Rechtsprechung
| BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ortstermin - Ortsbesichtigung - Ladung von Amts wegen - Begutachtung durch Sachverständige - Ladungsfrist - Selbständige Beweiserhebung - Beweistermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 491
Rechtsfolgen der unterlassenen Ladung einer Partei zur Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1919
- MDR 1970, 999
- VersR 1970, 857
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68
Im Zusammenhang mit dem Antrag des Beklagten, ein Obergutachten einzuholen, rügt die Revision Verletzung des § 286 ZPO, weil vom Berufungsgericht verkannt worden sei, daß es sich hier gar nicht um ein Obergutachten gehandelt habe, sondern um ein "erstes Gutachten", das jede Partei in jedem Prozeß verlangen könne, wenn Sachver3tändigenfragen zur Erörterung stünden (unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 14. Juli 1952? IV ZR 25/52, KJV 1952, 1171? das weitere Zitat; BGH VersR 1954, 546 ist offenbar unrichtig). - BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
Zurücknahme eines Testaments
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68
Grundsätzlich hat allerdings der Richter selbst den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt festzustellen, während es einem Sachverständigen verwehrt ist, von sich aus Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte zu vernehmen (RGZ 156, 334, 33B; BGHZ 23, 207, 213; 37, 389, 393 ff). - BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62
Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68
Grundsätzlich hat allerdings der Richter selbst den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt festzustellen, während es einem Sachverständigen verwehrt ist, von sich aus Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte zu vernehmen (RGZ 156, 334, 33B; BGHZ 23, 207, 213; 37, 389, 393 ff).
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68
Bas Unterbleiben der Vernehmung wird aber durch die vorangehende Erwägung gerechtfertigt, daß der Beklagte es verabsäumt habe, den Vernohmungsantrag nach § 411 Abs. 3 ZPO rechtzeitig - wenn nicht bereits im landgerichtlichen Verhandlungstermin vom 1. März 1967 (vgl. oben Nr. 2), so doch spätestens in der schriftlichen Berufungsbegründung {§ 529 Abs. 3 ZPO) - zu stellen (BGHZ 35, 370; IM ZPO § 411 Nr. 6 = WM 1964, 1032); die Antragstellung, die erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erfolgte, war verspätet. - RG, 13.05.1909 - IV 248/08
Kann das Vormundschaftsgericht einen für mehrere Mündel bestellten Vormund oder …
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68
Per Vorwurf der Revision, er habe dies in der Absicht getan, die Bestellung eines Pflegers zu umgehen (unter Bezugnahme auf RGZ 71, 162, 168), findet in den Pfleg schaftsakten ebensowenig eine Grundlage wie ihre weitere Behauptung, daß diese Bestellung schon in einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre. - RG, 09.12.1937 - IV 205/37
1. Ist die Anfechtung eines Kindesannahmevertrags wegen Irrtums zulässig, wenn …
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68
Grundsätzlich hat allerdings der Richter selbst den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt festzustellen, während es einem Sachverständigen verwehrt ist, von sich aus Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte zu vernehmen (RGZ 156, 334, 33B; BGHZ 23, 207, 213; 37, 389, 393 ff).
- BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17
Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im …
Die vorgezogene Beweisaufnahme wirkt also zwischen den Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens wie eine unmittelbar im Hauptsacheverfahren selbst durchgeführte Beweiserhebung; die Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens wird deshalb im Hauptsacheprozess verwertet, als sei sie vor dem Prozessgericht selbst erfolgt (…Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 493 Rn. 3, 14;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 493 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Mai 1970 - V ZR 24/68, NJW 1970, 1919 unter 1;… vom 18. September 2007 - XI ZR 211/06, BGHZ 173, 366 Rn. 27). - OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15
Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender …
(bb) Die Beklagte berücksichtigt zudem nicht hinreichend, dass die Gleichbehandlung eines (gemäß § 492 ZPO verfahrensfehlerfrei erzielten) Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens mit einer vom Prozessgericht durchgeführten Beweiserhebung (im Klage- bzw. Erkenntnisverfahren) zur Folge hat, dass für eine Wiederholung oder Fortsetzung der Beweiserhebung über dasselbe Beweisthema vor dem Prozessgericht im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Einschränkungen gemäß §§ 411 Abs. 4, 412 ZPO gelten (vgl. BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68), die - wie bereits oben vom Senat festgestellt - auch im Rahmen des Berufungsverfahrens bzw. im Rahmen von §§ 529, 531 ZPO gelten. - OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer …
Verstößt ein Verein gegen diesen Grundsatz, ist dies eine rechtsfehlerhafte Ausübung des Ermessens, die den Ausschluß zu einer offenbar unbilligen und damit rechtlich unwirksamen Maßnahme macht (BGHZ 47, 385; BGH NJW 70, 1919 - Genossenschaft - BGH ZIP 97, 1592;… Stöber a.a.O. Rz. 171, 697;… Reichert a.a.O. Rz. 1684;… Palandt-Heinrichs § 25 BGB Rz. 24).
- OLG Nürnberg, 14.09.1994 - 9 W 2700/94
Verfahrensrecht; Kostenentscheidung
So hat der BGH bereits in seinem Urteil vom 29. Mai 1970 (NJW 1970, 1919, 1920) betont:. - BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
Pflicht des Tatsachengerichts auf Antrag ein weiteres Gutachten zu einer …
- OLG Koblenz, 30.06.1992 - 14 W 232/92
Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren
Durch die so erreichte prinzipielle Gleichstellung des Beweisverfahrens mit einer Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht sind durch den ausdrücklichen Gesetzestext auch letzte Zweifel an der Anwendbarkeit der §§ 398, 412 ZPO (vgl. dazu BGH, NJW 1970, 1919, 1920, der schon nach altem Recht zu demselben Ergebnis im Wege der Auslegung gekommen ist) ausgeräumt. - OLG München, 28.06.1988 - 5 U 2412/87
- BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 893/79
Unterbleiben einer Baustellenbesichtigung - Mängelfeststellungsverfahren - …
Der in dem Beweissicherungsverfahren erhobene Beweis ist dann so zu behandeln, als wäre er im Hauptprozeß selbst erhoben (vgl. BGH NJW 1970, 1919, 1920). - BGH, 18.12.1970 - V ZR 21/69
Verstoß der auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens vorgenommenen …
Grundsätzlich hat der Richter selbst den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt festzustellen, während es dem Sachverständigen verwehrt ist, von sich aus Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte zu vernehmen (BGHZ 23, 207, 213 [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55]; 37, 389, 393 ff [BGH 13.07.1962 - IV ZR 21/62]; Urteile des Senats vom 27. April 1965 - V ZR 245/62 S. 13 und vom 29. Mai 1970 - V ZR 24/68, NJW 1970, 1919, 1921). - BGH, 26.06.1970 - V ZR 106/67
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Beeinträchtigung des Grundstückseigentums …
Macht nämlich nach vorausgegangenem Beweissicherungsverfabren eine Partei im Zivilprozeß - wie es hier die Klägerin getan hat - von ihren Rocht aus § 493 Abs. 1 ZPO Gebrauch, dann sind die in jenem Verfahren erhobenen Beweise genau so zu behandeln, wie wenn sie im gegenwärtigen Rechtsstreit selbst erhoben worden wären; die nochmalige Vernehmung eines Zeugen beispielsweise stellt sich dann als eine "wiederholte" im Sinne des § 398 ZPO dar (Urteil des erkennenden Senats von 29. Mai 1970, V ZR 24/68, mit Nachweisen).
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