Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1968 - V ZR 229/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Nachbargrundstücks durch Abgraben eines Hangs an der gemeinsamen Grenze - Anspruch auf Kostenerstattung für das Absprießen einer alten Stützmauer und den Bau einer neuen - Bedeutsamkeit eines nachbarlichen Einverständnisses - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1327
- MDR 1968, 651
- DB 1968, 1024
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.11.1921 - V 151/21
Eigentumsfreiheitsklage
Auszug aus BGH, 03.05.1968 - V ZR 229/64
Sie stellte einen durch den seitherigen Eigentümerwechsel unbeeinflußten Dauerzustand dar, der auch noch zu der Zeit bestand, als das Grundstück in die Hände der Beklagten übergegangen war, und verpflichtete diese in gleicher Weise, wie eine solche Pflicht bereits ihren Rechtsvorgängern abgelegen hatte, gemäß §§ 1004, 909 BGB zur Beseitigung der das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Gefahrenlage (RGZ 103, 174; Oberlandesgerichte Zweibrücken, SeuffArch 64 Nr. 32, und Colmar, OLG 18, 129;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 20 I 5, S. 365;… Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 909 Anm. 31 und 34;… BGB RGRK 11. Aufl. § 909 Anm. 3).
- OLG Karlsruhe, 11.08.2022 - 12 U 364/21
Nachbarrechtliche Ansprüche beim Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von …
Allerdings darf in der Errichtung des neuen Bauwerks keine ganz ungewöhnliche, den Rahmen bestimmungsmäßiger Inanspruchnahme offensichtlich überschreitende Ausnutzung des Grundes und Bodens liegen (BGH, Urteil vom 03.05.1968 - V ZR 229/64, juris Rn. 19; vgl. auch BGH…, Urteil vom 25.10.1974 - V ZR 47/70, juris Rn. 8;… Brückner, in: Münchener Kommentar-BGB, 8. Aufl. 2020, § 909 Rn. 24). - OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 4 U 479/10
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch: Verteilung der Darlegungs- und …
Hierbei gewährt § 1004 Abs. 1 BGB nach erfolgter Vertiefung dem Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks gegen den jeweiligen Eigentümer des vertieften Grundstücks einen auf Wiederherstellung der Festigkeit des Nachbargrundstücks gerichteten Beseitigungsanspruch: Da der aktuelle Eigentümer mit seinem Untätigbleiben den gefährlichen Zustand aufrechterhält und er hierdurch von neuem gegen das Verbot des § 909 BGB verstößt, reicht es für die Anerkennung des Beseitigungsanspruchs aus, wenn der Rechtsvorgänger des derzeitigen Eigentümers die Vertiefung vornahm (st. Rspr. seit RGZ 103, 174; vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1968 - V ZR 229/64; NJW 1968, 1327, 1328;… Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, § 909 Rdnr. 42;… Lemke, aaO, Rdnr. 28;… MünchKomm(BGB)/Säcker, 5. Aufl., § 909 Rdnr. 20;… Soergel/Baur, BGB, 13. Aufl., § 909 Rdnr. 7). - BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87
Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses
Dementsprechend wird der Grundstückseigentümer auch dann als Störer angesehen, wenn der Beeinträchtigungszustand von seinem Rechtsvorgänger herbeigeführt wurde (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofes vom 17. September 1954, V ZR 35/54, LM BGB § 1004 Nr. 14; 22. März 1966, V ZR 126/63, WM 1963, 643, 645; 3. Mai 1968, V ZR 229/64, LM § 909 BGB Nr. 15;… Staudinger/Gursky, BGB 12. Aufl. § 1004 Rdn. 74, 92;… BGB-RGRK/Pikart, 12. Aufl. § 1004 Rdn. 78;… Palandt/Bassenge, BGB 48. Aufl. § 1004 Anm. 4 b und e).
- BGH, 25.05.1984 - V ZR 199/82
Vertiefung durch den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks
- BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94
Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag
Auch für diesen Zustand haftet der Rechtsnachfolger uneingeschränkt (vgl. Senatsurt. v. 3. Mai 1968, V ZR 229/64, WM 1968, 750, 751), ohne daß es darauf ankäme, welchen eigenen Beitrag er hierzu geleistet hat und ob er diesen störenden Zustand kannte. - OLG Stuttgart, 06.12.2016 - 12 U 106/16
Vorbeugender Unterlassungsanspruch: Mögliche Beeinträchtigungen des klägerischen …
Rn. 47 (2) Soweit der Beklagte meint, aus der Entscheidung BGH NJW 1968, 1327 ergebe sich, dass seine Störereigenschaft nicht begründet sei, weil die nunmehr auf dem Grundstück der Klägerin verlaufende Straße ein Bauwerk darstelle, mit deren Errichtung nach den gesamten Umständen, insbesondere den örtlichen Verhältnissen, vernünftigerweise nicht zu rechnen gewesen sei (BGH NJW 1968, 1327 juris-Rn. 19), kann dem nicht gefolgt werden.In diesem Fall ist durch den die Vertiefung ausführenden Nachbarn zugleich die Möglichkeit einer künftigen Bebauung, die über den bisherigen Umfang hinausgeht, in Rechnung zu stellen (vgl. BGH NJW 1968, 1327 juris-Rn. 19).
Der Bundesgerichtshof führt in dem von Beklagtenseite zitierten Urteil (BGH NJW 1968, 1327 juris-Rn. 9) gerade aus, dass auch für den Fall, dass längere Zeit die mangelhafte Beschaffenheit der dortigen Stützmauer verborgen geblieben sei, diese jedenfalls durch das Abreißen eines angebauten Hinterhauses offenbar geworden sei und die Beklagten nunmehr, wenn sie nichts unternahmen, um das Nachbargrundstück vor den nachteiligen Folgen der Bodenvertiefung abzusichern, gegen ihre gesetzliche Verpflichtung aus § 909 BGB verstießen.
- BGH, 19.09.1979 - V ZR 22/78
Kellerabbruch: Grundstücksvertiefung?
1. Aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB), die hier als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1968, V ZR 229/64, LM § 909 BGB Nr. 8 NJW 1968, 1327, 1328), könnte die Klage nur dann Erfolg haben, wenn die Klägerin mit den Unterfangungs arbeiten am Hause des Beklagten eine an sich ihm obliegende Aufgabe wahrgenommen und nicht bloß ihre eigene Rechtspflicht erfüllt hätte.Es war daher allein Sache der Klägerin, bei dem Abbruch des Keller gewölbes ein Abrutschen des Bodens und die sich daraus ergebende Gefährdung für das Haus des Beklagten zu verhindern (vgl. das schon erwähnte Senatsurteil vom 3. Mai 1968 = NJW 1968, 1327, 1328).
- LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
Verantwortlichkeit für Altlasten: Haftung des Grundstückserwerbers für die …
Auch aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 3.5.1968 (juris, Az.: V ZR 229/64) und 21.4.1989 (NJW 1989, 2541) ergibt sich nichts anderes. - OLG Köln, 05.05.1992 - 20 U 243/91
Grundstück Immission Giebel Wiederaufbau Alleineigentümer
Als Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne dieser Bestimmung wäre zwar auch eine von dem Rechtsvorgänger der Beklagten geschaffene fortdauernde Störung zu berücksichtigen; der Rechtsnachfolger wird in einem solchen Falle selbst Störer, wenn er den beeinträchtigenden Zustand bestehen läßt (BGH NJW 1968, 1327, 1328;… Palandt/Bassenge, § 1004 Rdnr. 21). - LG Flensburg, 10.10.2006 - 1 S 46/06
Nachbarrecht: Unterlassung der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch …
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