Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen eines zugrundeliegenden Scheingeschäfts - Gültigkeit eines Kaufvertrags auf Grund der Grundstückspreisverordnung vom 7. Juli 1942 - Bindung an den Kaufvertrag nach Treu und Glauben trotz Fehlens der vorgeschriebenen Form - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1432
- MDR 1965, 563
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 16.04.1958 - V ZR 161/56
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Nun hat allerdings der erkennende Senat im Urteil vom 16. April 1958 - V ZR 161/56 - NJW 1959, 93 ausgesprochen, daß ein der Preisbehörde noch nicht vorgelegter Vertrag durch die Preisfreigabe - damals handelte es sich um die der hier bedeutsamen entsprechende Preisfreigabeanordnung vom 25. Juni 1948 - voll wirksam geworden sei.Der Senat hat dies damit begründet, daß die Preisbehörde früher einen Dispens von dem Verbot der Preiserhöhung habe erteilen können (NJW 1959, 94 [BGH 16.04.1958 - V ZR 161/56] rechts Spalte) und nicht angenommen werden könne, daß der Gesetzgeber, der eine entscheidende wirtschaftspolitische Kursänderung vorgenommen habe, die vor dem Inkrafttreten der Freigabeanordnung abgeschlossene Verträge habe schlechter stellen wollen, als das für Verträge bisher der Fall gewesen sei, die durch Ausnahmedispens hätten geheilt werden können.
Auf die Bedenken von Bettermann, NJW 1959, 93 gegen das Urteil vom 16. April 1948 braucht nicht eingegangen zu werden, da er eine Heilung ohne erteilten Dispens durch die Preisfreigabe überhaupt ablehnt, also auch von seinem Standpunkt aus der Widerklage auf Auflassung kein Erfolg beschieden sein könnte.
- BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51
Entlassung eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Die Beklagten hätten mit ihrer Zahlung gegen den Preisstop, also ein gesetzliches Verbot verstoßen; § 817 Satz 2 BGB, der die Rückforderung einer Leistung, deren Hingabe und Annahme gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ausschließt, gelte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 28. Januar 1952, II ZR 265/51, NJW 1953, 741 ohne Rücksicht darauf, ob die Erfüllung im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoße, für Leistungen, die unter Verstoß gegen den Preisstop bewirkt worden seien.Richtig ist zwar, daß in der Entscheidung BGHZ 8, 348, 373 [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51] der Bundesgerichtshof es abgelehnt hat, § 817 Satz 2 BGB in der Weise einzuschränken, daß die Vorschrift nur angewendet werden konnte, wenn das mit ihr zu gewinnende Ergebnis Treu und Glauben entspreche und nicht seinerseits zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Leistungsempfängers führe, und weiter ausgeführt hat, das Gesetz lasse den Gesichtspunkt der Gerechtigkeit bewußt außer acht und die Rückforderung sei schlechthin ausgeschlossen.
- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51
Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Es steht daher dem Rückforderungsanspruch, der infolge der Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages seine Grundlage jedenfalls in § 812 BGB findet, nichts im Wege (vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1959 - IV ZR 72/51 - LM KWVO § 1 a Nr. 4).
- BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 56/63
Bordellpacht
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Ob an dieser Auffassung des völligen Ausschlusses der Gesichtspunkte von Treu und Glauben festzuhalten ist - einschränkend in jüngster Zeit hinsichtlich des sittenwidrigen Empfangs BGHZ 41, 341 vgl. hierzu Palandt BGB 24. Aufl. § 817 Anm. 3 d - und ob der Umstand, daß die Beklagten nur auf Wunsch und im Interesse der Klägerin es versäumt haben, den Kaufvertrag durch Annahme noch unter der Herrschaft der Grundstückspreisverordnung wirksam zu machen, auch hier außer Betracht bleiben müßte, kann offen bleiben, da ein die Rückforderung ausschließender Verstoß der Beklagten gegen ein gesetzliches Verbot im Sinn des - einschränkend auszulegenden - § 817 Satz 2 BGB zu verneinen ist. - BGH, 30.11.1960 - V ZR 131/59
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Sie war daher auf die Berufung der Beklagten unter entsprechender Aufhebung des Berufungsurteils zur Zahlung von 15.000 DM sowie der Zahlung von 4 % Zinsen seit 18. April 1959 als der üblichen Kapitalnutzung (Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1960, V ZR 131/59, NJW 1961, 452;… Palandt, BGB 24. Aufl. § 818 Anm. 3) zu verurteilen. - BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57
Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Es spiele keine Rolle, ob die 15.000 DM zunächst als Darlehen behandelt worden seien (BGHZ 28, 164). - BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Grundstückspreisverordnung
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Die Revision beruft sich darauf, daß nach der Entscheidung des Senats BGHZ 11, 90, 96 [BGH 20.11.1953 - V ZR 124/52] Zweck der Grundstückspreisverordnung es sei, den Verkäufer (insbesondere durch die Möglichkeit der Rückforderung des Überpreises gemäß § 5 der Verordnung) davon abzuhalten, sich überhaupt auf Grundstücksverkäufe unter Verstoß gegen den Preisstop einzulassen. - BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Die Rechtsprechung des erkennenden Senates hat für den Grundstückskauf als Grundsatz aufgestellt, daß die Nichtanerkennung des mit einem Formmangel behafteten Vertrages zu einem für den Käufer untragbaren, nicht etwa nur zu einem harten Ergebnis führen müsse, wenn ausnahmsweise der Verkäufer an den Vertrag gebunden sein solle (BGH Urteil vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13). - RG, 26.09.1925 - V 570/24
Abgetretener Anspruch auf Auflassung
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Die Form des § 313 BGB wäre, wie die Revision richtig ausführt, RGZ 111, 298, nicht erforderlich gewesen. - BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56
Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Sie weist darauf hin, daß es sich hier nicht um die nachträgliche Umwandlung eines unter § 817 Satz 2 BGB fallenden Rückforderungsanspruchs handle, wie in dem vom Berufungsgericht angeführten Fall der Entscheidung BGHZ 28, 64 [BGH 27.06.1958 - I ZR 109/56]. - RG, 26.04.1912 - II 517/11
Ungerechtfertigte Bereicherung
- RG, 01.02.1913 - IV 458/12
Mündelgutsveräußerung; Nichtgenehmigung; Bereicherung
- BGH, 23.09.1983 - V ZR 91/82
Entscheidung über einzelne Posten aus einer Hilfsaufrechnung - Reihenfolge der …
Das trifft zu (vgl. BGH Urteil vom 30. März 1965, V ZR 209/65, NJW 1965, 1432; OLG Celle NdsRpfleger 1962, 175, 176). - KG, 22.04.2024 - 2 U 16/22
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für den Arzneimittelgroßhandel ist Verbotsgesetz …
Wenn die Rückgewähr von Leistungen begehrt wird, die an sich nicht zu beanstanden sind, greift § 817 S. 2 BGB auch dann nicht ein, wenn die Leistung in ein gesetzeswidriges Gesamtverhalten eingebettet gewesen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 1979 - VII ZR 337/78, BGHZ 75, 299 Rn. 24 nach juris; BGH, Urteil vom 30. März 1965 - V ZR 209/62 -, Rn. 32 nach juris; RG, Urteil vom 14. Januar 1908 - III 262/07, RGZ 67, 321 (325);… MüKo-BGB/Schwab, 9. Aufl. 2024, § 817 Rn. 46, sog. Unmittelbarkeitsprinzip). - BGH, 02.02.1983 - VIII ZR 310/81 Ob, wie die Revision unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1965 - V ZR 209/62 (= WM 1965, 586, 589) meint, bei solcher Fallgestaltung § 817 Satz 2 BGB nicht anwendbar sei, weil der Beklagte lediglich eine Zahlung auf einen erst abzuschließenden Kaufvertrag geleistet, nicht aber verbotswidrig den Kaufpreisanspruch eines abgeschlossenen Vertrages erfüllt habe, kann dahingestellt bleiben.
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