Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ordnungsmäßigkeit von Beschluss über Kompetenzverlagerung auf Verwalter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 2 WoEigG, § 27 Abs 2 WoEigG
Ordnungsmäßigkeit von Beschluss über Kompetenzverlagerung auf Verwalter - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 19, 27
Delegation von Befugnissen auf den Verwalter; Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung; Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Delegationsbeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 19 ; WEG § 27 Abs. 2
Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Delegation der Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter; Delegation im Hinblick auf eine Erhaltungsmaßnahme - datenbank.nwb.de
Ordnungsmäßigkeit von Beschluss über Kompetenzverlagerung auf Verwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Delegation von Erhaltungsmaßnahme auf den Verwalter?
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Verwalter
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
WEG: Kompetenzverlagerung auf den Verwalter setzt keine verbindlichen Entscheidungsmaßstäbe voraus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Delegationsrecht der Wohnungseigentümer von Entscheidungen über Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht - Erweiterung der Verwalterkompetenzen durch Beschluss
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zulässige Delegation der Auftragsvergabe an WEG-Verwalter zwecks Sanierung von Außenfenstern - Voraussetzung ist grundlegende Entscheidung über die Vornahme der Arbeiten durch Wohnungseigentümer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Weite Beschlusskompetenz für Delegation von Verwaltungsentscheidungen auf den Verwalter (IMR 2024, 422)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 01.02.2023 - 95b C 43/22
- LG Düsseldorf, 11.10.2023 - 25 S 25/23
- OLG Düsseldorf, 11.10.2023 - 25 S 25/23
- BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Papierfundstellen
- BGHZ 241, 90
- NJW-RR 2024, 1137
- ZIP 2025, 453
- NZM 2024, 823
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20
Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den …
Auszug aus BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Erst nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) zum 1. Dezember 2020 hat der Senat im Jahr 2021 für die alte Rechtslage geklärt, dass die Wohnungseigentümer auf der Grundlage ihres Selbstorganisationsrechts durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen können, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20, ZWE 2021, 406 Rn. 11 ff.).Den Wohnungseigentümern kommt aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20, ZWE 2021, 406 Rn. 13) bei der Entscheidung, welche Aufgaben sie innerhalb ihrer Beschlusskompetenz gemäß § 27 Abs. 2 WEG auf den Verwalter übertragen, ein weiter Ermessensspielraum zu (…vgl. Bärmann/Becker, WEG, 15. Aufl., § 27 Rn. 54;… Zschieschack in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 27 Rn. 77;… Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 498).
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
Auszug aus BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Denn die Erteilung von Aufträgen zur Instandsetzung oder Sanierung entspricht ohnehin nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Aufbringung der erforderlichen Mittel gesichert ist (vgl. Senat…, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 27; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 17). - BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …
Auszug aus BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Die zu erneuernden Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 7). - BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …
Auszug aus BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Denn die Erteilung von Aufträgen zur Instandsetzung oder Sanierung entspricht ohnehin nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Aufbringung der erforderlichen Mittel gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 27;… Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 17). - BGH, 16.12.2022 - V ZR 263/21
Passivlegitimation für ordnungsgemäße Umsetzung eines WEG-Beschlusses
Auszug aus BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Diese erfüllt die ihr zugewiesenen Aufgaben jedoch durch ihre Organe; internes Organ für die Ausführung ist der Verwalter, der die Entscheidungen umsetzt (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2022 - V ZR 263/21, NJW-RR 2023, 226 Rn. 26).
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung …
Die Wohnungseigentümer können gemäß § 27 Abs. 2 WEG Aufgaben auf den Verwalter delegieren (näher Senat, Urteil vom 5. Juli 2024 - V ZR 241/23, NJW-RR 2024, 1137 Rn. 8). - BGH, 27.02.2026 - V ZR 219/24
Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
Eine solche Delegation ist grundsätzlich möglich (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2024 - V ZR 241/23, BGHZ 241, 90 Rn. 14 ff.); auch begehren die Kläger, wie die näheren Vorgaben zur Farbauswahl zeigen, keine gänzlich pauschale Delegation (…kritisch hierzu Bärmann/Dötsch, WEG, 16. Aufl., § 20 Rn. 124 mwN). - AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 3/25
Beauftragung eines Anwalts für 150 bis 300 Euro?
Im Lichte der inhaltlichen Anforderungen, die an einen solchen Beschluss zu stellen sind (vgl. BGH, ZWE 2024, 465 = ZMR 2024, 958), und den Besonderheiten betreffend den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen i.S.d. §§ 3a ff. RVG, erweist sich der Beschluss vom 09.12.2024 nicht als ordnungswidrig.(Nur) diese Sichtweise entspricht dem weiten Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer bei der Anwendung ihrer Delegationsbefugnis bzw. Beschlusskompetenz gemäß § 27 Abs. 2 WEG (dazu BGH, ZWE 2024, 465, 466, Rn. 14 = ZMR 2024, 958) und wird den praktischen Bedürfnissen der laufenden Verwaltung gerecht (…so auch Greiner, in: BeckOGK-WEG, 1.6.2025, § 27, Rn. 77.1; Elzer, in;… BeckOK-WEG, 61. Ed. 1.7.2025, § 27, Rn. 35; vgl. Wolicki, ZWE 2024, 345, 346: ansonsten keinerlei Einklang mit der "Verwaltungsrealität").
Die Verwaltung muss, um nicht pflichtwidrig zu handeln, im Rahmen von § 27 Abs. 2 WEG unter mehreren sich bietenden Optionen unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen ohnehin diejenige wählen, die dem Interesse der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen gerecht wird (vgl. BGH, ZWE 2024, 465, 467, Rn. 16 = ZMR 2024, 958).
- LG Köln, 30.03.2026 - 15 S 6/25
Wann ist Unterschreitung der Ladungsfrist relevant?
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Geltung des § 27 Abs. 2 J. in der seit dem 1.12.2020 geltenden Fassung die Delegation von Entscheidungen über die Verwaltung grundsätzlich anerkennt (BGH, Urt. v. 05.07.2024 - V ZR 241/23, Rn. 8); dies erläutert der Bundesgerichtshof am Bespiel der Entscheidung über die Ausführung von Erhaltungsmaßnahmen, ist aber nicht durch deren Besonderheiten begründet.Dabei setzt die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter gerade nicht voraus, dass in dem Beschluss zugleich ausdrücklich ein für den Verwalter verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben wird, weil der Verwalter bei der Wahrnehmung der Kompetenz ohnehin die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung beachten muss (BGH, Urt. v. 05.07.2024 - V ZR 241/23, Rn. 16).
- LG Frankfurt/Main, 10.10.2024 - 13 S 33/23
Hybride Versammlung: Beschluss muss keine technische Umsetzung enthalten
Dabei hat er sich an die von der Rechtsprechung entwickelten Vorgabe zur Entfernung des Ortes und der Größe des Versammlungssaals zu halten (…statt aller zusammenfassend Schultzky in: Jennißen, WEG, 8. Auflage 2024, § 24 Rn. 95 ff.), unterliegt aber auch den allgemeinen Anforderungen an die ordnungsmäßige Verwaltung (vgl. jüngst BGH NJW-RR 2024, 1137 Rn. 16). - AG Wuppertal, 11.12.2024 - 95b C 72/24
Fassadengemälde ist keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage
Dazu ist die Gemeinschaft nach neuerer Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 5. Juli 2024, Aktenzeichen V ZR 241/23) auch ohne die Vorgabe von weiteren "Leitplanken" berechtigt, so dass der Verwalter im Rahmen des Vertragsabschlusses noch steuernd eingreifen kann. - BGH, 27.01.2026 - V ZR 219/24
Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?
Eine solche Delegation ist grundsätzlich möglich (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2024 - V ZR 241/23, BGHZ 241, 90 Rn. 14 ff.); auch begehren die Kläger, wie die näheren Vorgaben zur Farbauswahl zeigen, keine gänzlich pauschale Delegation (…kritisch hierzu Bärmann/Dötsch, WEG, 16. Aufl., § 20 Rn. 124 mwN). - LG München I, 15.10.2025 - 1 S 14381/23
Beschlussanfechtung, Ladungsmangel, Verwalterbestellung, Nichtigkeit von …
Aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vom 19.03.2023 und der darin enthaltenen Überschrift zu TOP 11 ergibt sich aber, dass der Beschluss das Verfahren 3 C 2/2023 … / WEG … wegen Beschlussanfechtung betrifft und folglich beschlossen wurde, dass die GdWE sich gegen diese Klage verteidigt und die Verwalterin ermächtigt wird, einen Anwalt zu beauftragen. Dass der Beschluss keine näheren Angaben dazu enthält, welcher Anwalt zu welchen Konditionen zu beauftragen ist, führt nicht zur Unbestimmtheit des Beschlusses. Vielmehr ist der Beschluss nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Entscheidung hierüber der Verwalterin übertragen wird, wozu gem. § 27 II WEG eine Beschlusskompetenz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2024, Az: V ZR 241/23, juris Rn 8). - LG Dortmund, 03.12.2024 - 1 S 62/24
Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung …
Den Wohnungseigentümern kommt aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts (vgl. beispielsweise zu § 27 WEG: BGH, Urteil vom 05.07.2024 - V ZR 241/23, vgl. BGH, Urt. v. 11.6.2021 - V ZR 2"15/20) auch bei der Entscheidung, in welchen Grenzen sie dem Eigentümer eine Farbauswahl überlässt, ein weiter Ermessensspielraum zu.
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