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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4890
BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54 (https://dejure.org/1956,4890)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1956 - V ZR 228/54 (https://dejure.org/1956,4890)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1956 - V ZR 228/54 (https://dejure.org/1956,4890)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • RG, 24.11.1917 - V 196/17

    Wirkung der fiduziarischen Abtretung einer Hypothek oder Grundschuld

    Auszug aus BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54
    Ob das, was das Berufungsgericht über die Notwendigkeit einer Forderungsauswechslung ausgeführt hat, den auf die § § 1180, 1192 BGB gestützten Angriffen der Revision standhält, kann dahingestellt bleiben (vgl. in diesem Zusammenhang auch RGZ 91, 218 [224 f]).
  • RG, 26.02.1935 - III 174/34

    1. Liegt der Polizei eine Amtspflicht, gegen Rechtsbrecher (Sachbeschädiger) …

    Auszug aus BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54
    Solange Art und Umfang dieses Verschuldens nicht bei beiden Teilen einwandfrei feststeht, kann auch noch nicht abgewogen werden, "inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist"; man kann nicht - wie das Reichsgericht es ausgedruckt hat - "Gewisses mit Unbekanntem vergleichen" (JW 1931, 1959; vgl. ferner RGZ 131, 119 [125]; 147, 144 [148];… Palandt 15. Aufl. § 254 Anm. 3;… Geigel Haftpflichtprozeß 7. Aufl. S 101).
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 314/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf § 346 HGB die Verletzung eines Handelsbrauchs rügt, übersieht sie, daß die Klägerin, wenn sie sich auf einen solchen Brauch berufen wollte, sein Bestehen bereits in der Tatsacheninstanz hätte behaupten und beweisen müssen (Urteil des BGH vom 28. Mai 1956, II ZR 314/55).
  • RG, 05.01.1931 - VI 455/30

    Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein …

    Auszug aus BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54
    Solange Art und Umfang dieses Verschuldens nicht bei beiden Teilen einwandfrei feststeht, kann auch noch nicht abgewogen werden, "inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist"; man kann nicht - wie das Reichsgericht es ausgedruckt hat - "Gewisses mit Unbekanntem vergleichen" (JW 1931, 1959; vgl. ferner RGZ 131, 119 [125]; 147, 144 [148];… Palandt 15. Aufl. § 254 Anm. 3;… Geigel Haftpflichtprozeß 7. Aufl. S 101).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 256/86

    Vorliegen einer Garantie des rechtlichen Bestands einer Globalaktie - Auslegung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Vertragspartner bei sich anbahnenden Vertragsverhandlungen verpflichtet, alle Tatsachen zu offenbaren, die zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet sind und daher - für den einen Teil erkennbar - für den Willensentschluß des anderen von wesentlicher Bedeutung sein können (…vgl. Sen. Urt. v. 17. März 1954 - II ZR 248/53, LM BGB § 276 (FB) Nr. 1; v. 20. März 1978 - II ZR 159/76, WM 1978, 873, 874; BGHZ 60, 221, 224; BGH, Urt. v. 4. Juli 1956 - V ZR 228/54, WM 1956, 1326, 1329; v. 27. Februar 1974 - V ZR 85/72, WM 1974, 512, 514; v. 23. Oktober 1975 - III ZR 95/73, WM 1976, 50; v. 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83, WM 1985, 463, 465).
  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 107/57

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision dem Berufungsgericht unter Hinweis auf §§ 133, 157 BGB Nichtberücksichtigung einer Verkehrssitte zum Vorwurf macht, wonach in der wohnungswirtschaftlichen Praxis bei weitgehenden Wohnungsbindungen Art und Dauer dieser Bindung genau festgelegt zu werden pflegten - einer Praxis, über die nach ihrer Behauptung der Beklagte bei entsprechender Befragung gemäß § 139 ZPO Einzelheiten vorgetragen und unter Beweis gestellt hätte -, kann dahingestellt bleiben, ob hinsichtlich der Verkehrssitte nicht derselbe Grundsatz wie für Handelsbräuche gilt, daß nämlich diejenige Partei, die sich auf sie berufen will, ihr Bestehen bereits in der Tatsacheninstanz behaupten und beweisen müßte (BGH LM HGB § 346 (F) Nr. 1; Urteil des Senats vom 4. Juli 1956, V ZR 228/54 S. 19 und 24).
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