Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums - Aufwendungsersatz und Beseitigung sämtlicher behebbarer Bergschäden - Vollständige Entschädigung für alle durch den Bergbaubetrieb hervorgerufenen Schäden - Adäquater Ursachenzusammenhang zwischen Bergbau und ...
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Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und Beseitigung sämtlicher behebbarer Bergschäden; Vollständige Entschädigung für alle durch den Bergbaubetrieb hervorgerufenen Schäden; Adäquater Ursachenzusammenhang zwischen Bergbau und ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 899
- DB 1965, 1325
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- RG, 29.10.1930 - V 240/29
Über Haftung für Bergschaden, wenn neben dem Bergbau ein von keinem Dritten zu …
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Die Revision macht demgegenüber geltend (unter Bezugnahme auf RGZ 130, 161, Reuß/Grotefend/Dapprich, Das Allgemeine Berggesetz 11. Aufl. § 148 Anm. 3, und Miesbach/Engelhardt, Bergrecht 1962 S. 390, 391, 397), der Bergwerkseigentümer hafte auch dann voll für den unter Mitwirkung von Bergbaueinflüssen erwachsenen Schaden, wenn noch weitere, bergbaufremde Umstände für die Schadensentstehung mitursächlich gewesen seien.Das sei nach den Feststellungen im Urteil hier der Fall; der Prozentsatz berbbaufremder Mitverursachung sei hier sogar noch viel geringer als in RGZ 130, 161, wo er immerhin 44 % betragen habe.
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Das Berufungsgericht konnte deshalb ohne Rechtsirrtum davon ausgehen, daß dieser Antrag gegenstandslos geworden sei und nicht wiederholt werde (RG HRR 1931 Nr. 622; BGH NJW 1961, 1458). - BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Ein Schuldner, der sich auf Verjährung beruft, obgleich er durch sein Verhalten, sei es auch unbeabsichtigt, den Gläubiger von einer rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat, verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung regen Treu und Glauben (RGZ 115, 135, 137; BGHZ 9, 1, 5 f [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; Urteil vom 7. August 1959, VIII ZR 113/58, S. 31 m.Nachw.); das gilt insbesondere auch bei Bergschäden, wenn der Schädiger den Geschädigten in den Glauben versetzt hat, im Verhältnis zwischen ihnen werde es immer nur auf die sachlichen Fragen der Schadensverursachung durch den Bergbau sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Wiederherstellung ankommen (RG ZBergR 79, 433).
- BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Macht der Berufungsrichter, wie im vorliegenden Fall, von seiner Befugnis nach § 540 ZPO Gebrauch, so sind die Gründe, aus denen er das Unterbleiben einer Zurückverweisung als sachdienlich ansah, in der Revisionsinstanz daraufhin nachprüfbar, ob er nicht den Begriff der Sachdienlichkeit verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52, LM ZPO § 256 Nr. 16; vgl. auch BGHZ 23, 36, 50 f) [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]. - BGH, 07.08.1959 - VIII ZR 113/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Ein Schuldner, der sich auf Verjährung beruft, obgleich er durch sein Verhalten, sei es auch unbeabsichtigt, den Gläubiger von einer rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat, verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung regen Treu und Glauben (RGZ 115, 135, 137; BGHZ 9, 1, 5 f [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; Urteil vom 7. August 1959, VIII ZR 113/58, S. 31 m.Nachw.); das gilt insbesondere auch bei Bergschäden, wenn der Schädiger den Geschädigten in den Glauben versetzt hat, im Verhältnis zwischen ihnen werde es immer nur auf die sachlichen Fragen der Schadensverursachung durch den Bergbau sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Wiederherstellung ankommen (RG ZBergR 79, 433). - RG, 17.12.1926 - VI 446/26
Arglisteinwand gegen Verjährungseinrede
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Ein Schuldner, der sich auf Verjährung beruft, obgleich er durch sein Verhalten, sei es auch unbeabsichtigt, den Gläubiger von einer rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat, verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung regen Treu und Glauben (RGZ 115, 135, 137; BGHZ 9, 1, 5 f [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; Urteil vom 7. August 1959, VIII ZR 113/58, S. 31 m.Nachw.); das gilt insbesondere auch bei Bergschäden, wenn der Schädiger den Geschädigten in den Glauben versetzt hat, im Verhältnis zwischen ihnen werde es immer nur auf die sachlichen Fragen der Schadensverursachung durch den Bergbau sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Wiederherstellung ankommen (RG ZBergR 79, 433). - RG, 02.01.1912 - II 358/11
1. Ist ein in Kenntnis der Verjährung formlos erklärter Verzicht auf die …
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Durch ihre vorangegangenen Erklärungen ist zwar nichts wie die Kläger meinen (Schriftsatz vom 10. September 1963), eine Verjährungsunterbrechung gemäß § 208 BGB eingetreten, da die Frist des § 151 PrBergG, wie das angefochtene Urteil unterstellt, bei Prozeßbeginn bereits abgelaufen war (RGZ 78, 130, 131). - BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Macht der Berufungsrichter, wie im vorliegenden Fall, von seiner Befugnis nach § 540 ZPO Gebrauch, so sind die Gründe, aus denen er das Unterbleiben einer Zurückverweisung als sachdienlich ansah, in der Revisionsinstanz daraufhin nachprüfbar, ob er nicht den Begriff der Sachdienlichkeit verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52, LM ZPO § 256 Nr. 16; vgl. auch BGHZ 23, 36, 50 f) [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]. - BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Wenn das Oberlandesgericht - das zwecks Ermittlung des Verkehrswertes und des Grades seiner Minderung seit 1919 durch neue Bergschäden u.a. auch die zum Bundesbaugesetz erlassenen Grundsätze in der Verordnung vom 7. August 1961, BGBl I 1183, herangezogen hat (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1964, V ZR 20/62, S. 7) - dabei zu dem Ergebnis gelangt ist, eine Anwendung des sogenannten Ertragswertverfahrens (…§§ 7 ff a.a.O.) sei hier in Ermangelung hinreichender tatsächlicher Anknüpfungspunkte nicht möglich und man müsse deshalb das Sachwertverfahren (§§ 14 ff) anwenden, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. - RG, 26.04.1937 - VI 395/36
1. Fällt die Beurteilung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Da das angefochtene Urteil ohnehin davon ausgeht, daß das landgerichtliche Verfahren wesentliche Mängel im Sinne von § 539 ZPO aufgewiesen habe, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der Ansicht der Revision, der Sachverständigenbeweis sei damals gar nicht auf Antrag der Kläger (§ 403 ZPO), sondern gemäß § 144 ZPO von Amts wegen angeordnet worden und das Landgericht habe daher die Beweisaufnahme nicht von einer Vorschußleistung (§§ 402, 379) abhängig machen dürfen (unter Hinweis auf RGZ 109, 66, 67; 155, 37, 39). - RG, 04.12.1928 - II 226/28
1. Können für die Frage, ob ein Zustellungsmangel durch rechtzeitiges Zugehen des …
- RG, 16.10.1924 - IV 260/24
Sachverständigenbeweis; Armenrecht
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des …
Die von der Wertermittlungsverordnung aufgegriffenen Ermittlungsmethoden sind nach der Wertung des Verordnungsgebers grundsätzlich gleichrangig (…Amtl. Begründung zu § 6 WertV 88, BR-Drucks. 352/88, S. 43; Senatsurt. v. 15. Juni 1965, V ZR 24/63, BB 1965, 890; zum "Vorrang" des Vergleichswertverfahrens aufgrund seiner Plausibilität vgl. BVerwG, Entscheidungssammlung zum Grundstücksmarkt und Grundstückswert, EzGuG, 20.38; zum Vorzug bei der steuerlichen Bewertung BFH EzGuG, 20.99). - OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3262/25
Verjährung, Kaufpreisverrechnung, Gesellschaftsanteilskauf, Anspruchsfälligkeit, …
Aufseiten des Schuldners ist dabei eine besondere Absicht, die Verjährung ungehemmt herbeizuführen, nicht notwendig (BGH…, Urteil vom 14. Februar 1978 - X ZR 19/76 - juris Rn. 53; Urteil vom 15. Juni 1965 - V ZR 24/63 - juris Rn. 27;… Urteil vom 3. Februar 1953 - I ZR 61/52 - juris Rn. 14). - BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63
Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des …
Und beide Beweisbehauptungen zwangen nicht zu dem von der Revision gewünschten Schluß, Vor allem wurden beide Beweisanträge bereits in erster Instanz gestellt, und es ergibt sich weder aus dem Berufungsurteil noch sonstwie, daß sie im Berufungsrechtszug wiederholt worden wären (vgl. BGHZ 35, 103; Senatsurteil vom 15. Juni 1965, V ZR 24/63 S. 46, 17).
- BGH, 28.04.1967 - V ZR 15/66
Vertragliche Vereinbarung über eine Entschädigungspflicht zur Abgeltung eines …
Darauf, daß die Abbaumaßnahmen der Beklagten in den letzten Jahren sich "nicht mehr" schädigend ausgewirkt und insbesondere keinen Einfluß auf die Grundwasserverhältnisse bei der Klägerin mehr ausgeübt haben mögen (Tatbestandsberichtigungsbeschluß des Oberlandesgerichts vom 16. März 1966), käme es also nicht entscheidend an, sofern der heutige niedrige Grundwasserstand sich nach wie vor als eine adäquate Folge auch des ursprünglichen Eingriffs der Beklagten darstellen würde und der spätere Abbau der Rhein-Braun AG nur noch eine zusätzliche Ursache gesetzt haben sollte (vgl. über das Problem der Mitverursachung bei Bergschäden das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1965, V ZR 24/63, S. 18 ff). - BGH, 02.12.1966 - V ZR 263/62
Eintragung einer Eigentümergrundschuld - Einlösung eines Wechsels - …
Den Vortrag in der Klageschrift, die Beklagte habe der Kommanditgesellschaft zu Unrecht Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Telefongebühren in Rechnung gestellt, hat das Berufungsgericht auf Grund des Beweisergebnisses rechtsirrtumsfrei als widerlegt angesehen; der damalige Beweisantrag, Buchungsunterlagen der Kommanditgesellschaft und Kontoauszüge der Beklagten vorzulegen, war in der Berufungsinstanz nicht wiederholt worden und hatte sich damit erledigt (Urteil vom 15. Juni 1965, V ZR 24/63, S. 16 f). - BGH, 07.06.1968 - V ZR 4/65
Mangelnde Wirksamkeit eines Bewirtschaftungsvertrages wegen ausgeübten …
Die Beweisanträge sind in der Berufungsinstanz nicht wiederholt worden und hatten sich damit erledigt (vgl. Urteile des Senats vom 15. Juni 1965 - V ZR 24/63 S. 16 f und vom 2. Dezember 1966 - V ZR 263/62 S. 15). - BGH, 14.12.1965 - V ZR 151/64
Vorliegen einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung durch den Verkauf eines …
Dieses durfte daher ohne Rechtsirrtum davon ausgehen, daß der Antrag - zumal da inzwischen viele andere Beweise erhoben worden waren - nicht mehr aufrechterhalten werde (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1965, V ZR 24/63, S. 16 f m.Nachw.).
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