58; 155, 37;… vgl. auch Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 287 Anm. I 2 c mit weiteren Nachweisen) und der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (NJW 1951, 405; 1958, 1579).Wenn das Berufungsgericht diese Frage nur unter dem Gesichtspunkt geprüft hat, ob die Beklagten eine solche Ursächlichkeit nachgewiesen hätten, so geht daraus hervor, daß es sich der ihm durch § 287 ZPO gegebenen freien Stellung infolge Rechtsirrtums nicht bewußt gewesen ist; denn auf die Frage der Beweislast kommt es hierbei nicht an (RGZ 151, 279, 284; 155, 37, 39; BGH NJW 1951, 405).
- RG, 26.04.1937 - VI 395/36
1. Fällt die Beurteilung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Daß § 287 ZPO nicht nur für die Höhe des Schadens selbst gilt, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhanges, ist seit jeher einhellige Meinung, die insbesondere das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (z.B. RGZ 98, 58; 155, 37;… vgl. auch Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 287 Anm. I 2 c mit weiteren Nachweisen) und der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (NJW 1951, 405; 1958, 1579).Wenn das Berufungsgericht diese Frage nur unter dem Gesichtspunkt geprüft hat, ob die Beklagten eine solche Ursächlichkeit nachgewiesen hätten, so geht daraus hervor, daß es sich der ihm durch § 287 ZPO gegebenen freien Stellung infolge Rechtsirrtums nicht bewußt gewesen ist; denn auf die Frage der Beweislast kommt es hierbei nicht an (RGZ 151, 279, 284; 155, 37, 39; BGH NJW 1951, 405).
- BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51
Öffentlichrechtliche Verwahrung
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Für eine Anwendung des § 286 ZPO ist, wie der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1951 (BGHZ 4, 192, 196).
- BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56
Rechtsstellung des Scheinvaters
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Für die neue mündliche Verhandlung sei - da die Revision auch die Nichtberücksichtigung des Antrages der Beklagten auf mündliche Anhörung des Sachverständigen Boediker (S. 8 ihres Schriftsatzes vom 16. September 1957) gerügt hat - darauf hingewiesen, daß die Parteien gegebenenfalls ein Recht darauf haben, an einen Sachverständigen, dessen persönliches Erscheinen nach § 411 Abs. 3 ZPO angeordnet werden kann, Fragen zu richten (BGHZ 6, 398; 24, 9, 14; Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56, S. 14 f;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. § 411 Anm. 4). - BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52
Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Für die neue mündliche Verhandlung sei - da die Revision auch die Nichtberücksichtigung des Antrages der Beklagten auf mündliche Anhörung des Sachverständigen Boediker (S. 8 ihres Schriftsatzes vom 16. September 1957) gerügt hat - darauf hingewiesen, daß die Parteien gegebenenfalls ein Recht darauf haben, an einen Sachverständigen, dessen persönliches Erscheinen nach § 411 Abs. 3 ZPO angeordnet werden kann, Fragen zu richten (BGHZ 6, 398; 24, 9, 14; Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56, S. 14 f;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. § 411 Anm. 4). - BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Für die neue mündliche Verhandlung sei - da die Revision auch die Nichtberücksichtigung des Antrages der Beklagten auf mündliche Anhörung des Sachverständigen Boediker (S. 8 ihres Schriftsatzes vom 16. September 1957) gerügt hat - darauf hingewiesen, daß die Parteien gegebenenfalls ein Recht darauf haben, an einen Sachverständigen, dessen persönliches Erscheinen nach § 411 Abs. 3 ZPO angeordnet werden kann, Fragen zu richten (BGHZ 6, 398; 24, 9, 14; Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56, S. 14 f;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. § 411 Anm. 4). - BGH, 10.06.1958 - VI ZR 120/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Daß § 287 ZPO nicht nur für die Höhe des Schadens selbst gilt, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhanges, ist seit jeher einhellige Meinung, die insbesondere das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (z.B. RGZ 98, 58; 155, 37;… vgl. auch Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 287 Anm. I 2 c mit weiteren Nachweisen) und der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (NJW 1951, 405; 1958, 1579). - RG, 19.01.1920 - VI 390/14
Jagdunfall; Zu § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Daß § 287 ZPO nicht nur für die Höhe des Schadens selbst gilt, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhanges, ist seit jeher einhellige Meinung, die insbesondere das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (z.B. RGZ 98, 58; 155, 37;… vgl. auch Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 287 Anm. I 2 c mit weiteren Nachweisen) und der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (NJW 1951, 405; 1958, 1579). - RG, 08.01.1934 - VI 274/33
1. Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs aus der Vollziehung eines …
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Sollte im übrigen die Verhandlung zur Bejahung eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Verhalten der Klägerin und dem eingetretenen Schaden führen, so könnte unter Umständen auch die Frage etwaigen mitwirkenden Verschuldens der Beklagten nach § 254 BGB eine Rolle spielen (RGZ 143, 118, 122 f); es erscheint nämlich nicht ausgeschlossen, daß die nach bisherigem guten Einvernehmen der Parteien (BU S. 4) im Januar 1955 anscheinend plötzlich eingetretene Trübung des beiderseitigen Verhältnisses und das Mißtrauen der Klägerin, das sie dann zu überstürzten Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen veranlaßt haben, mag, auf das in schroffem Ton gehaltene Schreiben des Erstbeklagten vom 10. Januar 1955 (Bl. 6 d.A. 11 G 3/55) zurückzuführen ist, worin er sie unter Androhung gerichtlichen Zwanges und weiterer Nachteile ("nicht unerhebliche Kosten") zur umgehenden Löschung der Restkaufpreishypothek aufforderte. - RG, 22.05.1936 - VI 69/36
1. Kann eine Endtagsfrist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr verlängert …
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Wenn das Berufungsgericht diese Frage nur unter dem Gesichtspunkt geprüft hat, ob die Beklagten eine solche Ursächlichkeit nachgewiesen hätten, so geht daraus hervor, daß es sich der ihm durch § 287 ZPO gegebenen freien Stellung infolge Rechtsirrtums nicht bewußt gewesen ist; denn auf die Frage der Beweislast kommt es hierbei nicht an (RGZ 151, 279, 284; 155, 37, 39; BGH NJW 1951, 405). - RG, 02.03.1922 - VI 635/21
Verzicht auf Berufung
- RG, 27.04.1937 - VII 333/36
Inwieweit unterliegt die Auslegung eines Prozeßvergleichs durch das …
- RG, 24.10.1931 - IX 228/31
Über Wirkung und Bedeutung einer teilweisen Zurücknahme der Berufung.
- RG, 07.03.1932 - VIII 663/31
Bedarf es, wenn Widerruf eines Prozeßvergleichs durch einfache Anzeige zu den …
- RG, 22.04.1932 - VII 321/31
Liegt ein Verstoß gegen § 565 Abs. 2 ZPO. vor, wenn sich das Berufungsgericht bei …
- BGH, 12.11.1958 - V ZR 100/57
Rechtsmittel
Im Bereich dieser Bestimmung bildet sich der Tatrichter allerdings seine Überzeugung nach freiem Ermessen ohne Bindung an Baweisanträge (§ 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und anerkanntermaßen auch ohne Bindung an die Beweislast (BGH LM Nr. 3 zu § 287 ZPO), unter § 287 ZPO fällt nach ständiger Rechtsprechung auch die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen schadenstiftendem Ereignis ("konkretem Haftungsgrund") und Schaden (…BGH a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1958, V ZR 19/58). - BGH, 22.03.1961 - V ZR 33/59
Rechtsmittel
Allerdings gilt der § 287 ZPO - wonach das Gericht darüber, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er sich beläuft, unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden hat, ohne dabei an Beweisanträge oder an die Beweislast gebunden zu sein (BGH LM ZPO § 287 Nr. 3) - laut einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur für die Höhe des Schadens selbst, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhanges (…BGH a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1958, V ZR 19/58, S. 19, mit w. Nachw.). - BGH, 12.06.1963 - V ZR 148/61
Rechtsmittel
Zwar gilt die Vorschrift des § 287 ZPO - die dem Geschädigten den Nachweis seines Schadens erleichtern soll, indem sie an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Richters setzt - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur für die Höhe des Schadens, sondern auch für den ursächlichen Zusammenhang (BGH Urteil vom 1. März 1951, III ZR 9/50, LM ZPO § 28, Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1958, V ZR 19/58, S. 199 m. Nachw.). - BGH, 06.07.1962 - V ZR 68/61
Rechtsmittel
Ob die Darlegungen des Beklagten im Schriftsatz vom 20. Dezember 1960 (S. 3 unten), wie die Revision geltend macht, einen "eindeutigen Verzicht" auf das Recht der Anschlußberufung enthielten, kann der Senat, da sie als Prozeßerklärungen der freien Auslegung in der Revisionsinstanz unterliegen, selbständig prüfen (RGZ 101, 133, 136; 134, 130, 132; 135, 338; 136, 206; RG HRR 1935 Nr. 817; BGH Urteile vom 18. Dezember 1956, VIII ZR 26/56, LM BGB § 419 Nr. 8, und vom 5. November 1958, V ZR 19/58 S. 13). - BGH, 11.11.1959 - V ZR 25/59
Rechtsmittel
Es kann (mit den Senatsurteilen V ZR 19/58 vom 5. November 1958 S. 9 und V ZR 40/57 vom 18. November 1958 S. 19) dahingestellt bleiben, ob die inhaltliche Auslegung des Prozeßvergleichs im Hinblick auf seine rechtliche Doppelnatur vom Revisionsgericht unbeschränkt nachgeprüft werden kann ober (mit RGZ 154, 319 und dem insoweit in BGHZ 28, 171 nicht abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1958 VII ZR 198/57 S. 12 ff.) nur darauf, ob gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind.
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