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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.07.2021 | BGH, 11.12.2021

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54187
BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54187)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54187)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54187)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage; Kostentragungspflicht für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage; Kostentragungspflicht für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage

  • IWW

    § 21 Abs. 1 WEG, § 48 Abs. 5 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    Bildung von Untergemeinschaften; Tiefgarage als Fundament des Wohngebäudes; Auslegung einer Kostentragungsregel

  • Wolters Kluwer

    Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage seitens der Stellplatzeigentümer; Möglichkeit der Bildung von verselbständigten Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die Tiefgarage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2
    Zulässige Kostentragung der Sanierung der Tiefgarage nur durch Mitglieder der für diese gemäß Gemeinschaftsordnung gebildeten Sondernutzungsgemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2
    Kostentragung bei Bildung von Untergemeinschaften für Wohngebäude und Tiefgarage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    A) In der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient. b) Sieht die ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage seitens der Stellplatzeigentümer; Möglichkeit der Bildung von verselbständigten Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss Untergemeinschaft für Tiefgarage Sanierungskosten allein tragen?

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentum - und die Untergemeinschaften für die Tiefgarage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Untergemeinschaft "Tiefgarage" in der WEG - Untergemeinschaft "Tiefgarage" in der WEG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenübernahme von Teileigentümern einer Tiefgarage für Sanierungskosten bei enstprechender Regelung der selbständigen Verwaltung der Untergemeinschaften in Gemeinschaftsordnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sanierungskosten für eine Tiefgarage in einer WEG-Anlage. Wer zahlt ?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrhausanlage: Wer trägt die Kosten für die Reparatur einer Tiefgarage? (IMR 2022, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1688
  • MDR 2022, 299
  • DNotZ 2022, 211
  • NZBau 2022, 153
  • NZM 2022, 214
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind sie regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie alle Balkonteile, also auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile von Balkonen und Terrassen erfassen; dass eine Sanierung von Balkonen auch dem gesamten Gebäude zugutekommt, indem etwa der Eintritt von Feuchtigkeit verhindert wird, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 15 f.).

    Rn. 26 aa) Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 16;… Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12 mwN).

    Andernfalls müsste sich ein Stellplatzeigentümer ohne Wohnung (wie der Kläger) auch an den Kosten einer Dachsanierung der Wohngebäude beteiligen; umgekehrt müsste ein Wohnungseigentümer ohne Stellplatz die Kosten der Tiefgarage anteilig tragen, obwohl er keinen Vorteil aus ihr zieht und die Kosten bei einer Bauweise ohne Tiefgarage nicht angefallen wären (vgl. zu diesem Aspekt für Balkonklauseln Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 13).

  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Die Bestimmung in § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG aF (nunmehr § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG), nach der die Wohnungseigentümer auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen können, ermöglicht es aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12).

    Schon das spricht dafür, dass die Untergemeinschaften die Kosten für sämtliche Maßnahmen an "ihrem" jeweiligen Baukörper zu tragen haben; denn die vorgeschriebene eigenständige Verwaltung ist nur dann zulässig, wenn die Mitglieder der Untergemeinschaft für die Kosten der von ihnen beschlossenen Maßnahmen allein aufkommen (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 27).

    Rn. 26 aa) Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (vgl. Senat…, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 16; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12 mwN).

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Der Beschluss zu TOP 3 über die Sanierung der Tiefgarage mit einem Kostenvolumen von rund 5 Mio. EUR ist nicht angefochten worden; eine solche isolierte Anfechtung eines Beschlusses über die Finanzierung einer Maßnahme ist zulässig (näher LG München I, ZWE 2019, 495 Rn. 4 ff.).

    Selbst wenn die Gesamtgemeinschaft ausnahmsweise befugt sein sollte, über die Sanierung zu entscheiden (vgl. hierzu LG München I, ZWE 2019, 495 Rn. 20 ff.), änderte dies aus den oben genannten Gründen nichts an der vorgegebenen Kostentrennung (insoweit aA LG München I, ZWE 2019, 495 Rn. 26 ff.).

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 199/19, NZM 2020, 715 Rn. 6 mwN).

    Eine solche Vorgabe ist im Zweifel umfassend gemeint (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 199/19, NZM 2020, 715 Rn. 10).

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Dies ist zulässig, wenn die Baukörper in der Weise getrennt sind, dass eine eindeutige Kostenzuordnung möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NZM 2015, 544 Rn. 16, 22).

    Die Bildung von buchungstechnisch getrennten Rücklagen kann in der Gemeinschaftsordnung ohne weiteres vorgegeben werden (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NZM 2015, 544 Rn. 22).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Mit seinem Einwand, die anteiligen Sanierungskosten überstiegen den Wert seines Stellplatzes, kann der Kläger schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er den zu TOP 3 gefassten Sanierungsbeschluss nicht angefochten hat und die Kosten nach der Gemeinschaftsordnung von den Stellplatzeigentümern zu tragen sind; ohnehin ist eine individuelle "Opfergrenze" jedenfalls bei dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten nicht anzuerkennen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind sie regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie alle Balkonteile, also auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile von Balkonen und Terrassen erfassen; dass eine Sanierung von Balkonen auch dem gesamten Gebäude zugutekommt, indem etwa der Eintritt von Feuchtigkeit verhindert wird, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 15 f.).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.;… Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20

    Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche …

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Da Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder errichtet worden sind, lag es in der Kompetenz der für die Tiefgarage gebildeten Untergemeinschaft, einen Beschluss über die Erhöhung ihrer Instandhaltungsrücklage durch Erhebung einer Sonderumlage zu fassen (vgl. zu der auf die Finanzierung bezogenen Beschlusskompetenz einer Untergemeinschaft Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - V ZR 163/20, NJW 2021, 3057 Rn. 16).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem …

  • BGH, 14.02.2025 - V ZR 236/23

    Änderung des Schlüssels für die Kostenverteilung und die Zuführung zu der …

    Nach objektiver und nächstliegender Auslegung (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 139/23, NZM 2024, 760 Rn. 13 mwN) enthält die Gemeinschaftsordnung eine umfassende objektbezogene Kostentrennung (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 19 u. 26), die auch die bei der Sanierung der Abdichtung des Daches oberhalb der Tiefgarage entstehenden Kosten umfasst.

    Das ist bei einer - wie hier - vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung aber deshalb anders geregelt, weil die Kosten für den Erhalt dieser Teile in der Regel bei einer Bauweise ohne Tiefgarage nicht angefallen wären (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 25 ff.; zu entsprechenden Überlegungen bei Balkonklauseln vgl. Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 13); auch insoweit ist daher in typisierender Betrachtung davon auszugehen, dass die vereinbarte Kostentrennung für die konkrete Anlage grundsätzlich angemessen ist.

  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23

    Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …

    Diese Auslegung der Gemeinschaftsordnung, die vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 11 mwN), ist, wie die Revision zu Recht geltend macht, unzutreffend.

    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24

    Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung …

    Vor allem muss die Gesamtgemeinschaft die Erhaltung insbesondere solcher Gebäudeteile sicherstellen können, die - etwa in einer Tiefgarage - der Statik der Gesamtanlage dienen (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 27).
  • BGH, 23.05.2025 - V ZR 36/24

    Pflicht zur Instandhaltung umfasst auch die Beseitigung anfänglicher Mängel

    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, NZM 2022, 214 Rn. 11 mwN).

    Ebenso, wie es dem Sinn der Kostentrennung bei sog. Balkonklauseln (vgl. hierzu Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9) und bei getrennten, aber statisch aufeinander aufbauenden Baukörpern widerspräche, wenn im Sanierungsfall zunächst jeweils untersucht werden müsste, ob der zu sanierende Gebäudeteil auch dem übrigen Gemeinschaftseigentum nützt (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, NZM 2022, 214 Rn. 26), widerspräche es dem Sinn einer Kostentrennung für die Instandhaltung und Instandsetzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen Bereich des Sondereigentums, wenn zunächst eine umfangreiche Ursachenermittlung erfolgen müsste.

  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung …

    Rn. 26 (2) Hier erscheint bereits fraglich, ob das Beschwerdegericht den Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts zutreffend bestimmt hat, was in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 Rn. 11).
  • LG München I, 09.01.2025 - 36 S 10132/23

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Rechtsmißbrauch, Streitwertfestsetzung, Grobe …

    Die von der Beklagten für ihre Ansicht herangezogene, zum alten Recht ergangene Entscheidung des BGH vom 12.11.2021, Az. V ZR 204/20, die ebenfalls die Kostenverteilung für Sanierungsmaßnahmen an einer Tiefgarage betraf, die das Fundament der darüber befindlichen Wohnhäuser war, ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

    Ob ein Beschlussmangel vorliegt, richtet sich nach der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, NZM 2022, 214 Rn. 9).
  • LG Berlin II, 10.03.2026 - 56 S 12/25
    Die Bestimmung in § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ermöglicht es, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 13, juris).

    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 199/19 -, Rn. 6, juris; Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 11, juris).

    Rn. 48 (2) Sieht eine Gemeinschaftsordnung - wie hier - vor, dass Untergemeinschaften sich selbständig verwalten, an den Untergemeinschaften die jeweiligen Eigentümer berechtigt und verpflichtet sind, und dass für die Untergemeinschaften jeweils eigene Rücklagen gebildet werden sollen, so entspricht es der nächstliegenden Bedeutung dieser Regelungen, dass allein die Eigentümer der Untergemeinschaft die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen in ihrem Bereich zu tragen haben (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 16, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 06.06.2024 - 13 S 603/23

    Erhaltungs- oder Baumaßnahme?

    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kann ein Beschluss über die Finanzierung einer Maßnahme isoliert angefochten werden (BGH NZM 2022, 214 Rn. 10 unter Bezugnahme auf LG München I ZWE 2019, 495).
  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

    aa) Die Regelung ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass sie auch die den einzelnen Wohnungen zugeordneten Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 24; BGH, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12).
  • LG München I, 15.01.2025 - 1 S 6774/24

    Einräumung eines Sondernutzungsrechts, Eigentümerversammlung, …

  • LG Frankfurt/Main, 21.11.2024 - 13 S 624/23

    Eigentümer muss Sonderumlage zahlen - auch wenn Maßnahme wegfällt!

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2023 - 25 S 83/22
  • LG München I, 20.09.2023 - 1 S 9372/22

    Änderung des Kostenverteilerschlüssels auf das Objektprinzip

  • LG München I, 22.12.2025 - 1 S 4433/24

    Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, Brandschutzkonzept, …

  • AG Rosenheim, 17.05.2024 - 13 C 1645/23

    Änderung der Gemeinschaftsordnung, Änderung der Teilungserklärung, …

  • AG Hamburg-St. Georg, 08.08.2025 - 980a C 11/25

    Sind "Wohnungseigentümer" nur die Wohnungseigentümer oder auch die …

  • AG München, 21.10.2024 - 1291 C 17193/23
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21939
BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,21939)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,21939)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18

    Statthaftigkeit einer Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 …

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20
    Da gegen einen solchen Beschluss (nur) die Nichtzulassungsbeschwerde und nicht die Revision statthaft ist, entfaltet die Zulassung der Revision keine Bindungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - IX ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 10 ff.).
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   BGH, 11.12.2021 - V ZR 204/20   

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https://dejure.org/2021,54332
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BGH, Entscheidung vom 11.12.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54332)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54332)
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