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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52918
BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15 (https://dejure.org/2016,52918)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2016 - V ZR 231/15 (https://dejure.org/2016,52918)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - V ZR 231/15 (https://dejure.org/2016,52918)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    NAV § 12 Abs. 1, Abs. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stromversorgung: Umfang der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Duldung der Verlegung von Versorgungsleitungen; Ausschluss der Duldungspflicht nur für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 NAV, § 12 Abs 5 NAV
    Stromversorgung: Umfang der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Duldung der Verlegung von Versorgungsleitungen; Ausschluss der Duldungspflicht nur für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen

  • IWW

    § 12 Abs. 1 NAV, § 12 Abs. 5 NAV, § ... 522 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 559 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 12 Abs. 1 Satz 1 NAV, § 1 Abs. 2 NAV, § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NAV, § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NAV, § 12 NAV, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, § 46 Abs. 1 EnWG, § 45 EnWG

  • Deutsches Notarinstitut

    NAV § 12 Abs. 1 u. 5
    Umfang der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers bei Verlegung von Versorgungsleitungen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Leitungsführung über ein in Anspruch genommenes Grundstück aufgrund der Versorgung Dritter; Erfassung der im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden und dem öffentlichen Verkehr eröffneten Verkehrswege und Verkehrsflächen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Duldungspflicht nach § 12 NAV

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zur Duldungspflicht nach § 12 NAV

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    NAV § 12 Abs. 1, Abs. 5
    Duldung von Stromversorgungskabeln auf Privatgrundstücken, Leitungsduldung, Gestattungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NAV § 12 Abs. 1; NAV § 12 Abs. 5
    Erforderlichkeit einer Leitungsführung über ein in Anspruch genommenes Grundstück aufgrund der Versorgung Dritter; Erfassung der im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden und dem öffentlichen Verkehr eröffneten Verkehrswege und Verkehrsflächen

  • datenbank.nwb.de

    Stromversorgung: Umfang der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Duldung der Verlegung von Versorgungsleitungen; Ausschluss der Duldungspflicht nur für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stromleitungen zur Drittversorgung hat der Grundstückseigentümer zu dulden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Duldung einer Stromleitung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 653
  • MDR 2017, 330
  • DÖV 2017, 476
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09

    Zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von …

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen versorgten Anschlussnehmer stellen innerhalb eines Versorgungsgebiets aus technisch-wirtschaftlichen Gründen eine Solidargemeinschaft dar, die nur durch ein für alle Abnehmer bereit gehaltenes, die Benutzung fremder Grundstücke erforderndes Netz mit Strom versorgt werden kann (BGH, Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 223/09, NJW 2010, 2802 Rn. 11).

    Während der Verordnungsgeber eine Duldungspflicht der betroffenen Kunden und Anschlussnehmer aus der Sozialpflichtigkeit ihrer im Versorgungsgebiet gelegenen Grundstücke hergeleitet hat (BR-Drucks. 76/79, 46), hat er für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen eine solche Duldungspflicht nicht begründen wollen, sondern für deren Inanspruchnahme weiterhin nach der überkommenen Praxis der Gestattungsverträge, wie sie etwa auch in § 8 Abs. 10 BFStrG vorausgesetzt wird, verfahren wollen (BGH, Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 223/09, NJW 2010, 2802 Rn. 18).

    Rn. 15 Demgegenüber liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Verordnungsgeber auch die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten privaten Wegegrundstücke von der Duldungspflicht nach § 12 Abs. 1 NAV ausnehmen und innerhalb der bestehenden Solidargemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 223/09, NJW 2010, 2802 Rn. 11) deren Eigentümern gegenüber den sonstigen Grundstückseigentümern eine privilegierte Stellung zukommen lassen wollte.

  • BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02

    Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Dabei ist der Grund für das Fehlen tatbestandlicher Feststellungen ohne Bedeutung, etwa wenn das Berufungsgericht von einer Sachverhaltsdarstellung deswegen abgesehen hat, weil es die Rechtsmittelbeschwer falsch eingeschätzt hat (vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), wie es sich im vorliegenden Fall verhalten dürfte.

    Unter Zugrundelegung des von der Beklagten in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mitgeteilten Sachverhalts (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208) weist der Senat für das weitere Verfahren auf Folgendes hin:.

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines …

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    In diesen Fällen ist das Berufungsurteil bzw. der Zurückweisungsbeschluss von Amts wegen aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291; BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 370/13, NJW 2015, 1167 Rn. 15).
  • BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07

    Neue Trift

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Da gerade die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes zur Verlegung von Versorgungsleitungen und für die Versorgung von Letztverbrauchern erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KZR 43/07, RdE 2009, 378, 379;… Salje in Bartsch/Röhling/Salje/Scholz, Stromwirtschaft, 2. Aufl., Kap. 58 Rn. 29), hat der Gesetzgeber für die Gemeinden durch den in § 46 Abs. 1 EnWG geregelten Kontrahierungszwang sichergestellt, dass diese ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet durch Vertrag zur Verfügung stellen.
  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 370/13

    Zur Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages …

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    In diesen Fällen ist das Berufungsurteil bzw. der Zurückweisungsbeschluss von Amts wegen aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 370/13, NJW 2015, 1167 Rn. 15).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 373/89

    Pflicht des Anschlußnehmers zur Duldung von Versorgungsleitungen/Leitungsanlagen …

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Das gilt - anders als das Berufungsgericht meint - nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht (BGH, Urteil vom 4. Februar 1976 - VIII ZR 167/74, BGHZ 66, 62, 65; Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 373/89, NJW-RR 1991, 841, 842; vgl. auch BT-Drucks. 76/79, 46).
  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Das gilt - anders als das Berufungsgericht meint - nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht (BGH, Urteil vom 4. Februar 1976 - VIII ZR 167/74, BGHZ 66, 62, 65; Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 373/89, NJW-RR 1991, 841, 842; vgl. auch BT-Drucks. 76/79, 46).
  • BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils …

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Unter Zugrundelegung des von der Beklagten in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mitgeteilten Sachverhalts (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208) weist der Senat für das weitere Verfahren auf Folgendes hin:.
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65

    Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen …

    Auszug aus BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15
    Die Inanspruchnahme von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen für elektrische Leitungen erfolgte auf der Grundlage von Gestattungsverträgen (für die Bundesfernstraßen vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1968 - IV C 100.65, juris Rn. 12).
  • BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer …

    Dabei reicht für die Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bzw. § 522 Abs. 2 Satz 4 ZPO die Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil nebst einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen und der zumindest sinngemäßen Wiedergabe der Berufungsanträge (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, BGHZ 154, 99, 100 f., vom 21. September 2016 - VIII ZR 188/15, NJW 2016, 3787 Rn. 6 und vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653 Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - 5 U 26/18

    Energieversorgung: Pflicht des Eigentümers zur Duldung von Stromleitungen auf …

    Die dem Grundeigentümer dadurch auferlegte allgemeine unentgeltliche Duldungspflicht ist eine Ausprägung der verfassungsrechtlichen Sozialbindung des Eigentums (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00, NZM 2001, 750).

    Die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen versorgten Anschlussnehmer stellen innerhalb eines Versorgungsgebiets aus technisch-wirtschaftlichen Gründen eine Solidargemeinschaft dar, die nur durch ein für alle Abnehmer bereit gehaltenes, die Benutzung fremder Grundstücke erforderndes Netz mit Strom versorgt werden kann (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653; zu § 8 Abs. 1 AVBEltV auch: BGH, Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 223/09, NJW 2010, 2802).

    Das gilt nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653; SaarlOLG, Urteil vom 10. August 2017 - 4 U 43/16; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Februar 1976 - VIII ZR 167/74, BGHZ 66, 62; Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 373/89, NJW-RR 1991, 841).

    Rn. 19 Der Begriff des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" ist weit zu verstehen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653;… Hartmann/Blumenthal-Barby, in: Danner/Theobald, a.a.O., § 12 NAV Rn. 18).

  • BGH, 20.09.2024 - V ZR 123/23

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssache: …

    Eine revisionsrechtliche Prüfung ist nicht möglich, wenn tatbestandliche Darstellungen in dem Berufungsurteil oder in dem Zurückweisungsbeschluss völlig fehlen oder derart widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind, dass sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht mehr zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653 Rn. 4, 5 mwN;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 158/20, Grundeigentum 2021, 644 Rn. 6).
  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei rechtsfehlerhafter …

    Daneben muss ein solcher Beschluss aber zumindest sinngemäß erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 21. September 2016 - VIII ZR 188/15, NJW 2016, 3787 Rn. 6; Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653 Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 158/20

    Wohnungseigentumsverfahren: Aufhebung eines nicht den inhaltlichen Anforderungen …

    In einem solchen Fall liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung des Berufungsurteils zur Folge hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653 Rn. 4 ff.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 jeweils mwN sowie zur Rechtsbeschwerde Senat…, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 2).

    Eine solche kann nicht in dem Eingangssatz "Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen" gesehen werden; denn er besagt nichts darüber, auf welchen tatsächlichen Feststellungen das erstinstanzliche Urteil beruht (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653 Rn. 6).

  • LG Hamburg, 30.07.2019 - 310 O 321/18

    Duldungspflicht von Reihenhauseigentümern hinsichtlich Stromzuleitung

    Letzteres gilt ebenfalls für die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2016 zum Az. V ZR 231/15.
  • VG Ansbach, 20.11.2024 - AN 3 K 23.1752

    Erfolglose Klage der Nachbarin - Notwege- und Notleitungsrecht

    Der Begriff des wirtschaftlichen Zusammenhangs ist weit auszulegen, da alle Anschlussnehmer innerhalb des Netzgebiets eine Solidargemeinschaft bilden, die eine möglichst kostengünstige und effektive Erschließung für alle Begünstigten ermöglichen soll (BGH, U.v. 9.12.2016 - V ZR 231/15 - juris Rn. 9 f. = NJW-RR 2017, 653).
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 20.2195

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 6 …

    Gleiches gilt ggfs. auch für die Versorgung des Vorhabengrundstücks mit Strom, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Frage der Erschließung im engeren Sinn handelt und ob sich eine Besitzberechtigung des Versorgers bzw. eine Duldungspflicht von Leitungen bereits aus § 12 NiederspannungsanschlussVO (NAV) ergibt, wonach Leitungen und Anlagen zu dulden sind, die der Versorgung anderer Anschluss- und Teilnehmer dienen (siehe auch BGH, U.v. 9.12.2016 - V ZR 231/15 - juris).
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 20.2196

    Das Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auch eine Versorgung des Vorhabengrundstücks mit Strom - unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Frage der Erschließung im engeren Sinn handelt - und ob sich eine Besitzberechtigung des Versorgers bzw. eine Duldungspflicht von Leitungen bereits aus § 12 NiederspannungsanschlussVO (NAV) ergeben, wonach Leitungen und Anlagen zu dulden sind, die der Versorgung anderer Anschluss- und Teilnehmer dienen (siehe auch BGH, U.v. 9.12.2016 - V ZR 231/15 - juris), ist über diese L2.strasse möglich.
  • LG Dortmund, 12.11.2025 - 10 O 19/25

    Duldung eines GIttermastes

    Der Bundesgerichtshof führt insoweit mit Urteil vom 09.12.2016, Az.V ZR 231/15 unter Geltung der NAV aus:.
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