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| BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 100; ; BGB § 818 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4; ; BGB § 988
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Nutzungsherausgabe i.S.d. § 818 Abs.1 und Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger …
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97
Sie war nach Auflösung des Vertrages und damit dem späteren Wegfall des rechtlichen Grundes (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB) dem Kläger gegenüber zur Rückübereignung und Herausgabe des Grundstücks verpflichtet (vgl. auch BGHZ 109, 139, 144). - BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97
Wie der Senat im Urteil vom 23. April 1994 (Seiten 8/9) ausgeführt hat, lag im Rückübertragungsverlangen des Klägers wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage die Gestaltungserklärung (vgl. BGHZ 101, 143, 150), die den genannten Vertrag für die Zukunft aufgelöst hat. - BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93
Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97
In einem vorausgegangenen Rechtsstreit wurde die Beklagte zu 2 durch Senatsurteil vom 23. April 1994 (V ZR 113/93) verurteilt, dem Kläger das Hausgrundstück zurückzuübereignen und die Löschung der in Abt. III lfd. - BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93
Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen …
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97
Insoweit stellt sich die Lage nach der Vertragsauflösung nicht anders dar als bei einem von Anfang an nichtigem Vertrag (vgl. z.B. Senatsurt. v. 11. November 1994, V ZR 116/93, NJW 1995, 454).
- BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04
Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …
Denn das Berufungsgericht hatte nur das Interesse an der Unterlassung der Störung zu bewerten, die die Kläger zum Gegenstand ihrer Klage gemacht hatten; ob auch andere Störungen denkbar waren, brauchte es nicht zu berücksichtigen (Senatsurt. v. 24. April 1998, V ZR 255/97, NJW 1998, 2368).
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