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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3195
BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62 (https://dejure.org/1965,3195)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1965 - V ZR 230/62 (https://dejure.org/1965,3195)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1965 - V ZR 230/62 (https://dejure.org/1965,3195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) - Annahme einer Überbesetzung eines entscheidenden Senats

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62
    Diese Besetzung entspricht nicht den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 24. März 1964 (NJW 1964, 1020) und 2. Juni 1964 (NJW 1964, 1667) zur Auslegung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aufgestellt hat.
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62
    Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens war dem Berufungsgericht vorzubehalten, während die Gerichtsgebühren und -auslagen des Revisionsverfahrens in vollem Umfang und die des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der durch die Einlegung der Berufung entstandenen gemäß §§ 7, 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 GKG niederzuschlagen waren (BGHZ 27, 163, 170) [BGH 28.04.1958 - III ZR 43/56].
  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62
    Es trifft zu, daß, wie die Revision ausführt, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts Braunschweig für das Jahr 1962 der erste Zivilsenat des Berufungsgerichts im Zeitpunkt der für die Beurteilung maßgebenden letzten mündlichen Verhandlung vom 27. März 1962 (BGHZ 10, 130, 132) [BGH 26.06.1953 - V ZR 185/52], auf die das angefochtene Urteil ergangen ist, mit insgesamt sieben Richtern besetzt war.
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 197/64

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts - Maßgeblichkeit des …

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62
    Die Senate des Bundesgerichtshofs, die bisher eine abweichende Auffassung vertreten haben - es handelt sich um den III., IV. und VII. Zivilsenat sowie den 5. Strafsenat -, haben auf eine in einem anderen Verfahren gemäß § 136 Abs. 1 GVG an nie gerichtete Antrage (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 197/64) erklärt, daß sie der Abweichung von ihren früheren Entscheidungen zustimmen.
  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit …

    Das von ihr angeführte Urteil vom 30. April 1965, V ZR 230/62 bezog sich auf den 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig und hatte die dortige Geschäftsverteilung für das Jahr 1962 zum Gegenstand, während das jetzt angefochtene Berufungsurteil vom 2. Zivilsenat stammt und auf mündliche Verhandlung vom 20. Mai 1965 ergangen ist wenn der Vorsitzende des letztgenannten Senats, wie die Revision geltend macht, damals zugleich den Vorsitz im 3. Zivilsenat führte und außerdem noch ein weiterer Richter beiden Senaten als stellvertretender Vorsitzender und Beisitzer angehörte, ist das solange nicht zu beanstanden, als die Zuständigkeitsgebiete der zwei Senate geschäftsplanmäßig einwandfrei voneinander abgegrenzt sind (Urteil vom 3. Juli 1967, VIII ZR 82/65, S. 5 f); daß es an dieser Voraussetzung hier gefehlt habe, behauptet auch die Revision nicht.
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