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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2937
BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06 (https://dejure.org/2007,2937)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - V ZR 251/06 (https://dejure.org/2007,2937)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - V ZR 251/06 (https://dejure.org/2007,2937)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 544 Abs. 2 Satz 3

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1435
  • MDR 2007, 1091
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06
    Wird der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geltend gemacht und hierzu unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 1 GG gerügt, das Gericht habe Parteivorbringen übergangen, müssen besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Senat, BGHZ 154, 288, 300 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06
    Die genannte Vorschrift verlangt, dass der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen substantiiert vorträgt (BGHZ 152, 182, 185 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06
    Denn grundsätzlich ist davon ausgehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (std. Rspr., vgl. nur BVerfGE 88, 366, 375 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 68, 69;… Senat aaO; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 2139/99

    Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Urheberrechtsverletzung - Verwertung …

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06
    Denn grundsätzlich ist davon ausgehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (std. Rspr., vgl. nur BVerfGE 88, 366, 375 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 68, 69;… Senat aaO; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses …

    Nach dieser Vorschrift hat der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, darzulegen, also zu benennen und zu deren Voraussetzungen substantiiert vorzutragen (BGHZ 152, 182, 185; BGH, Beschl. v. 24. Mai 2007, V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436).

    (vgl. BGHZ 154, 288, 300; BGH, Beschl. v. 24. Mai 2007, V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 121/08

    Zeitliche Grenzen der Darlegung der Rechtsmittelbeschwer

    Es kann davon ausgegangen werden, dass ein bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt, der mit der speziellen Materie des Beschwerdeverfahrens nach § 544 ZPO vertraut ist (Senat , Beschl. v. 24. Mai 2007, V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436; Beschl. v. 14. Februar 2008, V ZB 140/07, [...]), diese ständige Rechtsprechung kennt.
  • BGH, 01.07.2010 - V ZR 34/10

    Bereinigung des Bodenrechts in den neuen Bundesländern: Eigentum und …

    Deshalb hätte der aufgezeigte Rechtsfehler nur berücksichtigt werden können, wenn die dem Berufungsgericht aus dem Blick geratenen Vorschriften des Überleitungsrechts in der Begründung der Beschwerde wenigstens ansatzweise angesprochen worden wären (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Mai 2007, V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436).
  • BGH, 14.02.2008 - V ZB 140/07

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

    Eine unzumutbare Zulässigkeitshürde (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) wird damit schon deshalb nicht errichtet, weil sich die Parteien durch bei dem Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte vertreten lassen müssen, die mit der speziellen Materie des Rechtsbeschwerdeverfahrens vertraut sind (Senat, Beschl. v. 24. Mai 2007, V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435).
  • BGH, 23.02.2011 - AnwZ (Brfg) 4/10

    Kostentragungspflicht nach billigem Ermessen

    Zudem sind die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes substantiiert darzulegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, aaO; vom 24. Mai 2007 - V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436;… vom 25. März 2010 - V ZB 159/09, NJW-RR 2010, 784 Rn. 5; VGH München…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 8 ZB 10.2239, juris Rn. 8;… Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 74 f.).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10

    Berufung auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer …

    Die Zurückweisung der Beschwerde durch Formularbeschluss zeigt dem Beschwerdeführer nämlich, dass nach der Überzeugung des Revisionsgerichts ein Zulassungsgrund entweder nicht vorliegt oder zwar vorliegt, aber nicht dem Gesetz entsprechend (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2007 - V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436) dargelegt worden ist.
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