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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,36510
BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24 (https://dejure.org/2025,36510)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2025 - V ZR 211/24 (https://dejure.org/2025,36510)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2025 - V ZR 211/24 (https://dejure.org/2025,36510)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2024 - V ZR 96/23

    Bemessen des Streitwerts und der Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks; …

    Auszug aus BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24
    Rn. 8 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZR 96/23, juris Rn. 9;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10 - jeweils mwN).

    Denn in diesem Fall dient die Gegenvorstellung ersichtlich allein dazu, der unterlegenen Partei die Nichtzulassungsbeschwerde zu eröffnen, die nach ihren bisherigen Angaben zu dem Wert der eigenen Klage nicht statthaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZR 96/23, juris Rn. 10;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 11).

  • BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20

    Geltendmachung des Anspruchs einer Grundstückseigentümerin auf Unterlassung ohne …

    Auszug aus BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24
    Rn. 8 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZR 96/23, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10 - jeweils mwN).

    Denn in diesem Fall dient die Gegenvorstellung ersichtlich allein dazu, der unterlegenen Partei die Nichtzulassungsbeschwerde zu eröffnen, die nach ihren bisherigen Angaben zu dem Wert der eigenen Klage nicht statthaft ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZR 96/23, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 11).

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten …

    Auszug aus BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24
    Andernfalls werden sie nicht Gegenstand der Entscheidung; ihr Wert ist bei der Bestimmung des Beschwerdegegenstandes außer Betracht zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 f.).
  • BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20

    Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24
    Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25

    Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer - wie hier - nach der Wertsteigerung, die ein Grundstück durch ein Recht zur Nutzung des Nachbargrundstücks erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. zur Dienstbarkeit Senat…, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, MDR 2023, 857 Rn. 6; Beschluss vom 6. November 2025 - V ZR 211/24, juris Rn. 9, jeweils mwN).
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